Zerstörungen durch Kriegshandlungen in Oerlinghausen

Mutmaßlich von August Reuter

 

Betr.: Zerstörungen durch Kriegshandlungen in Oerlinghausen

 

In der Zeit vom 1. bis 3. April 1945 wurde die Stadt Oerlinghausen in die Kriegskampfhandlungen mit eingezogen. Die amerikanischen Truppen hatten sich Karfreitag und Karsamstag von Paderborn her-kommend bis zum Teutoburger Wald durchgekämpft. Im Paß in Oerlinghausen hatten deutsche Truppen Verteidigungsposten bezogen. Im Laufe des 1. April 1945 (Ostersonntag) waren die amerikanischen Panzer mit Infanterie bis auf eine Entfernung von 2 bis 4 km an Oerlinghausen herangerückt. Gegen 18.00 Uhr setzte die Beschießung durch Panzer und Infanterie ein, die sich zunächst auf die äußere Bergkette und auf das südliche Viertel der Stadt beschränkte Am Nachmittag des Ostersonntags war die Bevölkerung durch Handzettel aufgefordert, die Stadt zu verlassen, nur ein Teil der Bevölkerung kam dieser Aufforderung nach. Am Abend und in der Nacht setzte sich der Amerikaner am Südeingang der Stadt fest. Durch Artilleriebeschuß brannten in der Holter Straße einige Gebäude ab.

In der Frühe des 2. April 1945 (2. Ostertag) setzte der eigentliche Kampf ein, der sich hauptsächlich in den Straßen abspielte und bis zum Abend des nächsten Tages dauerte. Neben vielen Soldaten auf beiden Seiten (allein 70 deutsche Soldaten) mußten auch einige Einwohner der Stadt ihr Leben lassen Ader wurden verletzt.

Die schwersten Kämpfe entbrannten am Fuße des Tönsberges, am Welschenweg und im alten Stadtteil um die Kirche.

Durch die Kampfhandlungen entstanden folgende Sachschäden:

a)         Totalschäden: 10 Wohn- und Geschäftshäuser an der Holter Straße, Hauptstraße, Pfarrstraße, Tönsbergstraße und Detmolder Straße.

b)        Schwere Teilschäden: an 23 Wohn-, Geschäfts- und Nebengebäuden im Welschenweg, Holter Straße, Steinbült, Piperweg, Tönsbergstraße, Auf dem Berge, Hauptstraße, Detmolder Straße.

c)         Flurschäden und andere Schäden: in 54 Fällen wurde anderer schwerer Schaden, der nicht Gebäudeschaden war, geltend gemacht.

d)        Plünderungen: Nach den Kampfhandlungen verursachten Ausländer durch Plünderungen in 28 Fällen Sachschäden in einer Höhe von rd. 25.000,— DM.