Protokollbuch – Grundstücksverwaltung
Protokollbuch der Dorfschaft Oerlinghausen vom 25. August 1845
Ad acta
Die Verwaltung der Angelegenheiten der Dorfschaft Oerlinghausen betr:
Gegenwärtig die Vorsteher C. A. Tölke (nicht ersch.) Reuter, Schütz die Deputirten A. Buckup, F. Löhr, Teilmann, Chr. Hölter, H. Becker
Oerlinghausen am 25. August 1845.
In der auf heute angesetzten Versammlung des Dorfsvorstandes wareh nebenbemerkte Mitglieder erschienen, dieselben unterzeichneten zuvörderst
1. ein Supplik an Se. Durchlacht des regierenden Fürsten um den bey dem Attentate zur Zerstörung der Brunnenröhrenleitung des Gastwirths Becker modo Nagel, Betheiligten, die Strafe zu erlassen.
2. eine Erklärung an das wohlöbliche hiesige Amt, die von hochlöblicher Regierung behufs der Spezialtheilung geforderte Wahl eines Forstverständigen und Landwirths betr:
3. Waren die Erschienenen einverstanden, daß die durch den Herrn Forstsecratair Steneberg ermittelten Abtheilungen des Kalterberges, des Kuhplatzes, und des Papengeus, unter den intern zu eröffnenden Bedingungen am Freitage den 29. d. M. Morgens 9 Uhr öffentlich meistbietend verkauft würden.
4. Diejenigen Gemeinheitsplätze welche durch Wege von dem Hauptcomplex abgeschnitten, Anschüssen Gärten u.s.w. bilden, sollen vor einem öffentlichen Verkaufe derselben den Gärten zu drei Thaler die Quadrathruthe angeboten, und im Fall der Annahme zugeschlagen werden.
5. Die sämtlichen zum Verkaufe ausgesetzten Gemeinheitstheile, sollen da deren Größe durch den Geometer noch nicht hat angegeben werden können, so verkauft werden, daß allemal auf ein Scheffelsaat Lippischer Maaße geboten und resp. zugeschlagen, und danach demnächst der Kaufpreis berechnet wird, und zwar bei einem Credit von 6 Monaten.
6. In Bezug auf den Confirmanden Unterricht in der Küsterschule, ward beantragt, daß durch ersten der letztem in keiner Weise gestört werden möge, oder daß wenn die Benutzung der Küsterschule zum Confirmanden Unterricht ferner gewünscht würde, dieserhalb eine angemessene Entschädigung stattfinden müsse. Hiermit waren die Erschienenen einverstanden.
7. Auf die Proposition, daß das Sprützenhaus auf einen dazu geeigneten Platz hinter dem Amtsgarten verlegt ,das ferner ermittelt würde, ob der s. g. Feuerteich vor Gröppels [Anmerkung: jetzt Schulstr.2 Gronemeier] Hause der Dorfschäft gehört oder den Colon Gröppel, daß endlich der dadurch erlangte Raum [jetzt Theopold Haupstr. 10] zu Hausplätzen meistbietend verkauft und zur Bedingung gemacht werde, der Käufer müsse das Sprützenhaus verlegen, erklärten die Anwesenden, daß sie mit dem dieser-halb einzuleitendem Verfahren überall einverstanden seyen.
8. In Ansehung des Processes des Colon Lübbertsmeier gegen die Dorfschaft ward einstimmig beschlossen, daß wenn dieser Proceß nicht bis Spezialtheilung beendigt seyn möchte, demselben durch das Loos überwiesen werden möge, was derselbe nach Maaßgabe der behaupteten Viehtriftgerechtigkeit liquidirt, und das alsdann dasjenige was ihm rechtlich weniger zukommt, zum Besten der Dorfschaft verbleiben würde.
9. Den Proceß gegen Colonen Grote, Jacobskrüger und Hüttemann anlangend, so ist beschlossen, daß mit demselben ein Vergleich dahin versucht werden möge, daß sie das was sie rechtlich erstreiten nach Maaßgabe der Taxe in der Senne erhalten.
10. Die Erschienenen waren damit einverstanden, daß die Instandsetzung der durch den gemeinschaftlichen Grundbesitz führenden Wege, den Mindestfordernden öffentlich verdungen, und resp. zugeschlagen würde; und müsse dabei dahin gesehen werden, daß rücksichtlich derjenigen welche zu diesen oder jenen Wege, um nach Privatgrundstücken zu gelangen, berechtigt sind, zum Besten der Dorfschaft ein angemessenes Einverständniß herbei geführt werde.
11. Die Anwesenden waren damit einverstanden, daß die Gränzen des Dorfeigenthums gegen die Nachbarn, als den Herrn Rittergutsbesitzer Tenge, Amtsmeier zu Menkhausen, die Erbgesessenen an der Lippischen Reihe, den Colon Gaukstert und Amtsmeier zu Wistinghausen, durch Grenzsteine gehörig markirt werden.
In Ansehung der stattgehabten Reinigung des Brunnens beim Weberhause [Anmerkung: Tönsbergstr.1] ward beschlossen, daß erst in etwa 3 bis 6 Monaten durch Erfahrung ausgemacht werden solle ob an diesem Brunnen sowohl wegen Vertiefung als in sonstiger Beziehung Einrichtungen vorgenommen werden sollen. In Betreff des Brunnens zwischen Kirchner [Anmerkung: Kirchner jetzt Nagel, Hauptstr.5, Schütz jetzt Reuter, Hauptstr.3, Rth. 14. 12. 45] und Schütz ward beschlossen, daß derselbe entweder mit geeigneten Deckel und Winde, oder aber mit einer Pumpe versehen werden solle; worüber ein Kostenanschlag, dessen Anfertigung der Deputirte Meister Fritz Löhr übernahm, entscheiden würde und worüber die Beschlußnahme Vorbehalten blieb. Zuletzt, beschlossen die Anwesenden, daß wenn eine Pumpen Anlage nicht Höher käme als Fünf und zwanzig Rthaler, eine solche angelegt werden solle.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
gez. Schütz [Anmerkung: Rentmeister]
Reuter [Anmerkung: Steinhauer]
Becker
Fritz Löhr [Anmerkung: Tischler]
Buckup [Anmerkung: Färber]
Chr. Hölter
W. Tellmann [Anmerkung: Kaufmann]