Protokollbuch – Bornheimsche Mauer und Erlaubnisscheine

Protokollbuch der Dorfschaft Oerlinghausen vom 15. Juni 1843

 

Bestimmungen über die Nutzung auf der Gemeinheit betr.

Oerlinghausen den 15. Juni 1843.

Um über die Nutzungsrechte der einzeln Mitglieder hiesiger Ortschaft auf der Gemeinheit, über deren ungleiche und widerrechtliche Ausübung vielfach gehlagt wird, so viel für den Augenblick thunlich feste Bestimmungen zu treffen, wurde der Vorstand auf heute Abend in die Wohnung des Vorstehers, Herrn Gastwirth L. Nagel zusammen gerufen.

Es erschienen die unterzeichneten Vorsteher und von den Deputierten der Herr Hölter, Gröppel Freitag, Lübbertsmeyer und Becker und es wurde nach geschehener Berathung beschlossen daß,

1. das Plaggen und Heidemähen, wie überhaupt jede Verrichtung auf der Gemeinheit, nur auf spezielle Erlaubnißscheine gestattet sein solle.

2. Das Ausrotten der Knüwe oder alten Baumstämme bis auf weiteres nicht erlaubt werden solle.

3. Das Abfahren von Bauschutt oder sonstigen Gegenständen auf die Gemeinheit soll nur gestattet seyn, wenn vom Vorstande dazu zuvor Erlaubniß eingeholt worden.

4. Das Fahren über den Papengeuen (Jägerstr.) soll untersagt und dessen Benutzung als Bauplatz nur gegen Erlaubnißscheine gestatte! und für solche eine jedesmal festzusetzende Summe in die Dorfscasse gezahlt werden.

5. Nutzungsscheine auf der Nordseite und dem Grund und Boden der nördlich vom Tönsberge liegt, sollen nicht erteilt werde

6. Auf das Holzholen soll vom Flurschützen geachtet werden und wird es gewünscht, daß auch der Polizeidiener darauf achte, soviel er nähmlich kann. Wer Holz holt muß nachweisen woher er solches hat.

7. Der Weg von Hölter Nr. 59 nach dem Durchgange (Twete) zwischen dem  Hause des Hr. Rentmeister Schütz und der Apotheke hinunter, soll nur als Fuß - nicht aber als Fahrweg benutzt werden dürfen.

Morgen soll die Mauer welche Bornheim bei seinem Hause zieht in Augenschein genommen auch nachgesehen werden, ob der frühere Vorsteher Böhmer nicht mehr eingefriedigt als ihm gehört.

 

Gez. Hildebrand

C. L. Nagel

C. Löhr