Protokollbuch – Bornheimsche Mauer und die von Böhmer gekaufte Gemeinheit

Protokollbuch der Dorfschaft Oerlinghausen vom 16. Juni 1843

 

Beschlüße wegen Antheil an Plaggen u. Heide, der Bornheimschen Mauer u. der von Böhmer gekauften Gemeinheit betr.

Oerlinghausen den 16. Juni 1843

Heute 5 Uhr Nachmittags Versammelten sich die unterzeichneten Vorsteher und die Deputierten Herr Hölter, Gröppel, A. Becker und Lübbertsmeyer um zu bestimmen

1. wo und wie viel Plaggen und Heide jeder Berechtigte auf eine zu treiben berechtigte Kuh erhalten solle.

2. die Mauer welche Bornheim gezogen zu besichtigen und

3. zu untersuchen ob Böhmer Nr.119, wie vielseitig behauptet wird, mehr als ihm verkauft sey, sich zugeeignet habe. Nachdem nun die Versammelten zuvor die Gemeinheit in Augenschein genommen ist beschlossen, daß

1. für diejenigen, welche fahren lassen können, hinter dem Barkhauser Hinterbergen oberhalb der durch Löcher näher bezeichneten Linie oberhalb des obersten Weges auf jede zu treibberechtigte Kuh zehn und jedes Rind fünf zweispannige Fuder und auf der Senne, auf eine Kuh ein, und auf ein Rind ½ Fuder Heide bewilligt werden sollen.

2. Diejenigen welche nicht fahren lassen können, sollen auf der Rückseite des Tönsberges und an den beiden ersten Knappen und von da bis an die sogenannte Rittberger Steinkuhle Plaggen mähen und mit Karren zu Hause schieben dürfen, und es solle angenommen werden daß ein Mann in 1 ½ Tagen ein Fuder, worunter immer ein zweispänniges verstanden wird, mähe und hole.

In Betreff der durch Bornheims Mauer beengten Straße vor dessen Wohnung wurde Beschlossen, daß, weil demselben bei Gelegenheit der Beschränkung des Geldmacherschen Gartens aus Nachsicht die Treppe vor seiner Wohnung [.....] Fuß von der Türschwelle weichend, im übrigen aber nur Tropfenfalls-Recht ausdrücklich gestattet sey, aufgegeben werden solle, die gezogene Mauer und das von der Treppe gemachte gegen die Straße zu hoch gelegte Pflaster binnen 8 Tagen wegzuräumen.

Dann wurde noch verabredet, daß wenn jemand Bauschutt wegzufahren hat er solchen bei die alte Sandkuhle unterm Beimkampe bringen soll, es sey denn, daß ihm vom Vorstande ein anderer Platz angewiesen würde.

Was die von Böhmer Nr. 119 inclus. des Raumes worauf das Haus steht eingefriedigte und bepflanzte Fläche betrifft, so hat sich der wie ober vermerkt, versammelte Vorstand an Ort und Stelle durch Nachmessen überzeugt, daß deren Inhalt etwa 2 kl. Metzen, oder ¼ Scheffs. beträgt wie aus der hier nebenstehenden ohngefähren Zeichnung vorgeht.

Da indeß dem pp Böhmer laut amtlichen Protokolls vom    1835 nur 2000 f2 verkauft sind, und bis an den Brunne diese schon nach unserer Vermessung schon um 972 f2 übersteigen werden, so ist der Vorstand dahin übereingekommen, daß er, weil die Straße auf dem Dreh daselbst doch nichts übrig habe, den Theil hinter dem Brunnen liegen lassen, was er aber außerdem mehr in Besitz genommen als ihm verkauft sey, zu den jetzt näher zu bestimmenden Preise bezahlen solle.

Der Flurschütz Soll, soll Auftrag erhalten, sowohl den Schutzjuden Bornheim [Fußnote: (1845 also noch Schutzjude)], wie auch Böhmer Nr. 119 von den vorgedachten Beschlüßen in Kenntniß zu setzen.

 

gez. Hildebrand C. L. Nagel