Protokollbuch - Grundstücksangelegenheiten
Protokollbuch der Dorfschaft Oerlinghausen vom 15. August 1845
Adacter
Die Verwaltung der Dorfsangelegenheiten, betr: Oerlinghausen am 15 August 1845.
In der heutigen Versammlung der drei Vorsteher des Dorfs haben dieselben folgende Beschlüsse gefaßt:
1. In den zur Theilung ausgesetzten Bergrevieren darf überall kein Streu Material mehr gehauen werden. Das Grasschneiden im Kalterberge, und da wo kein junger Aufschlag ist. wird bis zum Widerruf und unter Aufsicht des Dingerdissen und Hanhnig gestattet.
2. Nachdem der Tischlergeselle Jöstingmeier nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein hinreichendes Vermögen, und seine Erwerbsfähigkeit nachgewiesen hat, wird dessen Niederlassung als Einlieger im hiesigen Orte gestattet.
3. Diejenigen Dorfs - Eingesessenen und Einlieger welche die bereits ausgeschriebenen Beiträge zur Dorfscasse noch nicht entrichtet haben, sollen mittelst Publicandum in der hiesigen Kirche aufgefordert werden, die Rückstände bis zum 1. September zu bezahlen, und würde alsdann der Bauerrichter Hollmann die Einziehung vornehmen. Wer dann nicht bezahlt, habe die Klage zu gewärtigen.
4. Die beiden Brunnen beim Weberhause, und der zwischen Kirchner und Schütz, müßten gründlich gereinigt werden, der letztere soll mit einem Deckel versehen werden. Zur Reinigung dieser Brunnen wird der Einlieger Wolff beauftragt, wegen des Deckels zum Brunnen, soll der Tischler Fritz Löhr einen Anschlag machen und da das Mauerwerk an der Quelle beim Melms Hause einer Reparatur bedarf, wird darüber der Meister Reuter die Sache veranschlagen. [Anmerkung: (Weberhaus: Tönsbergstr. 1 (Moritz),später Schmiede. Nr. 89 u. Nr. 88 d.h. zwischen Hauptstr 3 und 5)]
5. Der Herr Forstsecretair Steneberg soll beauftragt werden, den nach der Übereinkunft mit dem Herrn Tenge der Windmühle competirende Platz von einem Schaffelsaat, und für den Booghagenkotten ad einer Metze groß abzumessen und zu begrenzen.
6. Der Herr p Steneberg soll zuvorderst diejenigen Reviere welche zum Verkauf ausgesetzt werden sollen, als den Kaltenberg, Papengau, Kuhplatz u.s.w. vermessen, die Grenzen bestimmen, die nöthigen Wege absetzen, und die gedachten Parcellen in Abtheilungen, je nachdem es sich paßt, eintheilen. Zur Markierung sollen durch Dingerdissen die dazu passenden Buchen am Kalterberge und Kuhplatze gefällt und zu Pfählen verarbeitet werden.
7. Diejenigen Wege welche die zu theilende Fläche durchschneiden, sollen da, wo nicht ausdrücklich eine Ausnahme beliebt werden sollte, auf 24 Fuß [Fußnote: 7 Meter] breite einschließlich der Gräben abgesetzt werden. Der Weg welcher durch den Kaltenberg nach dem Berkemeierschen Theile führt, soll an den Abhang verlegt abgesetzt, und im Wege des Accordes in fahrbaren Stand gesetzt werden. [Anmerkung: (Huwendiek, A. d. Berge]
8. Der Colon Dingerdissen soll beauftragt werden bei Vermessung der Bergreviere und der zu verkaufenden Grundstücke, dem Geometer zur Hand zu gehen, die Pfähle zur Markierung der Grenzen einzuschlagen, und die zu fraglichen Zwecke sonst nöthigen Aufträge zu besorgen.
9. Alle Eingesessenen, welche bisher auf oder an den Straßen resp. denjenigen Räumen, welche dazu gehören, Holz, Steine, Erde, Mist u.s.w. liegen lassen, sollen aufgefordert werden, diese Gegenstände binnen 14 Tagen zu entfernen. Der Polizeidiener Brand soll Auftrag erhalten, auf eine regelmäßige Reinigung der Straßen und Gossen am Mittwoch und Sonnabend in jeder Woche zu achten und den Contravonianten eine angemessene Strafe zum Besten der Dorfschaftscasse auferlegt werden, welche sich auf jeden Fall auf 6 Mgr. belaufen soll. [Anmerkung: ad.9 Hat sich herausgestellt daß diese Angelegenheit von Amts wegen durch den Polizeidiener BRAND besorgt wird, und soll darauf angetragen werden, daß diese Sache durch den Dorfsvorstand besorgt wird.]
10. Die Vorsteher sind darüber einig, daß das Sprützenhaus verlegt, und über den Platz, sowie über die angrenzenden theilweise streitigen Reviere bei Meier Heilbronn und Gröppel zum Besten der Dorfschaftscasse anderweitig disponiert werden.
11. Gleich nach Heimkehr des Kaufmann Hildebrand, solle wegen der der Dorfschaft gehörigen Inventarien, Gegenstände, sowie der Utensilien welche zur Feuerlöschung gehören, endlich in Betreff diverser Contracts - Verhältnisse, das Erforderliche recherchiert, und die Übergabe des Inventars beantragt werden.
12. In Betreff des Streu-Materials aus der Senne ist festgesetzt, daß den Interessenten gegen Abholung eines Scheines bei dem Vorsteher Herrn Tölke für jede Kuh oder jedes Rind, die Abholung eines Fuders gestattet ist; und soll dieses den Eingesessenen bekannt gemacht werden.
Gelesen und genehmigt
gez. Schütz
C. A. Tölke