Protokollbuch - Verkauf des Platzes beim Schleppenbäumerschen Hauses

Protokollbuch der Dorfschaft Oerlinghausen vom 19. Juli 1845

 

Oerlinghausen den 19 Juli 1845

Verkauf des Platzes beim Schleppenbäumerschen Hauses betr.

Auf geschehene Vorladung erschienen die unterzeichneten Vorsteher und die Deputirten Lübbertsmeyer, Becker, Buckup, Freitag, Gröppel und Hölter um an Ort und Stelle nochmals zu berathen:

ob der bereits im Frühjahr gefaßte Beschluß ein circa 2 m2 großen Platz, vor Schleppenbäumers vor dem Hause belegenen Garten, weil 3 Liebhaber dazu vorhanden, bestbietend zu verkaufen, dessen Ausführung aber wegen allerlei Hindernisse sich verzögert, nun vollzogen werden solle, oder nicht.

Nach abgehaltener Berathung ergab sich, daß die Deputirten Gröppel, Freitag, Lübbertsmeier, Buckup und A. Becker und die Vorsteher Löhr und Hildebrand sich dahin ausgesprochen, daß der Platz unbeschadet, der auf beiden Seiten nebenherführenden Wege verkauft werden könne und, da wir Geld in die Dorfscasse nöthig hätten, auch müsse. Der Vorsteher Nagel und der Deputirte Hölter aber erklärte sich dagegen. Da nun die überwiegende Mehrzahl sich für den Verkauf erklärte, und die 3 Kaufliebhaber gegenwärtig waren, so wurde beschlossen, sofort mit dem Verkaufe zu verfahren.

Es wurden danach die Grenzen des zu verkaufenden Platzes durch 4 Pfähle bezeichnet und es entstand die ohngefähr hiernebenstehende Figur deren Seiten wie dabei vermerkt 39,27,32 und 6 Fuß lang sind und also einen Flächenraum von 2 m2 36 f2 enthält.

Der Verkauf begann nun in der Art, daß die m2 von dem Vorsteher mit 4 Rtrn eingesetzt wurde und wechselten die Gebote zwischen dem Schuhmacher Schröder und dem Linnenhändler F. Becker Nr. 71 hierselbst, bis letzerer mit 30 Rtl. pro Ruthe Bestbietender blieb und ihm der Zuschlag unter der Bedingung ertheilt wurde, daß wenn der Schuhmacher Schröder welcher vorbrachte, daß der fragliche Platz Saalbuchsmäßig bereits ihm gehöre, solches innerhalb 8 Tagen nachweisen würde, derselbe zurückgenommen werden müßte.

gez. Hildebrand

(Hauptstr. 22 Nachträglich erklärte der Linnenhändler F. Becker Nr. 71 hier Mangelbecker) selbst, daß sein Geboth für Hl. A. Becker gelte und acceptirte dieser solches.

 

gez. Hildebrand

C. L. Nagel

Löhr