Meierhöfe und Kolonate

Nach Vorträgen des Bürgermeisters i. R. Reuter, die er am 11. Januar 1926 und am 7. Februar 1927 im Verein für Natur- und Heimatkunde hielt

 

Die Bronzezeitmenschen, Germanen und Sachsen, wohnten in Einzelgehöften. Die Reihendörfer, wie Oetenhausen, Oerlinghausen usw., sind später entstanden. In den Reihendörfern finden wir keine Meier, sondern nur Kolone. Die Meierhöfe sind die älteren. Diese Einzelsiedlungen entsprechen dem Volkscharakter. Die Meierhöfe bestanden ursprünglich auch nur aus einem Hause. Im Falle der Not traten sie zusammen und bauten gemeinsam eine Burg oder wählten einen Führer für den Krieg oder einen Priester. Auch in Friedenszeiten war es nötig, einen Mann zu wählen, der allen bevorstand. Es bildeten sich Markgenossenschaften oder Gemeinden. Der Einzelhof war von einem Hagen umgeben, er war eingehegt. Auch ganze Gemeinden wurden eingehegt, zum Beispiel Lämershagen, Krentruperhagen. Diese Hagengenossenschaften waren die ältesten Zusammenschließungen mehrerer. Aus ihnen sind die Gemeinden entstanden. Der Besitz wurde abgegrenzt, durch Gräben oder Einschnitte in den Boden (Rain = Begrenzung, dann Schieren oder Abschieren).

Alles, was eingezäunt war, lag im Frieden, war etwas wert. Es wurden Wächter angestellt, die die Grenze bewachen mußten, zum Beispiel Schlingmann, Schling, Schlingheider = Hüter usw. (siehe auch unter Landwehren!). Zur Verteilung unter die Hagengenossen wurden aus dem Gemeindeeigentum oder Allmende einzelne Stücke abgesondert, Einzelbesitzer oder Meier. Das waren die Hoven, die eine Größe von 20 bis 30 Morgen hatten. Hoven bedeutet soviel wie Hauen =abgehauener Wald. In Oerlinghausen gehörte die Hove zur Pfarre, später zu Brachts Hof. Alles Land südlich und westlich der Kirche war Eigentum der Pfarre (1100). Das Wort „Meierhof“ ist fränkischen Ursprungs (siehe unter Familiennamen Meier!). Karl der Franke setzte auf die Höfe einen Verwalter oder, einen „Meier“. Der „Meier“ war also nur ein Beamter, ein Verwalter für einen Herrn. Über die Gaue setzte Karl einen Grafen, einen Habergoh.

Die hiesigen Meierhöfe erhielten 200 Jahre nach Karl einen anderen Herrn, einen kirchlichen Herrn, den berühmten Meinwerk von Paderborn. 1036 schenkte er diese Höfe dem Kloster zu Paderborn. Die Meierhöfe Menkhausen, Barkhausen, Wistinghausen usw. wurden also tributpflichtig dem Kloster Busdorf zu Paderborn. Damals entstand ein reger Verkehr zwischen Paderborn und Barkhausen. Einige dieser Meierhöfe wurden später zu einem Amt vereinigt, dem Meier zu Barkhausen (Amt Barkhausen). Der Titel blieb. Mit den Meierhöfen wurden ursprünglich Staatsbeamte und Führer belehnt. Mit Einsetzung dieser Beamten entstand eine neue Art von Recht. Hier wurde der Amtsmeier von Barkhausen Richter. An dem Barkhauser Gericht nahmen alle Meier teil. Später bildete den Vorsitz des Gerichtes ein Fron. Über die Bischöfe standen zur Zeit Karls die Grafen und Herzöge. Aber dann kam es anders. Die Grafen strebten aber danach, ihre Macht auf andere Weise aufrechtzuerhalten. Die Bischöfe und Äbte sorgten für sich. Jeder wollte mehr Rechte und unabhängig sein. Der Kaiser schützte sie auch nicht mehr. Später trachteten auch die Meier nach mehr Macht, und diese erworbene Macht wollten alle in ihrer Familie erblich machen. (Barkhausen und Heerse wurden Tafelgüter des Bischofs zu Paderborn. 100 Jahre später kam man plötzlich auf den alten Stand der Hofbesitzer zurück. Der Name „Meier“ bildete aber nicht mehr den Titel, sondern er war lediglich Familienname. Der Fron oder Richter wurde abgesetzt, und an seine Stelle trat der Geschworene. Die hiesigen freien Hofbesitzer hatten viel gewonnen. Die Abgaben aber blieben bestehen, und der Bischof von Paderborn zog sie ein. Ferner verblieb dem Bischof das „Totenkleid“ des Verstorbenen und das „Weinkleid“ des neun Besitzers. Das alte Recht war wieder eingeführt. (Im Gegensatz zu den anderen Meierhöfen erbte nicht der älteste Sohn, sondern der jüngste.)

Vom Grafen zur Lippe wurde verlangt: 1. Freie Fuhren, 2. Spann- und Handdienste, 3. das Malvieh, das bis 1800 hier in Geld gezahlt wurde. Das Brachtsche Gut hier, wurde als freier Sattelhof bezeichnet. Brachts Hof war die Vogtei von Oerlinghausen. Der Vogt war Beamter des Grafen, nicht des Bischofs, sondern des Landesherrn. Auch er hat sich unabhängig zu machen gewußt. Das Vogtamt war um 1400 schon erblich geworden. Es kam in den Besitz der Familie Tofall. Es mußte ein Sattelpferd stellen, aber Abgaben hatte es nicht.

Die Anzahl der Hörigen unserer Gegend war groß. Es gab Freie und Unfreie oder Hörige. Ja, es kam vor, daß Freie sich in ein Hörigkeitsverhältnis brachten. Der Unterschied zwischen beiden verschwand nach und nach, und zuletzt bildeten alle nur eine Klasse: den großen Bauernstand. Auf die Herkunft wurde zwar kein Gewicht mehr gelegt. Im 15. und 16. Jahrhundert kam eine Gleichstellung. Jetzt teilte der Landesherr sie wieder ein nach der Größe der Ländereien. Es gab:

1. Vollmeier (die mit vollem Gespann, das heißt 4 Pferden antreten mußten);

2. Halbmeier (nur mit 2 Pferden antreten) und

3. die großen, mittleren und kleinen Kötter.

Die Kötter waren damals anders gestellt als heute, sie waren freie Grundbesitzer und hatten bis zu vier Pferden. Zu einer Kötterstätte gehörten 30 bis 40 Scheffelsaat Land. Dann kamen die sogenannten Hoppenplöcker = Hopfenpflücker. Sie mußten in den Hopfengärten arbeiten. Dann folgten die Straßenkötter oder Strätner. Das sind die kleinen Leute. Sie- waren meistens Tagelöhner und erhielten einen Bauplatz an der Straße. Das Land an der Straße galt als minderwertig. Oft lagen ihre Häuser auf einem „Brinke“ (Brinkmann). Später bezeichnete man mit Kolone den ganzen Bauernstand. Ihre Stätten hießen von 1650 an Kolonate. Es gab dann größere und kleinere Grundbesitzer, also Kolone und Einlieger.

Wie lagen die Verhältnisse in Oerlinghausen? Hier gab es früher nur den Amtsmeier Barkhausen, dann den Vogt (Tofall, Bracht) und als dritten Grundbesitzer die Pfarre. Letztere erhielten von Barkhausen den Besitz zugeteilt, die Pfarre schon um 1100, die Vogtei etwas später, über den Umfang des Vogteibesitzes um 1752 sind wir genau im Bilde. Man wolle das im „Kaufbrief“ dieses Buches nachlesen. Der Besitz der Pfarre war früher wesentlich größer, als heute. (Hove, Papengeun, Amtsgarten, Taschen Feld, große Senneflächen, die Mehrzahl der Häuser an der Adolf-Hitler-Straße, der Wasserfuhr und des Gehrenberges.) 1617 sind in Oerlinghausen nur 12 Kolonate. 1721 werden unter andern genannt:

1. Kolonat Johann Meier zu Menkhausen (Interessant ist es, zu erfahren, daß ich den Türsturz des Meierhauses vom Jahre 1698 beim Aufbau des Kamins im Heimatmuseum verwertet habe. Man möge ihn daraufhin sich einmal ansehen!);

2. Christoph Lücking in Senne;

3. Otto Kindsgrab in Senne;

4. Werner Friedhof in Senne, dann

9. Jakobskrüger in Senne;

10. Linnenbrügger, in Senne;

12. Kopp in Senne (die Senne gehörte damals mit zu Oerlinghausen und daher sind auch diese Kolonate hier aufgeführt);

14. Henrich Blome in Oerlinghausen (heute Essener Hof);

15. Karl Soll (ist frei, liefert Postgeld, 2 Hühner, 3 Eier);

16. Bernd Elges;

dann folgen Räker,

Tölke,

Tegeler (Bütrove),

Kohring,

Ebbinghaus,

Gröppel,

Wittenborn (Solls Krug).

1752 wird Barthold Grote, Senne, als Zollinspektor bezeichnet, usw. Die Ober, Langen und Nieder stammen aus Oetenhausen. Viele dieser Kolonate bestehen heute noch, andere sind inzwischen erloschen oder haben ihren Besitzer gewechselt.