Meierhöfe und Kolonate
Nach Vorträgen des
Bürgermeisters i. R. Reuter, die er am 11. Januar 1926 und am 7. Februar 1927
im Verein für Natur- und Heimatkunde hielt
Die Bronzezeitmenschen,
Germanen und Sachsen, wohnten in Einzelgehöften. Die Reihendörfer, wie
Oetenhausen, Oerlinghausen usw., sind später entstanden. In den Reihendörfern
finden wir keine Meier, sondern nur Kolone. Die Meierhöfe sind die älteren.
Diese Einzelsiedlungen entsprechen dem Volkscharakter. Die Meierhöfe bestanden
ursprünglich auch nur aus einem Hause. Im Falle der Not traten sie zusammen und
bauten gemeinsam eine Burg oder wählten einen Führer für den Krieg oder einen
Priester. Auch in Friedenszeiten war es nötig, einen Mann zu wählen, der allen
bevorstand. Es bildeten sich Markgenossenschaften oder Gemeinden. Der Einzelhof
war von einem Hagen umgeben, er war eingehegt. Auch ganze Gemeinden wurden
eingehegt, zum Beispiel Lämershagen, Krentruperhagen.
Diese Hagengenossenschaften waren die ältesten Zusammenschließungen mehrerer.
Aus ihnen sind die Gemeinden entstanden. Der Besitz wurde abgegrenzt, durch
Gräben oder Einschnitte in den Boden (Rain = Begrenzung, dann Schieren oder Abschieren).
Alles, was eingezäunt war,
lag im Frieden, war etwas wert. Es wurden Wächter angestellt, die die Grenze
bewachen mußten, zum Beispiel Schlingmann, Schling, Schlingheider = Hüter usw. (siehe auch unter Landwehren!).
Zur Verteilung unter die Hagengenossen wurden aus dem Gemeindeeigentum oder
Allmende einzelne Stücke abgesondert, Einzelbesitzer oder Meier. Das waren die
Hoven, die eine Größe von 20 bis 30 Morgen hatten. Hoven bedeutet soviel wie Hauen =abgehauener Wald. In Oerlinghausen
gehörte die Hove zur Pfarre, später zu Brachts Hof. Alles Land südlich und
westlich der Kirche war Eigentum der Pfarre (1100). Das Wort „Meierhof“ ist
fränkischen Ursprungs (siehe unter Familiennamen Meier!). Karl der Franke
setzte auf die Höfe einen Verwalter oder, einen „Meier“. Der „Meier“
war also nur ein Beamter, ein Verwalter für einen Herrn. Über die Gaue setzte
Karl einen Grafen, einen Habergoh.
Die hiesigen Meierhöfe
erhielten 200 Jahre nach Karl einen anderen Herrn, einen kirchlichen Herrn, den
berühmten Meinwerk von Paderborn. 1036 schenkte er
diese Höfe dem Kloster zu Paderborn. Die Meierhöfe Menkhausen, Barkhausen,
Wistinghausen usw. wurden also tributpflichtig dem Kloster Busdorf
zu Paderborn. Damals entstand ein reger Verkehr zwischen Paderborn und
Barkhausen. Einige dieser Meierhöfe wurden später zu einem Amt vereinigt, dem
Meier zu Barkhausen (Amt Barkhausen). Der Titel blieb. Mit den Meierhöfen
wurden ursprünglich Staatsbeamte und Führer belehnt. Mit Einsetzung dieser
Beamten entstand eine neue Art von Recht. Hier wurde der Amtsmeier von
Barkhausen Richter. An dem Barkhauser Gericht nahmen alle Meier teil. Später
bildete den Vorsitz des Gerichtes ein Fron. Über die
Bischöfe standen zur Zeit Karls die Grafen und Herzöge. Aber dann kam es
anders. Die Grafen strebten aber danach, ihre Macht auf andere Weise
aufrechtzuerhalten. Die Bischöfe und Äbte sorgten für sich. Jeder wollte mehr
Rechte und unabhängig sein. Der Kaiser schützte sie auch nicht mehr. Später
trachteten auch die Meier nach mehr Macht, und diese erworbene Macht wollten
alle in ihrer Familie erblich machen. (Barkhausen und Heerse
wurden Tafelgüter des Bischofs zu Paderborn. 100 Jahre später kam man plötzlich
auf den alten Stand der Hofbesitzer zurück. Der Name „Meier“ bildete aber nicht
mehr den Titel, sondern er war lediglich Familienname. Der Fron oder Richter
wurde abgesetzt, und an seine Stelle trat der Geschworene. Die hiesigen freien
Hofbesitzer hatten viel gewonnen. Die Abgaben aber blieben bestehen, und der
Bischof von Paderborn zog sie ein. Ferner verblieb dem Bischof das „Totenkleid“
des Verstorbenen und das „Weinkleid“ des neun Besitzers. Das alte Recht war wieder eingeführt. (Im Gegensatz zu den
anderen Meierhöfen erbte nicht der älteste Sohn, sondern der jüngste.)
Vom Grafen zur Lippe wurde
verlangt: 1. Freie Fuhren, 2. Spann- und Handdienste, 3. das Malvieh, das bis 1800 hier in Geld gezahlt wurde. Das Brachtsche Gut hier, wurde als freier Sattelhof bezeichnet.
Brachts Hof war die Vogtei von Oerlinghausen. Der Vogt war Beamter des Grafen,
nicht des Bischofs, sondern des Landesherrn. Auch er hat sich unabhängig zu
machen gewußt. Das Vogtamt
war um 1400 schon erblich geworden. Es kam in den Besitz der Familie Tofall. Es
mußte ein Sattelpferd stellen, aber Abgaben hatte es nicht.
Die Anzahl der Hörigen
unserer Gegend war groß. Es gab Freie und Unfreie oder Hörige. Ja, es kam vor, daß Freie sich in ein Hörigkeitsverhältnis brachten. Der
Unterschied zwischen beiden verschwand nach und nach, und zuletzt bildeten alle
nur eine Klasse: den großen Bauernstand. Auf die Herkunft wurde zwar kein
Gewicht mehr gelegt. Im 15. und 16. Jahrhundert kam eine Gleichstellung. Jetzt
teilte der Landesherr sie wieder ein nach der Größe der Ländereien. Es gab:
1. Vollmeier (die mit vollem Gespann, das heißt 4
Pferden antreten mußten);
2. Halbmeier (nur mit 2 Pferden antreten) und
3. die großen, mittleren und
kleinen Kötter.
Die Kötter waren damals
anders gestellt als heute, sie waren freie Grundbesitzer und hatten bis zu vier
Pferden. Zu einer Kötterstätte gehörten 30 bis 40
Scheffelsaat Land. Dann kamen die sogenannten Hoppenplöcker
= Hopfenpflücker. Sie mußten in den Hopfengärten
arbeiten. Dann folgten die Straßenkötter oder Strätner.
Das sind die kleinen Leute. Sie- waren meistens Tagelöhner und erhielten einen
Bauplatz an der Straße. Das Land an der Straße galt als minderwertig. Oft lagen
ihre Häuser auf einem „Brinke“ (Brinkmann). Später bezeichnete man mit Kolone den ganzen Bauernstand. Ihre Stätten hießen von
1650 an Kolonate. Es gab dann größere und kleinere Grundbesitzer, also Kolone
und Einlieger.
Wie lagen die Verhältnisse in
Oerlinghausen? Hier gab es früher nur den Amtsmeier Barkhausen, dann den Vogt
(Tofall, Bracht) und als dritten Grundbesitzer die Pfarre. Letztere erhielten
von Barkhausen den Besitz zugeteilt, die Pfarre schon um 1100, die Vogtei etwas
später, über den Umfang des Vogteibesitzes um 1752 sind wir genau im Bilde. Man
wolle das im „Kaufbrief“ dieses Buches nachlesen. Der Besitz der Pfarre
war früher wesentlich größer, als heute. (Hove, Papengeun,
Amtsgarten, Taschen Feld, große Senneflächen, die Mehrzahl der Häuser an der
Adolf-Hitler-Straße, der Wasserfuhr und des Gehrenberges.)
1617 sind in Oerlinghausen nur 12 Kolonate. 1721 werden unter andern genannt:
1. Kolonat Johann Meier zu Menkhausen (Interessant ist
es, zu erfahren, daß ich den Türsturz des Meierhauses vom Jahre 1698 beim Aufbau des Kamins im
Heimatmuseum verwertet habe. Man möge ihn daraufhin sich einmal ansehen!);
2. Christoph Lücking in Senne;
3. Otto Kindsgrab in Senne;
4. Werner Friedhof in Senne, dann
9. Jakobskrüger in Senne;
10. Linnenbrügger, in Senne;
12. Kopp in Senne (die Senne gehörte damals mit zu
Oerlinghausen und daher sind auch diese Kolonate hier aufgeführt);
14. Henrich Blome in Oerlinghausen (heute Essener
Hof);
15. Karl Soll (ist frei, liefert Postgeld, 2 Hühner, 3
Eier);
16. Bernd Elges;
dann folgen Räker,
Tölke,
Tegeler (Bütrove),
Kohring,
Ebbinghaus,
Gröppel,
Wittenborn (Solls Krug).
1752 wird Barthold Grote,
Senne, als Zollinspektor bezeichnet, usw. Die Ober, Langen und Nieder stammen
aus Oetenhausen. Viele dieser Kolonate bestehen heute noch, andere sind
inzwischen erloschen oder haben ihren Besitzer gewechselt.