Höhere Knabenschule verbunden mit Pensionat zu Oerlinghausen
Oerlinghausen, Station der Eisenbahnlinie Bielefeld-Lage-Hameln, ist eines der höchstgelegenen Dörfer des Fürstentums Lippe. Malerisch schmiegt sich der Ort um den Fuß des 300 Meter hohen Tönsberges, der weithin erkennbar ist durch seinen alten Windmühlenstumpf. Hier — im Herzen des Teutoburger Waldes — tobten vor 19 Jahrhunderten die erbitterten Kämpfe unserer Vorväter gegen dir römischen Eindringlinge, hier war es, wo Hermann der Cherusker über die römischen Legionen siegte, wo später Karl der Große den starren, stolzen Nacken der Sachsen beugte. Noch manche Überreste aus jenen fernen Tagen zeugen bis heute von diesen Kämpfen und hartnäckigem Ringen.
Freundlich mutet das Dorf selber an mit seinen sauberen Straßen und zum Teil villenartigen Häusern inmitten grünender Gärten, und ist auch der Charakter des dörflichen im guten Sinne durchaus gewahrt, so fehlen doch nicht mancherlei Annehmlichkeiten der Stadt.
Reiche landschaftliche Abwechslung bietet die nächste und weitere Umgebung, mag nun der Spaziergänger auf Bergeshöhe steigen oder auf schattigen reizvollen Talpfaden wandeln. In unmittelbarer Nähe finden sich manche Plätzchen zum Atmen reiner Waldluft, schöne Aussichtspunkte, gut gepflegte Wege mit Bänken zum Ausruhen. Der Wanderlustige findet reiche Gelegenheit zu prächtigen Touren in Wald und Haide. Im Orte ist ziemlich viel Verkehr, der aber nirgends lärmend hervortritt. Oerlinghausen besitzt eine große schöne Kirche, ein Amtsgericht, ein gut eingerichtetes Krankenhaus, zwei Ärzte, Apotheke, gute Restaurants, ein Hotel, mit vielen! Komfort eingerichtet, Pensionshäuser für Sommerfrischler, eine Rektoratschule und eine höhere Knabenschule, verbunden mit Pensionat.
So vereinigt Oerlinghausen in sich alle Vorzüge einer landschaftlich hervorragenden Sommerfrische und Erholung. Die Kinder können sich frei und nach Herzenslust ergehen. Es ist Bedacht genommen, daß sich jeder Spüler bald heimisch fühlen wird, und wir zweifeln nicht daran, daß dieses Unternehmen, in Gottes Hand gestellt. reichlich Früchte tragen wird, auch daß mancher kränkliche und geistig zurückgebliebene Schüler, einmal Mann geworden, sich stets mit Dankbarkeit der Zeit erinnern wird, welche er in der Anstalt zugebracht hat. Auch viele Eltern werden in späteren Jahren eingedenk sein, das ihr teures Kind bei uns seine Gesundheit wieder erlangt und sein weiteres Fortkommen gefunden hat. So segne Gott das Unternehmen und schenke uns die Kraft und den Mut, die schweren Verpflichtungen, welche wir auf uns genommen haben, treu und gewissenhaft zu erfüllen.
Die Direktion.
Höhere Knabenschule verbunden mit Pensionat.
Aufnahme-Bedingungen.
Jeder Knabe, welcher das 7. Lebensjahr erreicht hat, kann nach Prüfung und Vorlage eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses unter folgenden Bedingungen ausgenommen werden.
Erforderlich sind:
1. die Genehmigung seiner Eltern bzw. des Vormundes:
2. eine wenigstens mittelmäßige Gesundheit:
3. derselbe darf nicht mit lasterhaften Untugenden behaftet sein, z. B. Hang zum Stehlen, Neigung zur Unzucht usw. Bei der Anmeldung sind einzureichen:
1. Gesundheitszeugnis:
2. vorhandene Schulzeugnisse:
3. Photographie:
4. Geburts- oder Heimatsschein:
5. Tauf- und Impfschein:
6. unterschriebene Anmeldebogen.
Schulgeld.
Das Schulgeld, welches monatlich im voraus zahlbar ist, beträgt 75 Mark und ist in der Zeit vom 1. bis 5. des Monats portofrei an die Schulkasse zu entrichten. Bei der Aufnahme hat man 50 Mark zu hinterlegen. Dieselben werden beim Abgange wieder in Abrechnung gestellt. (Besondere Vereinbarung vorbehalten.)
Kündigung.
Soll der Schüler die Anstalt verlassen, so haben die Eltern bzw. Vormünder 3 Monate im voraus schriftlich zu kündigen, und zwar muß diese Kündigung am 1. Januar oder am 1. Juli erfolgt sein. Der Eintritt kann jederzeit, der Austritt nur am 1. April und am 1. Oktober erfolgen.
Die Anstalt behält sich das Recht vor, den Schüler der fortgesetzter mangelhafter Führung zu jeder Zeit zu entlassen: auch ansteckende oder anhaltende Krankheiten, wodurch der Unterricht auf längere Zeit unterbrochen wird, begründen die Entlassung. In den beiden letzten Fällen ist das Gutachten des Arztes für beide Teile maßgebend. Falls der Schüler aus irgendeinem Grunde seitens der Anstalt entlassen wird, findet die Berechnung des Schulgeldes bis zu dem Tage einschließlich statt, an welchem der Schüler die Anstalt verläßt.
In das Schulgeld" ist einbegriffen:
Kost und Logis, Krankenpflege nur bis zur Dauer von 6 Wochen, Unterricht, Wäsche (Kleidung nur bis zum 15. Lebensjahre). Schulbücher (soweit dieselben zum Unterricht erforderlich): die erste Anschaffung derselben beim Eintritt hat seitens der Eltern zu geschehen.
Aussteuer.
Jeder Schüler unter 15 Jahren hat folgendes mitzubringen: 2 Mützen, 2 Blusen, 4 Kragen, 2 Kragenbinden, 2 Dosen, 1 Überzieher, 1 Gummimantel, 1 Paar Strümpfe, 2 Paar Schuhe (Schnürstiefel), 1 Paar lederne Pantoffeln, 1 Paar Holzschuhe, 4 Hemden, 2 Unterjacken, 2 Unterhosen, 2 Nachthemden, 4 Handtücher, 2 Badetücher. 1 Badehose, 4 weiße Taschentücher, 4 bunte Taschentücher, 3 Servietten, 1 Serviettenring, 2 Kopfkissenbezüge, 1 Betttücher, 2 Decken, 2 Deckenbezüge, 1 Eßbesteck, 1 Teller, 1 Trinkbecher, 1 Trinkglas, a) 1 weiße Kniehose, b) 1 rote Bluse, c) 1 Gürtel, d) 1 Paar. Turnstiefel, e) 1 Mütze, f) eine blaue Jacke, (a, b, c, d, e, f sind nur von der Anstalt zu beziehen zum Preise von 22,50 Mark und brauchen erst nach einem Jahre angeschafft zu werden.) 1 Paar Handschuhe, 1 Kleiderbürste, 1 Schmutz-, 1 Wichs- und 1 Auftragbürste, 1 Zahn- und 1 Haarbürste, 1 Kamm, 1 Nagelschere, 1 Schwamm, die nötigen Bücher für seine Klasse, 6 Federhalter, 12 Bleistifte, 24 Stahlfedern, 12 Schreibhefte, 2 Zeichenhefte und das nötige Zeichenmaterial, 1 Schiefertafel, 24 Griffel, 1 Portemonnaie, 1 Taschenmesser (und falls der Knabe 10 Jahre alt ist, eine Uhr mit Kette), 1 Gebet- und Gesangbuch, 1 Bibel, etwas Spielzeug und einige Lesebücher. Die Katholiken 1 Rosenkranz, 1 Kreuz, 1 Bildchen der heil. Muttergottes, 1 Chapulier, 1 Behälter für geweihtes Wasser, 1 Katechismus von Osnabrück.
Bekleidung.
Die Mützen müssen den Vorschriften der Anstalt entsprecht und sind daher am besten von dieser zum Preise von Mark 2,75 zu beziehen. Kragen-Anzug aus blauem Stoff nach Muster „Erich". Schüler unter 15 Jahren sind verpflichtet, wenigstens an Wochentagen Blusen und kurze Hosen zu tragen. Kragenbinden liefert die Anstalt zum Preise von Mark 0,50 pro Stück. Die Strümpfe müssen eine tiefschwarze Farbe haben und mindestens 10 cm über die Knie reichen. Die Holzschuhe sind nur von der Anstalt zu beziehen. Stiefel und Pantoffeln müssen schwarz sein und können nach Belieben gewählt werden. Für Unterzeug gibt es keine besonderen Vorschriften, nur daß dasselbe möglichst weiß sein soll und die Hemden aus Leinen bestehen müssen. Ebendasselbe gilt für die Hand- und Badetücher, sowie Servietten und Bettzeug. Der Serviettenring muß aus Metall bestehen. Die ersten Klassenbücher sind nur von der Anstalt zu beziehen. Das Zeichnen der mitgebrachten Gegenstände besorgt die Anstalt unentgeltlich. Die mitgebrachten Gegenstände, welche von dem Schüler bis zur Unbrauchbarkeit benutzt werden, verbleiben Eigentum der Anstalt, sofern der Schüler die Anstalt länger als ein Jahr besticht. Für Abnutzung der Gegenstände leistet die Anstalt keinen Ersatz oder Vergütung. Falls der Schüler die Anstalt innerhalb eines Jahres verlässt, bekommt er nur dasjenige zurück, was er mitgebracht hat. Hat der Schüler dagegen die Anstalt länger als ein Jahr besucht und verläßt dieselbe alsdann, so hat er nur Anspruch auf die zur Zeit in seinem Gebrauch befindlichen Kleidungsstücke. In der Regel werden demselben auch die übrigen Gegenstände mitgegeben.
Hausordnung.
Die Schüler schlafen in getrennten Zimmern, welche der Neuzeit ganz entsprechend eingerichtet sind. Für Ordnung in seinem Zimmer hat jeder Schüler besonders Sorge zu tragen. Zweimal in der Woche, und zwar Mittwochs und Sonnabends, werden die Zimmer von dein Anstaltsvorsteher besichtigt und werden Unregelmäßigkeiten strenge gerügt. Sonnabends hat jeder Schüler vor der Besichtigung seine Kleider und Wäsche nach Vorschrift auf sein Bett zu legen. Die Stiefel müssen in gereinigtem Zustande vor das Bett gestellt werden. Kleiderschrank, Nachttisch und Koffer sind zu öffnen. Bei Ankunft des Vorstehers hat der Schüler sich am Eingang des Zimmers aufzustellen und auf Verlangen alles vorzuzeigen. In der Klasse sowie im Speisesaale wird jedem Schüler sein Platz angewiesen, und darf derselbe ohne besondere Erlaubnis nicht gewechselt noch verlassen werden. Jeden Donnerstag besichtigt der Anstaltsvorsteher die Klassen, und har alsdann jeder Schüler sein Pult zu öffnen und sämtliche Bücher und Schreibutensilien vorzuzeigen. Jeden Freitag besichtigt der Anstaltsvorsteher den Spielplatz, und hat der Schüler seine sämtlichen Spielsachen vorzuzeigen.
Um jede besondere Freundschaft zwischen den Schülern zu vermeiden, wird denselben alle vier Wochen ein anderer Platz angewiesen.
Jeden Mittwoch und Sonnabend werden gemeinsame Spaziergänge veranstaltet, woran sich jeder zu beteiligen hat, vorausgesetzt, daß er hiervon nicht durch besondere Erlaubnis des Anstaltsvorstehers entbunden ist, dasselbe gilt bezügl. der Erholungsstunden und sonstigen gemeinsamen Übungen.
Rauchen sowie der Genuß von geistigen Getränken ist strengstens untersagt und kann die sofortige Entlassung des Schülers zur Folge haben.
Der briefliche Verkehr zwischen dem Schüler und seinen Eltern bzw. Vormund ist dem Schüler freigegeben: derselbe wird jedoch seitens der Anstalt angehalten, alle vier Wochen mindestens einmal zu schreiben. Porto hierfür hat der Schüler selbst zu tragen. Briefe, welche der Schüler an seine Eltern oder an den Vormund absendet oder von diesen empfängt, werden seitens der Anstalt nicht kontrolliert; eine Ausnahme hiervon machen Pakete. Der übrige Briefverkehr unterliegt der Aufsicht der Anstalt. Es steht den Angehörigen zu jeder Zeil frei, die Anstalt zu besuchen. Geldsendungen sind stets an die Anstalt zu richten.
Gottesdienst.
Für Katholiken: Morgens Gesang, Angelus, Morgengebet, Betrachtung, 3 mal pro Woche heil. Messe, Dankgebet. 11¾ Uhr: Besuch an das hochhl. Sakrament, Angelus. 1,50 Uhr: Offizium. 5¼ Uhr: Besuch an das hochhl. Sakrament. ½9 Uhr: Andacht, Abendgebet, Gesang, Angelus.
Sonntags 10 Uhr: Hochamt, 3 Uhr: Vesper, sonst wie — Wochentage. Beichte und heil. Kommunion möglichst alle Monates Dieses hängt von dem Seelsorger ab.
Für Evangelische: Morgens Gesang, Morgengebet, Betrachtung. 11¾ Uhr: Betstunde. 1,50 Uhr: Bibelbesprechung. 5¼ Uhr: Gesang, Gebet. Uhr: Andacht, Abendgebet, Gesang.
Mit Ausnahme des Gottesdienstes, Gebet u.s.w. haben die Kinder alle andere Übungen gemeinsam.
Pflichten des Schülers gegenüber dem Anstaltsvorsteher.
Jeder Schüler hat demselben gegenüber eine große Offenherzigkeit an den Tag zu legen und da derselbe an Eltern statt dasteht, ihm vertrauensvoll seine kleinen Sorgen und Wünsche zu offenbaren. Es ist jedem Schüler zu jeder Zeit gestattet, denselben in seinem Arbeitszimmer zu besuchen, ist jedoch einmal im Monat hierzu verpflichtet, um sich van demselben in geistiger sowie sonstiger Angelegenheit Rat und Hilfe erteilen zu lasten.
Pflichten des Schülers gegenüber dem Lehrer.
Jeder Schüler soll des 1. Gebots eingedenk sein, wodurch uns geboten wird, nicht allein die Eltern, sondern auch diejenigen, welche über uns gestellt sind, zu ehren: er soll niemals etwas Nachteiliges über denselben sagen, auch nicht dulden, daß dieses in seinem Beisein geschieht. Jede Familiarität mit seinem Lehrer ist strengstens untersagt, ebenso die Verabreichung von Geschenken gegenseitig. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anstaltsvorstehers ist es keinem Schüler erlaubt, das Zimmer eines Lehrers aus irgendeinem Grunde zu betreten. Jeder Anordnung des Lehrers hat der Schüler sofort Folge zu leisten. Anordnungen des Lehrers, welche gegen die Anstaltsordnung verstoßen, darf er direkt verweigern und hat hiervon dem Anstaltsvorsteher Mitteilung zu machen. Eine Nichtbefolgung dieser Vorschrift kann die sofortige Entlastung des Schülers nach sich ziehen.
Pflichten gegenüber dem Hausvater und der Hausmutter.
Das über die Pflichten gegenüber dem Lehrer Gesagte gilt auch gegenüber dem Hausvater und der Hausmutter, nur mit dem Unterschiede, daß letztere keine Anordnungen treffen dürfen.
Pflichten gegenüber seinen Mitschülern.
Alle Streitigkeiten soll er vermeiden und stets darauf bedacht fein, seinen Mitschülern liebevoll und hilfsbereit entgegen zu kommen. Anträgen ist strengstens untersagt. Fehler seiner Mitschüler, welche er als Sünde betrachtet, soll er dem Anstaltsvorsteher sofort melden. Gespräche über Nationalität und Religionsverschiedenheit dürfen nicht geführt werden. Das Kleinhandeltreiben bzw. Tauschen und Verkaufen von Gegenständen untereinander ist untersagt. Die älteren Schüler dürfen den jüngeren keine Dienste auferlegen. Die Klassenverschiedenheit darf im gemeinschaftlichen Umgange nicht bemerkbar werden. Dem kleinsten und jüngsten Schüler stehen dieselben Rechte zu. wie dem größten. Allzugroße und besondere Freundschaft untereinander wird nicht geduldet. Jeder Schüler ist verpflichtet, dem Tierschutzverein beizutreten.
Tagesordnung.
Vom Beginn des Schuljahres bis zum 1. Oktober um ½7 Uhr morgens Aufstehen, um 7 Uhr Andacht. Von ½8—8¼ Uhr Vorbereitung zur Unterrichtsstunde. Von 8¼—9 Uhr Frühstück und Erholungspause. Von ½11—11 Uhr Erholungspause und kleiner Imbiß. Von 12—2 Uhr Mittagessen und Erholungspause. Von 3—½4 Uhr Erholungspause und Imbiß. Von ½5—5¼ Uhr Kaffeetrinken und Erholungspause. Von 5¼—½6 Uhr Andacht. Von ½8—½9 Uhr Abendessen und Erholungspause. Von ½9—9 Uhr Andacht und Schlafengehen.
Unterricht und sonstige Übungen werden durch besonderen Schulplan geregelt.
Die Gruppierung und Lehrpläne richten sich bei uns stets nach dem Bedürfnis der Kinder, im Gegensatz zu den öffentlichen Schulen, wo die Kinder nach Klaffen und Plänen sich richten oder weichen müssen. Im allgemeinen lehnen mir uns an die Ideen und Pläne der Einheits- und Reformschulen an, und schließen wir uns mit Lernbüchern und Lehrpensen den Preußischen Oberrealschulen an.
Vom 1. Oktober bis zum Beginn des neuen Schuljahres bleibt die Tagesordnung dieselbe, nur daß abends 5¼ Uhr die Andacht ausfällt und um ½9 Uhr zu Bett gegangen wird. Sonntags fällt der Unterricht gänzlich aus, die Studien jedoch nicht. Jeder Schüler ist verpflichtet, an diesem Tage am Gottesdienste teilzunehmen. Monatlich findet ein größerer Ausflug statt. Die Kosten hierfür trägt die Anstalt. Freitags fällt die Abendandacht aus, stattdessen findet Erziehungsstunde statt, worin dem Schüler klargelegt wird, wie er sich im allgemeinen auch außerhalb der Anstalt zu verhalten hat und welches seine sonstigen Pflichten innerhalb wie außerhalb der Anstalt sind. Montags fällt die Andacht um 5¼ Uhr aus und findet stattdessen Belehrung über Rechte und Pflichten, welche ihm als Mitglied des Tierschutzvereins zustehen, statt. Jeden Sonnabend hat sich jeder Schüler zu baden, nach dem Bade findet eine körperliche Untersuchung statt und wird derselbe gewogen: das Ergebnis dieser Untersuchung usw. wird in ein hierfür bestimmtes Register eingetragen. Am 5. eines jeden Monats wird den Eltern bzw. Vormündern hiervon schriftliche Mitteilung gemacht. Zugleich wird denselben auch ein Führungs- und Klassenzeugnis zugesandt. Alle drei Monate werden die Zähne, Augen und sonstige empfindliche Organe seitens eines Spezialarztes untersucht, auch dieses Ergebnis wird eingetragen und den Eltern mitgeteilt.
Das Baden im Freien ist ohne Erlaubnis des Arztes nicht statthaft und wird strenge gerügt. Alle 6 Monate werden die Schüler ordnungsmäßig geprüft: die Versetzung findet jedoch, wie in Preußen üblich, statt. Die Schüler werden nur von Lehrern von Staatsschulen, welche dazu beauftragt sind, unparteiisch geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird auch eingetragen und den Eltern mit-geteilt. Diese Prüfungszeugnisse werden nicht von der Anstalt, sondern von der betreffenden Behörde, welche die Prüfung vorgenommen hat, ausgestellt.
Schlafengehen.
Sobald das Zeichen zum Schlafengehen gegeben wird, hat sich jeder Schüler stillschweigend und in größter Ordnung zu seinem Zimmer zu begeben und bleibt am Eingänge desselben so lange stehen, bis der Anstaltsvorsteher vorübergegangen ist. Nachdem das zweite Zeichen gegeben ist, begibt sich jeder in sein Zimmer. Beim Entkleiden und Hinlegen soll jeder Schüler eingedenk sein, daß Gottesauge ihn stets sieht. Sobald das dritte Zeichen gegeben ist, hat sich jeder Schaler in seinem Bette zu befinden. Alsdann begibt sich der Anstaltsvorsteher auf jedes Zimmer und überzeugt sich davon, ob alles in Ordnung ist. Die Türe des Zimmers darf nicht abgeschlossen werden, auch darf im Zimmer nachts kein Licht brennen. Sollte ein Schüler nachts ein Bedürfnis haben, so hat er sich vor dem Verlassen des Zimmers anständig zu bekleiden, darf jedoch sein Zimmer nicht verlassen, ohne den Anstaltsvorsteher durch ein Glockenzeichen benachrichtigt zu haben. Es ist jedem Fremden, jedem Gast und sämtlichen Hausgenossen, sowie dem Dienstpersonal strengstens untersagt, von abends 9 bis morgens 7 Uhr den Korridor und die Treppe, welche zu den Schlafzimmern der Schüler führen, zu betreten. Nur besondere Fälle, z. B. Krankheiten, starkes Gewitter, Brandfälle und die besondere Erlaubnis des Anstaltsvorstehers machen hiervon eine Ausnahme. Kein Fremder. Besuch. Hausgenosse oder Dienstpersonal darf dort schlafen, wo die Kinder schlafen. Eine Erlaubnis hierzu kann nur der Anstaltsvorsteher geben. Bon jedem Zimmer führt eine elektrische Glocke zu dem Schlafzimmer des Anstaltsvorstehers und kann nachts zu jeder Zeit benutzt werden. Nur der Anstaltsvorsteher und die Lehrer schlafen in nächster Nähe der Kinder, und liegen die Schlafräume so, daß dieselben alles überwachen können. Sobald morgens das Zeichen zum Aufstehen gegeben wird, hat sich jeder Schüler von seinem Lager zu erheben, sich rasch anzuziehen und Hände, Gesicht und Hals gründlich zu waschen, sein Bettlager und Zimmer nach Vorschrift in Ordnung zu bringen und sich, sobald das zweite Zeichen gegeben wird, am Eingange seines Zimmers aufzustellen. Sobald der Anstaltsvorsteher vorüber ist, wird das dritte Zeichen zum Abmarsch gegeben. Von abends½9 Uhr bis morgens nach dem Kaffeetrinken darf ohne Notwendigkeit nicht gesprochen werden. Wer sich unwohl fühlt, hat dieses dem Anstaltsvorsteher sofort zu melden.
Jeder Verkehr mit dem Dienstpersonal ist ausdrücklich untersagt und wird strenge bestraft.
Das Bestrafen der Schüler.
Bestrafungen der Schüler behält nur der Anstaltsvorsteher sich vor, und ist kein Lehrer berechtigt, irgendwelche Strafen zu erteilen. Bevor die Strafe vollzogen wird, wird jeder Schiller verhört. Als Strafe kommt besonders in Betracht: Entziehung des Nachtisches, Schweigen während der Erholungspause, der briefliche Verkehr nach auswärts, Entziehen des Kassenzeichens u. dergl. Anordnungen, wodurch der Schüler weder geistigen noch körperlichen Nachteil hat. Körperliche Züchtigung, bei welcher nur das Gesäß in Mitleidenschaft gezogen wird, findet nur in dringenden Fällen statt und wird diese nur vom Anstaltsvorsteher selbst vollzogen. Bevor eine derartige Strafe vollzogen wird, findet eine Konferenz zwischen Lehrer und Arzt statt. Nach Vollziehung derartiger Strafen wird den Eltern sofort Mitteilung gemacht und werden derartige Strafen bei jedem Schüler höchstens dreimal im Jahre angewandt. Hat ein Schüler im Jahre dreimal diese Strafe erlitten und zeigt derselbe dennoch keine Besserung, so muß er die Anstalt verlassen.
Festtage.
Außer den vorgeschriebenen kirchlichen Festtagen gelten als besondere Festtage: Der Geburtstag Sr. Majestät des Kaisers und Ihrer Majestät der Kaiserin, des Fürsten und der Fürstin von Lippe, des Anstaltsvorstehers und der Tag der Gründung der Schule, welche nach den kirchlichen als die höchsten Festtage gefeiert werden.
Der Geburtstag des Hausvaters und der Hausmutter der Anstalt wird als Festtag zweiten Ranges betrachtet, auch fällt an diesem Tage der Unterricht aus. Der Geburtstag des Klassenlehrers wird nur von der jeweiligen Klasse gefeiert. An diesem Tage fällt der Unterricht für die betreffende Klasse nachmittags aus. Auch dem Geburtstage des Schülers, sowie demjenigen der Eltern des Schülers wird einige Aufmerksamkeit gewidmet.
Mahlzeiten.
Die Mahlzeiten bestehen aus einfacher, kräftiger Nahrung. Morgens gibt es Malzkaffee und belegtes Butterbrot. 11¼ Uhr Imbiß, bestehend aus 2 oder mehreren geschmierten Brötchen und Milch. Mittags Suppe, Fleisch, Kartoffeln, möglichst viel Getreide und Obst. Nachmittags gibt es Malzkaffee, Milch und Butterbrote und abends Tee, belegtes Butterbrot, Kompott und Gemüse. Lehrer und Schüler speisen gemeinschaftlich, und zwar genießen erstere dasselbe Essen wie die Schüler. Der Genuß von Senf, Pfeffer und stark gewürzten Speisen ist den Schülern strenge untersagt.
Ferien.
Die Ferien werden nach dem Schulplane gegeben. Die Schüler brauchen jedoch während derselben die Anstalt nicht zu verlassen. Schüler, welche die Ferien in der Anstalt zubringen, haben vormittags und nachmittags je 1 Stunde Studien oder Unterricht. — Vor den großen Ferien findet eine allgemeine Prüfung statt, wozu Eltern und Interessenten eingeladen werden. Nach der Prüfung findet Preisverteilung statt. Die Preise bestehen in Büchern, Ehrenzeichen und dergl. Im Anschluß hieran findet eine größere Feier in der Aula statt, wozu die Angehörigen ebenfalls eingeladen werden. Die Versetzung der Schüler findet am Schlüsse des Schuljahres statt. Bei hervorragenden Leistungen und sehr guter Führung kann eine vorzeitige Versetzung des Schülers in eine höhere Klasse stattfinden.
Reisen.
Schüler unter 15 Jahren, welche mehr als 5 Kilometer zu fahren haben, dürfen ohne Reisebegleiter keine Reise unternehmen. Die Reisekosten nach und von der Anstalt, vor und nach den Ferien, sowie sonstige Reisekosten, welche von der Anstalt nicht vorgesehen sind, haben die Eltern bzw. Vormünder zu tragen. Es wird darauf hingewiesen, daß möglichst ein zuverlässiger Begleiter, auf Wunsch von der Anstalt aus mitgegeben wird. Die Anstalt macht es sich zur Pflicht, nach der Entlassung mindestens auch zweimal im Jahre nach ihren früheren Zöglingen zu erkundigen und möglichst lange Fühlung mit denselben zu halten. Für Schüler, welche sich dauernd ordnungsmäßig geführt haben, werden die Türen der Anstalt stets geöffnet und wird derselbe zu jeder Zeit ein willkommener Gast sein.
Für Schüler, welche nur am Tage die Schale besuchen.
Die Aufnahmebedingungen sind genau dieselben. Ein Gesundheitsattest ist nicht unbedingt nötig und kann Zurückbleiben.
Schulgeld.
Für Kinder von 6 bis 9 Jahre 7 Mark, von 9 bis 12
Jahre 10 Mark und von 12 Jahre an 12,50 Mark monatlich im voraus zahlbar. Bei
der Aufnahme ist die Hälfte des Schulgeldes zu hinterlegen. Im Schulgelde
ist eingeschlossen Bücher u.s.w. Die erste Anschaffung beim Eintritt hat
seitens der Eltern zu geschehen.
Kündigung
genau wie bei den Pensionären.
Bekleidung.
Auch sie sind verpflichtet, eine Klassenmütze zu tragen.
Hausordnung.
Anfang ½9 Uhr morgens bis 12 Uhr. Nachmittags von 2 bis 4½ Uhr. Die Kinder gehen auch mit den Pensionären spazieren usw. Mittags können sie Essen bekommen gegen eine Vergütung von 25 Mark monatlich und sind nicht gezwungen, nach Hause zu gehen.
Der Spielplatz steht ihnen auch Sonntags von 11 bis 6 Uhr zur Verfügung. Hausarbeit wird höchst selten aufgegeben.
Pflichten.
Siehe Seite 6.
Prüfung, Untersuchung, Zeugnis, Baden u.s.w.
Siehe Seite 7.
Bestrafungen, Festtage, Ferien.
Siehe Seite 9.
Das Mitbringen von Zeitungen, Büchern, Tabak oder kleine Kommissionen machen, z.B. Briefe besorgen u.s.w. für die Pensionäre, wird sofort mit Entlassung bestraft.
Urlaub.
Urlaub muß schriftlich angefragt werden; dabei sind die Gründe anzugeben.
Schluß.
Die Eltern oder deren rechtliche Stellvertreter sind zur Einhaltung obiger Bedingungen der Leitung der Anstalt gegenüber verpflichtet, und sie übertragen, sobald sie ein Kind der Anstalt übergeben haben, dem Leiter bzw. dessen Vertreter, die stellvertretende väterliche Gewalt über dasselbe. Der Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten ist Oerlinghausen.
Wir glauben hierdurch ein kleines Bild von dem inneren und äußeren Leben, sowie dem Geiste der Anstalt dargelegt zu haben. Der Leser wird hieraus ersehen haben, daß die Anstalt stets darauf bedacht ist, das geistige sowie das körperliche Wohl ihrer Schüler im Auge zu behalten. Sollte der eine oder andere Punkt nicht klar ausgedrückt sein und der Leser noch dieses oder jenes zu wissen für für nötig erachten, sind wir zu jeder Zeit gerne bereit, weitere Auskünfte zu erteilen.
Indem wir um Empfehlung und weitere Verbreitung bitten, zeichnet
Hochachtungsvoll, ergebenst
Die Direktion