Aus der Geschichte der Volksschule Oerlinghausen

 

Eigentliche Volksschulen gab es zur Zeit der Reformation bei uns noch nicht. Von dem jeweiligen Pfarrer wurden Kinder begüterter Familien in einigen Fächern (Religion, Schreiben, Rechnen und Singen [Kirchensingen]) unterrichtet. Mehr als 10 Schüler dürften an diesem Unterricht nicht teilgenommen haben. Die breite Masse blieb hier ohne jede Bildung.

Später übertrug man den Unterricht dem Küster, der den niedrigen Kirchendienst, wie Tragen des Talars für den Pastor, den „Zehnten“ einsammeln, die Kirche reinigen und die Orgel zu „schlagen“ hatte. Musikalische Kenntnisse des Bewerbers wurden immer vorausgesetzt. Das Gehalt des Schulmeisters war immer kärglich bemessen, weshalb er gezwungen war, auch bei gegebenen Anlässen „aufzuspielen“, wie aus dem nachfolgenden gerichtlichen Protokoll hervorgeht. Dieses stammt aus dem Jahre 1628. Es heißt darin: Folgende Personen haben am Sonntage Estomihi gegen Verbot „Fastelabend“ mit Saufen und Spielen in Tofalls Hause (das war beim Vogt) gefeiert: Cordt im Groten Hofe (der große Hof), Hermann Wöstenfeld, Franz Töllke und seine Frau, Henrich und Jürgen Ebbinghaus, der Kramer, Cord Redeker, Gerd Wöstenfeld, Meier zu Dahlhausen, Krawinkels Knecht aus dem Ükenpohle (Stapelage), Krawinkels Tochter, Anneken uf Stöltings Hofe, Gertrud uf'n Lohkampe und der „Küster“. Der letztere habe für Musik gesorgt und hätte um ein Brot angehalten, „weil er hätte ein Kind taufen lassen“. Diese Begründung kennzeichnet die Not des Küsters. Man hatte dafür höheren Orts Verständnis und bestrafte den Küster nicht, wogegen die anderen Teilnehmer jeder einen „Thaler“ zahlen müssen.

In den Jahren 1717 bis 1734 treffen wir den Küster Jobst Wilhelm Dubbert. Sein Vorgänger war ein gewisser Friedrich Mahrt, der kein großes Pflichtbewußtsein an den Tag gelegt hatte, „ein liederliches Leben führte, die Schule auf den Hund brachte“ (es waren nur noch zwei Schüler vorhanden) und deshalb seines Dienstes enthoben wurde. Die Eltern kamen darum ein, ihre Kinder in eine andere Schule schicken zu dürfen. Viele Eltern vertrauten ihre Kinder überhaupt nicht mehr der Schule an, weil sie dieselben zum Viehhüten oder auf dem Acker benötigten. 1725 klagte Dubbert, daß die Senner ihre Kinder nicht zur Schule anhielten, daß sie ihm gedroht hätten, ihre Kinder nach Stukenbrock in die katholische Schule zu schicken. Den Eltern war die Schule ein Dorn im Auge, so daß es des öfteren zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen ihm (dem Küster) und den Eltern, namentlich den Frauen, kam. So schalt Wittenborns Frau den Küster Dubbert heftig aus, sie fluchte: „Der Donner, Hagel und Blitz sollte in das verdammte Kinderhauen schlagen!“ Der Stock muß also mehr als heute in der Schule regiert haben.

Das Schulhaus stand auf dem Kirchhof, unmittelbar neben der Kirche, ein baufälliges Haus. 1750 mußte es niedergerissen werden. Dann bezog man das neue Heim; ob es die alte Küsterschule oder das Blankesche Haus in der Pfarrstraße ist, vermag man nicht zu sagen.

Im Jahre 1748 finden wir den Kantor Voß in Oerlinghausen. Aus allem überlieferten Material geht hervor, daß der Kantor Voß eine angesehene Person gewesen sein muß, der fortschrittlich dachte und sich nicht unterkriegen ließ. Sein gewiß geringes Gehalt zwang ihn, auf prompte Bezahlung seiner Einkünfte zu achten. Gingen diese nicht ein, so schreckte er auch nicht vor dem Äußersten zurück, dem Streik. So soll er, wie aus den Akten zu entnehmen ist, das Orgelspiel verweigert haben, weil sticht alles nach seiner „Mütze“ ging. Wie waren denn auch die Schulverhältnisse zu seiner Zeit? Einen eigentlichen Lehrerstand gab es noch nicht. Den Handwerkern war das Wohnen auf dem Lande zugunsten der städtischen Zünfte 1718 untersagt worden, nur Schneider, Leinenweber, Schmiede, Radmacher und Zimmerleute schienen dem Lande unentbehrlich. Laut Patent von 1722 sollten diese, wenn sonst geeignet, auch zu Küstern und Schulmeistern genommen werden. Mutmaßlich ist auch der Küster Voß ein solcher Leinenweber gewesen. Vorbereitet für seinen hohen Beruf wurde er durch den damaligen Pastor v. Cölln. Die späteren Prüfungen erstreckten sich darauf, ob der Lehrer schwierige Wörter ordentlich buchstabieren könne und ob er die gebräuchlichsten Kirchenlieder zu singen vermöge. Das Gehalt für den Kantor Voß war recht kärglich bemessen. Von der Kirche erhielt er jährlich 4 Taler. Es war ihm erlaubt, in der Ernte 6 Wochen auf Tagelohn zu gehen. Ferner erhielt er einen Morgen Land (Kantorland), das von der Gemeinde mit bestellt werden sollte. Aber keiner dachte daran, die Bestellung rechtzeitig vorzunehmen. Auf dem Papier stand alles so schön und nett, in Wirklichkeit sah es anders aus. Ferner sollten ihm die Bauern per Hufe % Roggen, 2 Metzen Gerste usw. liefern. Aber auch daraus wurde in den meisten Fällen nichts. Um ihn für seine sonntägliche Arbeit zu entschädigen, war der zweite Klingelbeutel für ihn, den Schulmeister Kantor Voß, bestürmst. Aber nur wenig Leute dachten daran, zweimal zu geben. Meistens war nichts im Klingelbeutel. Für den empfangenen Unterricht sollte ihm jedes Schulkind jährlich 15 Groschen zahlen (1 Groschen gleich 15 Pf.). Das Mitbringen des Geldes wurde in den meisten Fällen vergessen! Damit Kantor Voß seinen Unterhalt fristen konnte, durste er eine Kuh, ein Kalb, ein paar Schweine und etliches Federvieh auf der Weide halten. Sodann sollten ihm die Bauern zwei Fuder Heu und zwei Fuder Stroh „reichen“. Ob dies immer geschehen ist, dürfte recht zweifelhaft sein.

Der erste Schulraum ist noch heute zu sehen. Nach unseren heutigen Begriffen spottet er in hygienischer Hinsicht jeder Beschreibung. Der Aufgang zur „Schulstube“ ist halsbrecherisch. Eine schmale Treppe führt in ein dunkles, durch zwei Gucklöcher erhelltes Zimmer, genannt Schulstube. Die Decke ist so niedrig, daß ein erwachsener Mensch gegen die Decke stößt. Einladend war also dieser kleine Raum nicht, und es ist auch nicht anzunehmen, daß er jemals eine stattliche Zahl Schüler aufgewiesen hat. Der „Alte Fritz“ hatte zwar verfügt, daß Eltern und Vormünder ihre Kinder „anhalten“ sollen, sie vom 5. und 6. Jahre zur Schule zu halten, aber die meisten wußten diesen Erlaß zu umgehen. Wieviel Schulkinder es damals waren, vermögen wir nicht zu sagen, aber groß wird die Zahl nicht gewesen sein. Oerlinghausen, das nach dem Dreißigjährigen Kriege nur noch 13 Kolonate zählte, hatte sich noch nicht von dem Kriege erholt. Der Wissensdrang wird bei vielen auch nicht besonders stark gewesen sein, was aus folgender Akte hervorgeht. Damit die Oerlinghauser Schule einigermaßen lebensfähig war, mußten auch die Schüler der benachbarten Senne zur Bergstadt kommen. Sie scheinen keine Lust verspürt zu haben, denn die Eltern suchen allerhand Auswege. Mit einem Schreiben wenden sie sich zunächst an den Vogt in Oerlinghausen. Es hat folgenden Wortlaut:

„Wohl geborener, wie auch hoch-ehrwürdiger, gestrenger Vogt und hoch-gelehrte, hochgräfliche Lipp, zum Consistorio hochverordnete Herren Commissari generales hochgebietende Herren.

Wir sind 14 Arme Einwohner, wohnend in der Senne und gehören zu der Kirche zu Oerlinghausen. Unsere Häuser sind von Oerlinghausen 1 Stunde entfernt, so daß die Kleinen Kinder, den Winter über durch Berge und Thal und bei schlechten Wetter und Schnee unmöglich den Weg dahin zur Schule thun können, und zur Sommerzeit müssen wir selbige bei dem Vieh gebrauchen. Wir haben sonsten wohl jemand gehabt, der bei uns gewohnet und die Kleinen Kinder in den Anfängen unterwiesen. Seit 10 Jahren (!) ist solches, weil sich niemand dazu angegeben, nicht mehr geschehen. Nunmehro hat sich unser Nachbar Bernd Hennrich Tölke bereit erklärt, die Kleinen Kinder in den Anfängen zu unterweisen, wann ihm nur das Schulgeld, sowir bishero nach Oerlinghausen bezahlet, entrichtet werden könnte. Und da wir als arme Unterthanen in der Dürren Senne zur Bezahlung eines gleichmäßigen Schulgeldes an den Kantor zu Oerlinghausen nicht imstande sind. Dieser hingegen ohne dem sehr gut leben und fertig werden kann, indessen Wir und unsere Kinder hierbei all zu sehr lewen würden.“

Es folgt dann die Bitte, in der Senne die geplante kleine Nebenschule zu gestatten. Das Schreiben stammt vom 27. Januar 1777. Der Inhalt des Schreibens wird dann vom Konsistorium widerlegt und abgelehnt (18. März 1777.)

Wie nicht anders zu erwarten war, übten auch die bösen Buben ihr nichtsnutziges Spiel an dem Kantor. Einmal stahlen sie ihm die Stange mit dem Eimer zum Ziehbrunnen, der noch heute unter der Pfarrlinde sein bescheidenes Dasein fristet. Die Buben bedachten aber nicht, daß auch andere Mitbewohner durch das Fehlen der Stange in Mitleidenschaft gezogen wurden. Es mußte also „eine neu Schwangruthe“ mit einem Eimer angeschafft werden, welches mit Arbeitslohn über 10 Rthl. kosten wird. Nach den vorliegenden Akten haben zu zahlen: Adolf Nagel 1 Rthl. 12 Gr.,- Hirsch 1 Rthl. 12 Gr., Franz Nagel 24 Gr., der Kantor 24 Gr. usw. Damit war auch dieses Intermezzo aus der Welt geschafft, aber bald stellten sich neu Schwierigkeiten ein. Das Hauptgewicht wurde damals im Unterricht neben Gebet auf den Gesangunterricht gelegt. Kantor Voß ließ also kräftig singen; bei der dumpfen Lust war er gezwungen, die Fenster zu öffnen. Das gefiel jedoch dem bösen Nachbar nicht. Es kam zu Meinungsverschiedenheiten. Der Nachbar sah sich in seiner Mittagsruhe bedroht, Kantor Voß war ihm aber geistig überlegen. Nach langen Verhandlungen verkaufte der Nachbar dem Kantor einen Streifen Land, das an Voß' Hause entlangführte. Der Streifen war zwar nur 40 Zentimeter breit, genügte aber, um das Herüberragen der geöffneten Fensterflügel auf das Grundstück des Nachbarn zu verhindern. Nach getätigtem Kaufvertrag ließ der Kantor wieder frisch bei geöffnetem Fenster singen. Der Kantor beugte sich nicht, auch nicht sein Nachfolger. Die Streitigkeiten auf beiden Seiten hielten auch unter den Nachfolgern an. Am 4. Dezember 1816 gab die Lippische Landesregierung dem damaligen Küster folgenden Bescheid: „Wenn Sie alle Fenster in der Schulstube öffnen wollen, kann Ihnen das niemand wehren. Denn die Fenster gehen auf das Ihrige, welchen Platz der vorige Besitzer im Jahre 1770 erworben hat, und dadurch ist die im Kaufvertrag vom Jahre 1769 gemachte Bedingung völlig aufgehoben. Sollte sich also jemand erdreisten, ein Fenster zunageln zu wollen, so jagen Sie den Kerl entweder mit einem Knüppel von dem Ihrigen, oder fassen Sie ihn ins Hosenqueder und setzen ihn über die Hecke, damit Sie Ihr Recht nicht verlieren.“

Das drakonische Mittel wird geholfen haben, jedenfalls liest man in den späteren Akten nichts mehr davon.

Kehren wir nach diesem kleinen Abstecher zu Kantor Voß zurück. Zu seinen Obliegenheiten gehörte auch das Einsammeln des Zehnten für die Kirche. Aus den vorliegenden Schriftstücken geht leider die betrübende Wahrheit hervor, daß die kleinen Kötter ihren Verpflichtungen größtenteils nachkamen, daß aber die größeren Güter mit der Bezahlung zurückblieben. Kein Wunder, wenn schließlich die kleinen Stättebesitzer auch nicht mehr zahlen wollten, wenn die „Restanten“ ihren Verpflichtungen nicht nachkamen. Der Kantor hat sich viele Wege gefallen lassen müssen, um den Zehnten hereinzubekommen. Die Abgabe von Eiern und Butter um die österliche Zeit ging in den meisten Fällen so aus, daß der Pfarrer zuerst bedacht wurde und der Kantor den Rest bekam, wenn solcher noch vorhanden war. Das waren im großen und ganzen die Leiden des Kantors Voß in Oerlinghausen.

Kantor Voß hatte, wie wir schon erwähnten, „Haare auf den Zähnen“, das heißt, er ließ sich nicht unterkriegen, und er kämpfte um sein Recht bis in die höchsten Instanzen. So strengte er auch einmal einen Prozeß, der über 50 Jahre dauerte und nach seinem Tode von seiner Frau weitergeführt wurde, gegen die Dorfschaft Oerlinghausen an. Das kam so. Auf dem Wehmgrund, dem Kirchengrundstück, bauten sich im Laufe der Zeit immer mehr „Neubauer“ an. Diese sollten nun auch Abgaben, Steuern usw., entrichten. Dagegen lehnten sich Voß und Genossen auf. Der Wortführer war Voß. Sogar das Reichsgericht in Wetzlar befaßte sich mit dem Fall. Zu Ende ist der Prozeß aber nicht gekommen, er verlief im Sande.

Allmählich war auch der „Küster“ so weit vorgebildet, daß er regelrechten Unterricht halten konnte. Dieser wurde in dem Bau neben der Kirche, der Küsterschule, abgehalten. Sie ist bis zum Jahre 1932 benutzt worden. Die Kantorschule wurde in das Haus des Schuhmachermeisters Gustav Nieder, Adolf-Hitler-Straße, verlegt. Von dem alten Bau ist noch ein Teil (der Hinterbau) erhalten, das Gebäude ist bis zum Jahre 1887 benutzt worden. Man baute dann die „Neue Schule“ an der Schulstraße. Der Boden war so feucht, daß erst zur Festigung mehrere hundert Zentner Zement gebraucht wurden. Bis zum Jahre 1902 war Küster Kuhlmann in Oerlinghausen. Er war eine hochgeachtete Person, einer von jenen, die noch ihr fünfzigjähriges Dienstjubiläum feiern konnten. Man schätzte seinen aufrichtigen Charakter. Er war einer von denen, die noch an der alten Buchstabiermethode festhielten, während die Kantorschüler „lautieren“ mußten.

Der „Küsterpappe“, wie er genannt wurde, erschien im Unterricht des Nachmittags in Schlafmantel und Puschen und mit langer Pfeife. Mit den kleinen Schülerinnen sprach er “platt“, zum Beispiel: „Wie heßt diu? Wi hett dösse (Buchstabe)?“ Das Urteil der noch lebenden, bei ihm in der Schule gewesenen Generation geht dahin, daß Kuhlmann ein hervorragender Organist gewesen ist.

Später treffen wir den Kantor Bax; dieser war sehr streng und achtete auf peinlichste Sauberkeit und Korrektheit in der Schrift. Kantor Bax hatte in seinem Testament bestimmt, daß die von ihm gestiftete Summe Geldes in Höhe von 300 Mark als Baxesche Stiftung erhalten bleiben und aus den Zinsen jedes Jahr für die beiden besten Kantorschüler Bibliotheksbücher angeschafft werden sollten. Bis zur Inflation ist das so gehandhabt worden. Dann schmolz die Summe zusammen, und heute sind nur noch 60 Mark da.