Die Windmühle auf dem Tönsberge

Buchauszug

 

Sie verdient eigentlich gar nicht eine Würdigung in dieser Zeitschrift, denn ihre Geschichte ist nicht gerade erhebend. Aber sie — oder vielmehr ihr Rumpf — ist seit 178 Jahren ein weithin sichtbares Wahrzeichen von Oerlinghausen, das sogar in das Stadtwappen aufgenommen wurde; überdies werden an mich so viele Fragen über die Entstehung der Mühle gerichtet, daß ich die mir hier gebotene Gelegenheit gern benutze, um über ihre Geschichte etwas auszuplaudern.

[Bild: Die alte Tönsberg-Mühle und ein junger Gast der Oerlinghauser Jugendherberge Durchblick auf Oerlinghausens Bergwelt.               Aufnahme: Hübner]

Leitspruch: Nur die Augen nicht vergessen, nur diese Eingangstore der Seele weit öffnen! Dann zieht die Schönheit gern ein, denn sie ist überall zu Hause und sucht nach Seelen, die sie erkennen.                   Hans Thoma

Von unseren Nachbarn wird sie spöttisch die „Sauernkohlstonne“ genannt. Aber wenn sie auch schon altersschwach und brüchig ist, so wird unser Verein für Natur- und Heimatkunde schon sorgen, daß dies Wahrzeichen — es gehört nun einmal zu Oerlinghausen — erhalten bleibt. Der Tönsberg ohne den Mühlenstumpf? — Gar nicht auszudenken!

Die Windmühle wurde in der Mitte des 18. Jahrhunderts von der gräflichen Rentkammer erbaut. Im Jahre 1752 erfuhr der abteilich-herfordische Kanzleirat Johann Willibald Barkhausen, dem zu jener Zeit das Gut Niederbarkhausen bei Oerlinghausen gehörte, zu seiner großen Verwunderung, daß man auf seinem Grund und Boden mitten auf dem Tönsberge eine Windmühle errichtete. Der Bauplatz war schon eingeebnet, die im Wege stehenden Bäume waren beseitigt und die Keller des Müllerhauses waren schon fertig, ohne daß man es für nötig gehalten hatte, Barkhausen um Erlaubnis zu fragen. Auf seine Beschwerde antwortete die Kammer, der Bauplatz sei Eigentum der Dorfschaft Oerlinghausen, und die Landesherrschaft leite daraus für sich das Recht her, den Platz zu bebauen. Diese Behauptung konnte Willibald Barkhausen mit Leichtigkeit durch Urkunden widerlegen. Als man trotz seiner wiederholten Proteste den Bau der Mühle fortsetzte, wandte er sich an das Reichskammergericht in Wetzlar. Das hatte den Erfolg, daß die Kammer einlenkte; es kam ein Vertrag zustande, in dem Barkhausen gegen allerlei Zugeständnisse der Gegenseite sich mit der Errichtung der Windmühle einverstanden erklärte.

Nun wurde der Bau rasch fertig. 1753 wurde Kord Henrich Temme als Verwalter angestellt. Da jedoch bei dem Mühlenbetrieb die Verwaltungskosten nicht herauskamen, so verpachtete die Kammer im folgenden Jahre die Mühle. Der Pächter aber gab die Sache schon nach zwei Jahren auf, weil er nicht auf seine Kosten kam. Sein Nachfolger bezahlte die Pacht nicht und mußte deshalb 1758 abziehen. Der nächste Pächter rückte bei Nacht und Nebel aus, und so ging es jahrzehntelang weiter.

Die Pacht, die anfangs 50 Taler betrug, ging auf 30 Taler herunter. Aber auch für diesen Betrag fand sich nicht immer ein Müller. Am längsten hielt sich Johann Hermann Tölke, der da oben von 1781 bis 1799 mühsam wirtschaftete. Dann kamen innerhalb 10 Jahren wieder 4 verschiedene Pächter.

Im Jahre 1810 verkaufte die Rentkammer ihre Mühle, die während des 60-jährigen Bestehens nichts eingebracht, sondern nur Ärger und hohe Kosten verursacht hatte, für 500 Taler an Johann Henrich Frevert, während der Bau seinerzeit mehr als 1000 Taler gekostet hatte. Bei einem Konkurs im Jahre 1815 wurde sie dem neuen Besitzer von Niederbarkhausen, Tenge, zugeschlagen. So kam sie wieder m den Besitz des Gutes, von dem sie genommen war. Tenge ging von vornherein mit dem Gedanken um, die Mühle vom Tönsberge in die Nähe seines Hofes zu verlegen. Der Weg zur Mühle war zu beschwerlich, die Windmühlenflügel sollen sogar einmal vorn Novembersturm bis auf den Breitars über die Dächer des Dorfes geschleudert sein. 1816 erhielt Tenge von der Detmolder Regierung die Erlaubnis zur Verlegung des Mühlenbetriebs. Die Verlegung ins Tal kam aber erst 1851 zur Ausführung. Der letzte Müller auf dem Tönsberge war August Henning.

An die Erlaubnis zur Verlegung des Mühlenbetriebs war die ausdrückliche Bedingung geknüpft, daß durch die Verlegung das Windmühlengebäude, das auf dem Tönsberge stehende „alte Gemäuer“, nicht beschädigt werde. Es durfte nicht abgebrochen werden. Dieser Bedingung also haben wir es zu verdanken, daß unsere Windmühle noch immer steht und ihr bunter Wimpel lustig im Winde flattert. Möge er noch lange über unserem alten Oerlinghausen wehen.

Bürgermeister Reuter.