Kirchliches
Das Verhältnis der Bewohner zur Kirche war im 17.Jahrhundert ein anderes als heute. Die seit 1595 erhaltenen Gogerichtsprotokolle oder Wruge - Register von Oerlinghausen geben uns allerlei Aufschlüsse über das kirchliche Leben in früherer Zeit und über Vorgänge, welche damit in engerem oder loserem Zusammenhang stehen.
Wir erfahren daraus z.B., daß mit Ernst und Strenge auf einen regelmäßigen Kirchenbesuch gehalten wurde. So berichtet im Jahre 1617 der Pastor, das Ellies [Fußnote: Auch "Ellys" geschrieben.] und Henrich Köster leider niemals zum "Nachtmahl des Herrn" kommen, wozu der Gerichtsschreiber im Protokoll bemerkt: "sein fleißig er mahnet, sich zum Nachtmahl zu halten." Im Jahre 1624 klagt der Pastor "über den Unfleiß der Bauerrichter in Anmeldung der jenigen, so die Predigt versäumen, und sonderlich über die Bauerrichter zu Bechterdissen, Greste und Wellentrup, daß sie selber nur selten erscheinen." Sie werden alle hart bestraft, die letzteren zu 1 Thaler, die übrigen zu 2 Thaler Strafe verurteilt. Das wird wohl geholfen haben.
1640 hat der Pastor wieder zu klagen:
"Obwohl der Bauerrichter zu Oerlinghausen uff vielfältige Befehle der Gogerichtsherren die Verächter göttlichen Worts sollte einbringen, dennoch solches nicht gethan. Da doch sonderlich sein, des Bauerrichter negste Verwandte, als der Bergmeister und seine Frau, nimmermehr zur Kirche kommen, ausgenommen, wenn die Frau ein Kind zur Taufe bringt. Bittet auch Pastor daneben, solche Frau zur Gottesfurcht zu ermahnen oder des Hebammenamtes entsetzt werden mögte."
Bergmeister und seine Frau entschuldigten sich mit Alter und Gebrechlichkeit und gehen straflos aus. Aber Lisabeth auf dem Berge, die ebenfalls nicht zur Kirche ging, wurde mit % Thaler bestraft. Auch über das Betragen in der Kirche hatte das Gogericht mahnend zu urteilen. Als im Jahre 1617 Ilseke Köttelbrink und 2 Kindsgrabs [Fußnote: Geschrieben: "Kinsgreves Döchter". Der Name rührt al iso nicht von einem Grabe eines Kindes her, sondern von Greve = Graf.] Töchter aus der Senne sich in der Kirche während der Predigt "wegen des Standes gestott und geschoben" hatten, mußte jede von ihnen % Thaler Strafe erlegen.
Im Jahre 1611 wird der Schmied Johle angezeigt, weil er, "dun und voll" gewesen, Sonntags Nachmittags in die Kirche gekommen ist und sich dort unflätig aufgeführt hat. Jasper Nagel beklagt sich dabei auch über Schmied Johle, der habe ihn schwer beleidigt. Auch die Älteren streiten sich um ihre Plätze in der Kirche, denn 1619 beklagt sich Christoph Meier zu Barkhausen bitter über Henrich Tofal, der sich seinen Kirchenstuhl anmaßt. Derselbe Meier hat seinem Bruder, dem Vogte Johann Barkhausen in Oerlinghausen für seine Person gestattet, seinen Kirchenstuhl zu benutzen. Dessen Söhne Simon und Bernd nahmen 1651 das Recht der Benutzung für sich in Anspruch. Es muß wohl ein vornehmer Platz gewesen sein, denn es entsteht viel Feindschaft darüber.
Im Jahre 1719 hat Henrich Herm Freitag „uffem Sonntag sich betrunken in die Kirche begeben und bei der Kinderlehre excessio übel angestellet und jedem Kinde nachgeplappert.“ Er muß dafür 3 Gulden Strafe bezahlen. Das war damals viel Geld, und die Strafe erscheint uns heute wohl recht hoch. Aber zu damaliger Zeit waren die Strafandrohungen im Allgemeinen höher. So sagt die Verordnung wegen Entheiligung der Feiertage vom Jahre 1624:
"Die fluchen, schwören und ihrem Nächsten Böses wünschen, sollen als Lästerer und Verächter göttlichen Namens, auch seines heiligen Worts und Sakramenten, nach Gelegenheit ihrer Verbrechung mit Gelde oder Gefängnis, auch nach Befinden mit Abschneidung oder Ausreißung der Zungen und anderer dergleichen Leibesstrafen ernstlich angesehen und wirklich bestrafet werden."
Trotz solcher Strafandrohungen herrschten gerade zu jener Zeit die heillosesten Sitten im Lande. Die Strafen sind auch nicht immer so hoch gewesen. Es gab hier stets Gogerichtsbeisitzer, die menschlich fühlten und sich sicher auch nicht immer frei von Schuld und Fehle hielten.
Henrich Schuhmacher wurde 1601 verklagt, weil er unter der Predigt Branntwein gezapft und "ein Gelach" gehalten hatte. Johle, der Schmied, und Henrich Köster wurden zu je 3 Thaler Strafe verurteilt, weil sie "den Namen Gottes mit 3 Fluchen und Schwören" mißbraucht hatten. Usw.
Im Jahre 1707 wird gewrugt, daß, sobald der Herr Pastor von der Kanzel ginge, sogleich in des Groten Kruge "die Fiole gespielet und dadurch groß Ärgernis gegeben". Freitag wird 1700 mit einem Goldgulden gestraft, weil er, "unter der Predigt ein Fuder Rauhkorn aus dem Felde geführet."
Nicht immer war der Pastor der Kläger, mitunter erscheint er in den Wrugeregistern auch als Angeklagter. Im Jahre 1644 klagte der Pastor, Kaspar Barkhausen habe sich am Sonntag unter der Nachmittagspredigt vollgesoffen, sei dann zu wieder holten Malen in sein "privilegiertes" Pfarrhaus gekommen und habe gedroht, sein Gesinde zu erschießen. Barkhausen klagte dagegen, er habe in Güte mit dem Pastor reden wollen, da sei dieser mit großem Ungestüm auf ihn zugelaufen, habe ihn blutig und blau geschlagen, am Kopfe verwundet und ihm einen Finger entzwei gebissen. Das Gogericht verurteilte Kaspar Barkhausen zu drei, den Pastor aber zu sechs Thalern Strafe, worüber sich dieser beim Konsistorium bitter beschwerte. Zwei Jahre später hat der Meier zu Barkhausen zu klagen, das der Pastor ihn rücklinks beim Kopfe gekriegt, am Ohr verwundet und ihm die Haare ausgerauft habe. Wieder ein Jahr später klagt Jürgen Nagel, daß ihn der Pastor auf freier Straße für einen Esel und Laffen gescholten und gesagt habe, er wäre "auf einer Eselhaut empfangen". Der Name des streitbaren Pastors wird in den Protokollen nicht genannt; es kann aber nur der Pastor Marthaeus gewesen sein, der von 1635 bis 1684 in Oerlinghausen stand. Recht lebhaft muß es im Pfarrhause bei einer Kindtaufe hergegangen sein, die der gleiche Pastor im Jahre 1637 hielt. Bei der Gelegenheit entstand eine Prügelei: "Henrich Nagel, Kord Kramer, Johan Toval, Jürgen Nagel haben sich auf des Pastoren Kindoff mi 't einander geschlagen, daß Johan Toval und Jürgen Nagel beide in's Howet (Haupt, Kopf) verwundet. Es habe ihm (Toval) Kord Kramer gedan. Jürgen Nagel sei drunken gewesen, er wisse nicht, wer's ihm gedan." Dem Jürgen Nagel haben die Schläge nicht genützt. Er kommt noch oft bei Raufereien vor und 1663 heißt es von ihm: "Jürgen Nagel hat am verwichenem Weihnachtstage sich voll Branntweins gesoffen." Eine Geldstrafe ist bei ihm nicht angebracht (Im Protokoll steht: "Hat nichts. A -d carcerem!")
Im Jahre 1668 klagt der Pastor wieder, daß Cord Redeker, Cord Ebbinghaus und Jost Hattenkerl ihre Kälber und Pferde auf den Kirchhof getrieben, und, obgleich er es ihnen verboten habe, solches doch nicht geholfen.
Auch mit den sonstigen Gebräuchen hat es der Pastor genau genommen. Im Jahre 1655 klagt er:
„das Joh. Dorrenkamp und Anneke aus Dellbrück sind ehelich worden und nach Stukenbrock gelaufen, daselbst sich proklamieren und kopulieren lassen, auch Hochzeit gehalten, darnach sind wiederkommen. Weil aber dies nicht allein der Kirche, sondern auch der Amtstube praejudizirlich sei, so bittet H. Pastor, selbige zu bestrafen. Auch alle, so zu Oerlinghausen den Sonntag prosanirt und nach Stukenbrock mitgelaufen, so Joh. Brinkmann mit der Frau, Henrich in äder Grüte, Anna und Ilseke Tasching, Henrichs uf'm Berge Frau, Ilseke Peters, Barkhausens und Küsters Magd, Trine Köttelbrink und Hermann Kesting, Kinsgreves Gertraud, sie alle haben sich durch Oerlinghausen spielen lassen, und die Senne hinunter ihre Leichtfertigkeit sehen lassen."
Es muß ein stattlicher Brautzug gewesen sein, und man versteht eigentlich nicht, warum sie bestraft wurden. Denn wer die Namen des Brautpaars liest, der weiß auch heute noch, daß es einen anderen Glauben hatte, als Pastor Martheus.
Während des dreißigjährigen Krieges und später bei der Münsterschen Invasion brachten die Oerlinghauser Kisten in die Kirche, in denen sie ihren wertvollen Besitz unterbrachten in der Hoffnung, daß er dort sicher sein würde. Diese Hoffnung ist häufiger zu schanden geworden. So plünderten 1638 die Götz'schen Soldaten, als sie vor Lemgo lagen, die Oerlinghauser Kirche rein aus. Aber leider war es nicht nur das fremde Kriegsvolk, auch die Oerlinghauser selber scheuten sich nicht, ihre Nachbarn in der Kirche zu bestehlen. So zeigte Johann Wöstmann 1637 an, daß ihm aus der Kirche "2 Wichte Haunixes" (Honig) gestohlen seien, die sich bei Albert Krossmann in Detmold wiedergefunden hätten, und daß dieser sie von der Bergfrau und deren Söhnen gekauft habe. Greteke Lilmeyer beschuldigte Ilsche Lilmeyer 1656, sie hätte ihr Leinwand aus der Kirche gestohlen. Der Küster, der die Kirche zu beauf sichtigen hatte, fand wiederholt, daß sich Leute heimlich in die Kirche einschließen ließen, um dann die Kisten ungestört bestehlen zu können. So traf er einmal Henrich Bute vor Kord Kramers Kasten, den er geöffnet hate. Als der Küster ihn fragte, ob das recht wäre, lief er zur Kirche hinaus. Ein anderes Mal waren Wöstenfeld Scheffel Buchweizen aus der Kirche gestohlen, die man in Busch Gerken Kasten wiederfand.
Es sind nur Kleinigkeiten, die ich hier aufgeführt habe. Und doch glaube ich, sie hier nicht unterschlagen zu dürfen, tragen doch auch sie zur Vervollständigung des Bildes jener rauhen und schlimmen Zeit großer Not bei! Damals kam das Fluchwort auf: Schwere Not!