Von den Dorfspumpen
In meiner Sammelmappe finde ich eine kleine Notiz, die ich etwa vor zwei Jahrzehnten irgendeiner Zeitung zuleitete und die sich mit der letzten Dorfspumpe am Gehrenberg beschäftigte: „Nun liegt auch die letzte der vier vorhanden gewesenen Dorfspumpen am Boden. Generationen hat sie ihr Wasser geliefert. Was würde sie uns alles erzählen, wenn sie ihren Mund auftun könnte! Freud und Leid der Oerlinghauser Bürger hat sie miterlebt. Sie sah die Hausweber von Augustdorf und Senne mit ihrem roten Holster auf dem Rücken und einem Krückstock in der Hand, als sie ihr Leinen zur Legge brachten. Sie erlebte die erste elektrische Beleuchtung der Straße, sah manchen Schützenzug, manche Kriegervereine, Sänger, sie war Zeuge der frohen Stimmung bei Inbetriebnahme der Eisenbahn, sie lieferte manchem durstigen Wanderer einen kühlen Trunk frischen Wassers. Aber auch in Not und Gefahr stand die Dorfspumpe den Oerlinghauser Bürgern zur Seite. Bei manchen Feuersbrünsten lieferte sie ihr Naß und verhinderte so die weitere Ausbreitung des Elementes, so beim Riesenbrande am Gehrenberg im Jahre 1887, bei dem die Familie Schütte in den Flammen den Tod fand. Und welch eine Bedeutung zeigt die Pumpe im trockenen Sommer 1911! Alle Brunnen trockneten damals aus. Mit Tonnen mußte Wasser aus dem Schopkebach, der Helle und der Landerquelle geholt werden. Die noch Wasser gebenden Brunnen, darunter auch die alte Dorfspumpe am Gehrenberg, wurden verschlossen, und nur dreimal am Tage konnte jede Familie zwei Eimer Wasser holen. Aus jener Zeit besitze ich noch zwei Bildchen, die die Belagerung der Brunnen zeigen. In Reih und Glied standen Männer, Frauen und Kinder Kette und warteten, bis die Reihe an sie kam. Manchen Seufzer hat damals die alte Pumpe anhören müssen. Schon lange ist sie nun außer Betrieb gesetzt; aber ihr Wasser ist noch immer so klar wie damals. Nun darf auch sie ausruhen von ihrer Arbeit. Gestern (Datum leider nicht mehr bekannt) hat man sie aus dem Boden gezogen. Der Brunnen bleibt, doch den Augen der Vorübergehenden wird er verborgen sein; denn er wird überwölbt. Mit dem Entfernen dieser alten Dorfspumpe wird ein Stück Oerlinghauser Geschichte zu Grabe getragen. Würde ein Stadtmuseum vorhanden sein, so könnte sie dort untergebracht werden und über ihre mannigfaltig geleistete Arbeit nachdenken.
Wohin sie gewandert war, blieb lange in Dunkel gehüllt. Erst vor einem Jahre wurde mir gemeldet, daß die Pumpe „in der Hecke von Ulrichs Garten läge“. Diese Pumpe sowohl als auch die bei Bauch gestandene konnte ich noch rechtzeitig retten. Sie haben in dem Heimatmuseum von dem ich schon vor Jahrzehnten träumte, den Platz eingeräumt bekommen, der ihnen gebührt. — Oerlinghausen hatte seit 1828 vier dieser Brunnen mit Pumpen:
1. der sogenannte Baurichterbrunnen,
2. der Brunnen „vor Tölken Hause“,
3. der sogenannte Appelkampsbrunnen,
4. der Brunnen beim Nagelschen Brauhause (Tönsbergstraße 3 — Museum).
Dann wird noch ein fünfter Brunnen im Jahre 1845 erwähnt, von ihm heißt es: „vor Kirchmers Hause ist noch eine Quelle oder Brunnen wie mans nennt, welcher drei Fuß acht Zoll tief Wasser hatte und doch beinahe voll war, floß nicht über und war auch mit Eis überzogen.“ (7. März 1845.)
Um das Wasser der Brunnen sind oft Streitigkeiten und Prozesse geführt worden. Die oben erwähnten 4 Brunnen wurden als sogenannte Dorfsbrunnen angesehen, das heißt, sie gehörten der Gemeinde und mußten von ihr unterhalten werden. Bloß die Gerechtsame des Brunnens unter Nr. 4 schien nicht ganz klar zu sein. 17 Anlieger behaupteten, es sei ihr Brunnen, während der Ortsvorsteher Hildebrand, der Gastwirt Becker „modo Nagel“ und Zimmermeister Löhr das Gegenteil behaupteten. Es kam zu lebhaften Auseinandersetzungen, und das kam so: Der Brauereibesitzer „modo Nagel“ brauchte für seine Brauerei (heute Museum) Wasser. Mit Genehmigung von Hildebrand legte er eine Röhre in den Brunnen und wollte diesem Wasser entziehen. Dagegen wehrten sich 17 Anlieger und rissen das Rohr wieder aus dem Brunnen. Alle 17 Anlieger wurden vom Kriminalgericht in Detmold „wegen angeschuldigter öffentlicher Gewalt und Selbsthülfe“ schwer bestraft. Alle erhielten Gefängnisstrafen, und zwar:
Heinrich Reuter, Tischler Kramer, Gastwirt Berkemeier und Friedrich Berkemeier „auf vier Monate“, Einlieger Berkemeier, Meier Meier, Friedrich Hölter, Schuhmacher Lepper und Glaser Gröppel „auf drei Monate“, die Witwe Hoffmann und Adolph Hoffmann „auf zwei Monate“, Meier Meier „auf sechs Wochen“, Friedrich Schütte, Friedrich Hilbrink und Adolph Hameier „auf vier Wochen“, Christoph Seppe „auf drei Wochen“ und Wilhelm Hölter „auf zwei Wochen“.
Dieses harte Urteil wurde am 13. Juli 1844 vom Fürstlich Lippischen Kriminalgericht in Detmold gefällt. Gegen dieses Urteil legten die Betroffenen Einspruch ein beim „Hochpreislichen Oberappellationsgericht des Herzogthums Braunschweig und der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont, Lippe und Schaumburg Lippe“. In der Beweisaufnahme heißt es: „Im Jahre 1829 verkauften die Eingesessenen zu Oerlinghausen einige ihnen gemeinschaftlich zugehörende Hudereien zu Bauplätzen und beschlossen derzeit die Interessenten, die eingegangenen Kaufgelder zur Anlage eines Brunnens zu verwenden, der damalige Dorfsvorsteher Buckup unterzog sich derzeit der Leitung dieser Angelegenheit im Einverständnis mit den Interessenten, vereinnahmte die für die Hausplätze eingegangenen Kaufgelder in der Dorfsrechnung und verausgabte dieselben wiederum zur theilweisen Deckung der durch die beabsichtigte Anlage veranlaßten Kosten. Die aufgebrachten Kaufgelder reichten jedoch für die Vollendung der Brunnenanlage nicht aus, weshalb die Interessenten zu Naturaldienstleistungen herangezogen und Beiträge von ihnen gefordert wurden. Der gn. Brunnen ist seitdem von den Oerlinghausen: Colonatsbesitzern als ein ihnen gemeinschaftlich zustehendes Eigenthum angesehen und benutzt worden; insbesondere ist der Brunnen stets von den Interessenten gereinigt, die Kosten der Reparaturen wurden allemal repartirt oder durch freiwillige Beiträge aufgebracht, niemals aber aus der Dorfskasse bezahlt . . . usw. Dieser Einspruch hatte umso mehr Erfolg, als es sich „um 17 ehrenhafte und unbescholtene Männer handelt“. „Das wider die Querulanten eingeleitete Verfahren und die darauf gegründeten Straferkenntnisse sind nichtig, weil eine reine Privatrechtsstreitigkeit herangezogen und dem Wege Rechtes entzogen ist . . . “ Sieger in diesem langwierigen Prozeß waren dann die Angeklagten. Der Brauerei ist dann gestattet worden, innerhalb ihrer Räumlichkeiten eine eigene Pumpe aufzustellen. Bei der Herstellung des Kinos im Hause Tönsbergstraße 3 im Jahre 1935 ist dann auch diese Pumpe wieder beseitigt worden. Wir freuen uns, daß zwei Zeugen jener Zeit, nämlich die Pumpe vom Gehrenberg und die bei Bauch, wieder Aufnahme im Heimatmuseum gefunden haben.