Der Weberbrunnen und die Beckersche Brauerei
In den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts hatte die Dorfschaft Oerlinghausen in dem Leinenhändler Friedrich Becker einen der reichsten Einwohner. Entsprechend war auch sein Einfluß auf das Geschehen im Dorfe. Sein Sohn August Becker war zu der Zeit Inhaber der 1945 abgebrannten Wirtschaft Ehlebracht. Hauptstraße 68. 1830 begann eine rege Bautätigkeit östlich vom Stadthotel (Apotheke-1830). Dieses Gebiet wahr bis dahin Hude der Dorfschaft gewesen, und im Eigentum der Dorfschaft. Nur die Nutzung beruhte auf alten Rechten der Einwohner. Ein Hudebezirk dieser weiten Fläche -Papengeuen genannt- wurde von Hausbesitzern rund um die Tönsbergstraße für ihr Vieh genutzt. Als nun die Bautätigkeit einsetzte verkauften diese Einwohner ihre Nutzungsberechtigung (etwa 1829) und beschlossen die eingehenden Gelder zu einen Brunnenbau zu verbrauchen. Der damalige Dorfsvorsteher Buckup erklärte sich bereit die Gelder zu verwalten. Auf der Suche nach einen geeigneten Platz für einen Brunnen, fand man diesen auf Dorfsgelände neben der Schmiede (Moritz-Tönsbergstraße 1). Dieser Platz war Dorfseigentum direkt neben der sehr schmalen Tönsbergstraße. Nun wurde gebaut, aber der Brunnen war noch nicht fertig als das Geld alle war. Mit Naturalleistungen der Interessenten wurde er fertiggestellt. Seitdem galt dieser Brunnen neben den öffentlichen Dorfsbrunnen, als Interessentenbrunnen, von denen es mehrere im Dorfe gab.
Soweit handelt der erste Teil. Die Anlieger der Tönsbergstraße, Jägerstraße und ‚Auf dem Berge‘ hatten keine Wassersorgen mehr. Am 30.11.1838 stellte August Becker, inzwischen auch Besitzer der Wirtschaft Jägerhaus (Hauptstraße 19), den Antrag an den Dorfsvorstand. ihm ein Stück Land an der Tönsbergstraße zu Anlage eines Felsenkellers zu verkaufen. Die Dorfsdeputierten stimmen zu, verweisen Becker aber an Barkhausen da diese noch Besitzer sind. Es kommt am 8.12.1838 ein Vertrag zustande. Becker muß für den Platz 75 Rht. in preußischer Münze bezahlen. Im Vertrag steht außendem, daß er nur zur Anlage eines Bierkellers gilt. Unterzeichnet ist dieser Vertrag von A. Becker modo Nagel und von Julius Schütz-Rentmeister zu Barkhausen - wohnhaft Hauptstraße 3.
Das Amt welches diesen Vertrag bestätigen mußte schreibt dazu, wegen der Geringfügigkeit der Größe solle man ihn einfach dem Kolonat Nr. 24 (Jägerhaus) zuschreiben. Bei Barkhausen brauche man wegen Geringfügigkeit überhaupt nichts abschreiben.
Schon am 26.10.1842 schließen die Vertragsparteien (dieselben vom 8.12.1838) einen neuen weiteren Vertrag. Becker hatte seine(n) Bierkeller fertig und wollte nun über diesen sein Wohnhaus errichten, (im ersten Vertrag war das extra ausgenommen) mit Brauerei. Aber weil der Platz zu klein war verkaufte Barkhausen nochmals, wie es im Vertrag heißt : Im Süden, Westen und Nordwesten mit den großen Buchen beim früheren Spritzenhaus. Aber auch das war noch zu wenig und die Dorfschaft verkaufte auch noch Gelände mit der Auflage, daß der Fußweg (Twete) erhalten bleiben müßte. Im Osten rückte Beckers Wohnhaus direkt an das Moritzsche Haus heran. (Im Volksmund hieß das Moritzsche Haus damals Weberhaus) Der Brunnen bekam später den Namen Weberbrunnen. Beim Amt wurde dieser Vertrag am 5.8.1843 Beglaubigt.
Beim Bau der Brauerei wurde vom Ortsvorstand eine neue Baufluchtlinie für die Tönsbergstraße festgelegt, um später eine Verbreiterungsmöglichkeit zu haben. Dieses war der sogenannte zweite Teil.
Der Bau der Brauerei muß mit Riesenschritten voran gegangen sein, denn schon am 6.2.1844 stellt A. Becker den Antrag an den Ortsvorstand, ihm zu erlauben ein Rohr in den Brunnen vor seinen Hause zu legen, um das zum Brauen benötigte Wasser daraus zu entnehmen. Der Ortsvorstand unter Leitung des neuen Ortsvorstehers F. C. F. Hildebrand genehmigt unter demselben Datum, mit einigen Auflagen diesen Antrag.
Nun nahm das Unglück seinen Lauf. Nachdem Becker das Rohr vom Brunnen in seine Brauerei hatte legen lassen, rissen es die erbosten Brunnenbesitzer wieder aus der Erde. Das Criminalgericht zu Detmold wurde angerufen und schon am 13. Juli 1844 verurteilte dieses alle 17 Anlieger wegen "öffentlichet Gewalt und SelbsthiIfe", zu Gefängnisstrafen von 2 Wochen bis 4 Monaten.
Die Verurteilten waren:
4 Monate = Heinrich Reuter - Tischler Kramer - Gastwirt Berkemeier und Friedrich Berkemeier.
3 Monate = Einlieger Berkemeier - Meier Meier - Friedrich Hölter Schuhmacher Lepper - Glaser Gröppel
2 Monate = Die Witwe Hoffmann und Adolf Hoffmann
6 Wochen = Meier Meier
4 Wochen = Friedrich Schütte - Friedrich Hillbrink und Adolph Hameier.
3 Wochen = Christoph Seppe
2 Wochen = Wilhelm Hölter
Gegen dieses Urteil legten die Betroffenen sofort Berufung beim Hochpreislichen Oberappellationsgericht des Herzogthums Braunschweig und der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont, Lippe und Schaumburg - Lippe ein. Das Detmolder Urteil wurde für nichtig erklärt. Das Berufungsgericht war zu der Überzeugung gelangt, daß der Brunnen ein reiner Privatbrunnen der Anlieger wäre, die diesen immer selbst unterhalten hätten. Der Jubel im Dorf war groß, ebenso groß war aber auch der Unmut über den Dorfsvorsteher Kaufmann Hildebrand. Trotzdem erlaubte man der Brauerei innerhalb ihrer Räumlichkeiten einen eigenen Brunnen mit Pumpe aufzustellen. Schon ein Jahr später wurde Hildebrand nicht wiedergewählt. Rentmeister Schütz, ein bewährter Verwaltungsmann, trat an seine Stelle. Aber der Trotz und der Groll der Leute vom Berge blieb erhalten. Die 17 hatten viele Freunde bekommen. Aus Trotz und Groll erwuchs zuletzt der Haß, welcher sich in der Nacht vom 18. zum 19. März 1848 entlud. Die Verurteilten von 1844 erschienen vor dem Haus von Hildebrand (Hauptstraße 24 - heute Allfrisch) und demolierten mit Pflastersteinen seine Wohnung.
Es waren kleine Handwerker, Tagelöhner und Kötter die den Zorn ihrer ungerechten Behandlung freien Lauf ließen, was in den Märztagen 1848 wohl zu Verstehen ist. HiIdebrand wehrte den mehrmaligen Angriff auf seine Wohnung mit einen Gewehr ab. Hierbei verletzte er den Einlieger Zimmermann Berkemeier am Bein. Als die Behörden den Berkemeier am nächsten Tage suchten, hatte dieser von Freunden geholfen, das Lippische Gebiet schon verlassen. Am Ubbedisser Berg heilte seine Wunde und im nächsten Frühjahr bestieg er in Bremen ein Auswandererschiff. Ob er dort mehr Gerechtigkeit gefunden hat wissen wir nicht.
Nachdem 1906 die Moritzsche Schmiede abgebrannt war, wurde der Neubau des Hauses in die Fluchtlinie der Brauerei gesetzt. Der Brunnen wurde überdeckt, da er fast in der Mitte der Verbreiterten Straße stand, und die Pumpe wurde zurückgelegt bis an die Brauereihauswand. Hier stand sie bis 1912, denn sie war durch die neue Wasserleitung überflüssig geworden. Die Pumpe in der Brauerei wurde erst 1935 abgebaut als der große Raum der Brauerei zum Kino wurde. 10 Jahre später wurden die Eiskeller zur Zuflucht vieler Oerlinghauser als der Krieg auch hier sein Ende nahm.
11/90 Fritz Soll
Quellen:
St. A. Detmold L108 Gesch. d. Stadt Oerl. 1936, H. Diekmann, Stadt Archiv Oerlinhausen Nr. 39