Anlage einer Waschanstalt
Oerlinghausen, d. 3 Novbr. 1894.
Hochfürtliches Consitorium.
Gehorsamster Bericht des Schulvorstandes zu Oerlinghausen ad reser. Hochfürstl. Consistoriums No. 2867 a. d: 24 Septr. a. c., Anlegung einer Waschanstalt auf dem Schullande betr.
Der gehorsamst Unterzeichnete überreicht inliegend ergebenst den in duplo ausgefertigten Contract zwischen dem Kaufmann C. Weber jun. u. Genossen und dem Lehrer Schäfermeyer, nachdem die von hoher Behörde in dem neben-vermerkten Rescript vorgeschriebenen Zusätze in die betr. Parapraphen des Contractes aufgenommen sind. Außerdem ist noch ein Schlußparagraph mit Bezug auf die Abnahme der Abwässer aus der Waschanstalt seitens der Grenznachbarn zu dem Contract hinzugefügt, da in den neuerdings gepflogenen Verhandlungen des Schulvorstands darauf hingewiesen wurde, daß der Letztere, keine Verbindlichkeit seinerseits in dieser Hinsicht übernehmen könne. Es wird indessen bemerkt, daß eine primitiv eingerichtete Waschstelle auf dem jetzigen Schullande seitens des vorigen Besitzers fast in gleicher Lage mit der neuen Waschanstalt wohl länger als 50 Jahre zur Benutzung freigegeben war, wobei die Abwässer ohne Weiteres von den Grenznachbarn angenommen worden sind.
Der Schulvorstand zu Oerlinghausen