Sitten und Gebräuche und landesherrliche Edikte Musikanten
Wollte man bei Festlichkeiten Musik haben, so hatte man auch da keine freie Wahl, sondern man war auf den privilegierten Musikanten angewiesen, und wenn man diesen umging, so hatte man eine Klage beim Gogericht zu gewärtigen. Um 1770 hatte der Musikant Köhne in Lage auch für Oerlinghausen das Privileg und verklagte 1772 den Kolon Wellige, der sich bei seiner Hochzeit durch einen gewissen Ditzel mit Musik habe aufwarten lassen, was gegen seinen Kammerkontrakt verstoße. Köhne verklagte auch die Oerlinghauser Schützenkompanie, weil diese bei ihrem Freischießen in den Jahren 1780 und 1781 durch die beiden Pfeiffer Vollmer und Harryes hatte Musik machen lassen, und endlich 1789 verlangte er von Christoph Blome und von Johann Henrich Soll je 2 % Thaler Entschädigung, weil diese bei Lustbarkeiten fremde Musikanten gehabt hatten. Noch um 1870 hatte der Musikus Festing in Oerlinghausen ein Monopol in Musikausübung bei allen Festlichkeiten (Sein Sohn war der bekannte Kaufmann und langjährige Standesbeamte Fr. Festing).