Sitten und Gebräuche und landesherrliche Edikte
Kleiderordung
Die Kleiderordnungen bestimmten, welche Kleider und Kleiderstoffe die Meier, Halbmeier, Kötter, Hoppenplöcker usw. tragen durften. Gegen diese Bestimmungen scheint in Oerlinghausen weniger verstoßen zu sein; die Leute trugen hier meistens selbstgewebte Leinenstoffe oder Dulllaken (Doppellaken), auch im Winter. Doch mag hier erwähnt werden, daß der Einlieger Dorenkamp 1658 bestraft wurde, weil er und seine Frau zu ihren Hochzeitskleidern "englisches Tuch" gekauft hatten, die Elle zu 1 Thaler 4 Groschen. Aus gleicher Ursache wurde Lilmeyer und Frau, Johann Ebbinghaus und Frau und des Spinradmachers Tochter u.a. bestraften.