Sitten und Gebräuche und landesherrliche Edikte

Kaffeetrinken

 

Landesherrliche Edikte versuchten das Volk zu bessern. In landesväterlicher Fürsorge verbot Graf Simon August durch oft wiederholte Verordnungen, zuerst im Jahre 1765, den Bewohnern des platten Landes außerhalb der Städte das Kaffeetrinken bei 5 Gulden Strafe, wovon der Anzeiger den dritten Teil erhalten sollte, und bei Verlust des gesamten Kaffeegeschirrs. Die Juden waren merkwürdigerweise ausgenommen, sie wurden den Städtern gleichgeachtet. Diese Verordnung führte dann zu den allerwiderwärtigsten Schnüffeleien, auch hier in Oerlinghausen. Im Jahre 1777 zeigen z.B. der Untervogt Soll und der Bauerrichter Peter Brune an, daß die Witwe Düning und deren Kinder das Kaffee - Edikt übertraten "und bei selbiger am 20. November vorigen Jahres bei angestellter Haussuchung einen kupfernen Kessel von ohngefähr 1 Eimer groß, so noch wirklich mit warmen Kaffee angefüllet gewesen“ ", vorgefunden haben. Am 12. Mai 1777 betreffen sie den Grobschmied Hellkamp und seine Frau beim Kaffeetrinken und nehmen ihm den Kaffeekessel, "worinne der Caffee noch würklich befindlich gewese" und auch die Kaffeemühle fort. Hellkamp wurde zu 2 Tagen Gefängnis bei Wasser und Brot verurteilt. In einem anderen Falle fand man den Kaffeekessel im Kleiderschranke vor; er enthielt zwar keinen Kaffee, aber wenigstens als corpus delicti noch Kaffeesatz. Johann Friedrich Schmidt's Frau traf man beim Kaffee brennen. Sie wurde mit Geld bestraft und verlor den neuen Kaffeebrenner usw.

Ähnlich wie mit dem Kaffee lagen die Dinge mit dem Salz. Der Gebrauch von ausländischem Salz war verboten, nachdem Graf Simon August im Jahre 1766 das Salzwerk zu Salzuflen in seinen Besitz gebracht hatte. Es wurde ein eigener Salzvisitator - Otto Meyer - angestellt, der auf ausländisches Salz fahnden mußte. Er brachte auch mehrere Oerlinghauser Familien, bei denen er preußische Salzsäcke angetroffen hatte, zur Anzeige.