Sitten und Gebräuche in Oerlinghausen

Brautputzerin

 

Einigermaßen komisch berührt es, daß bei einer Hochzeit die Bräute sich für ihren Ehrentag nicht selbst schmücken oder durch Angehörige schmücken lassen durften, sondern auf eine priviligierte Brautputzerin angewiesen waren. So klagt z.B. 1736 die Brautputzerin, daß Frohnen, Wistinghausen, Nieders und Nagels Töchter sich durch eine Fremde haben aufputzen lassen. Im Jahre 1751 klagt die Brautputzerin, daß Twelen Peters Tochter "sich selbst als Braut aufkappet!", wozu der Protokollführer des Gogerichts die Bemerkung macht: "zahlt der Klöpping 6 Groschen!".