Sitten und Gebräuche in Oerlinghausen
Totengebräuche
Nach dem Eintritt des Todes eines Familienangehörigen wurde in früheren Jahren das den Tieren des Hauses (Stalles) mitgeteilt (Bienen, Pferden, Rindern), die Spiegel verhängt, die Uhren zum Stehen gebracht. Junge Bräute erhalten den Brautschmuck noch heute mit in den Sarg. Ein „Klageweib“ geht rum und macht den Tod bekannt, „sagt an“. Der Tote wird von der Hebamme oder der Gemeindeschwester gewaschen, bevor er in den Sarg gelegt wird. — Nach der Totenfeier dürfen die Kerzen nicht ausgeblasen werden! Sobald die Leiche aus dem Hause ist, werden von einer Nachbarin Stuben und Hausflur ausgefegt. Von den Angehörigen gehen in vielen Fällen nur die männlichen Angehörigen mit zum Friedhof, die weiblichen folgen am Spätnachmittage oder am andern Tage. Stirbt ein Kind, so wird es von jungen Burschen aus der Nachbarschaft zu Grabe getragen. Die Träger erhalten ein weißes Taschentuch, das um die Sarggriffe geknotet wird, oder ein paar weiße Handschuhe (Unschuld!). Nachdem der Sarg in der Tiefe verschwunden ist, werfen die Träger die Handschuhe, bzw. die Taschentücher, auf den Sarg. — In allen Fällen öffnet man beim Ableben einer Person die Fenster, damit der Geist leichter in die Höhe fahren kann.
Die Zeit der Trauer für den Dahingeschiedenen ist ganz verschieden. Der „gute Ton“ verlangt eine Trauer von einem Jahr. Doch werden in den meisten Fällen Ausnahmen gemacht. Früher gab es auch hierfür landesherrliche Vorschriften.
Eine von ihnen lautet:
„Die Eltern mögen ihre Kinder, wenn sie das siebente Jahr passieret, 3 Monate, diejenigen aber, welche unter 7 Jahren sterben, garnicht betrauern.“
So wurde 1766 Henrich Wöstmann angezeigt, weil er sein verstorbenes Kind, „welches nicht einmal sechs Wochen alt gewesen“, betrauert habe. Desgleichen muß die Frau des Kantors Voß Buße zahlen, weil sie den Tod „ihres Vaters Bruders Sohn“ betrauert hatte.