Feuersbrunst und Wasserleitung in Oerlinghausen
Feuerteich und Bleiche für das Dorf Oerlinghausen
N 1716 s.r. Detmold d 3. Mai 1817
Hochfürstl. Vorm. Regierung.
Unterthänige Vorstellung der Vorsteher Nagel, Tölke und Ober zu Oerlingh. für sich und Namens verschiedener Einzelner Personen betr. Anlegung eines Feuerteichs betr. s.r. Oerl, d 10. May 1817
No. 1716
Comunicetur orig. f. l. r. dem Amte Oerlinghausen zum Bericht in14 Tagen, nöthigenfalls in Rücksprache mit dem vorigen oder jetzigen Besetzer des Guts Niederbarkhausen Detmold den 8. Mai 1817
Fürstl. Lippl. Vorm. Regierung das
Bekanntlich ist des Dorf Oerlinghausen im Fall einer Feuersbrunst sehr großen Gefahren ausgesetzt, da die hohe, den starken Winden ausgesetzte Lage desselben und der vorzüglich im Sommer und Herbst oft große Wassermangel ein solches Unglück außerordentlich vermehren können. Der Wunsch, solche Gefahren möglichst zu entfernen muß daher bei jedem entstehen, dem eigene und fremde Noth am Herzen liegt. Es ist daher schon lange unser Wunsch gewesen an einer passenden Stelle in der Nähe des Dorfs einen Feuerteich anzulegen welcher zugleich zu einer Bleiche benutzt werden soll. Der Platz, den wir dazu ausersehen, ist mit einer kleinen Quelle, deren Wasser jedoch bei Weitern nicht ausreicht, den erforderlichen Teich aufzufüllen. Um diesen Zweck zu er- reichen, bedürfen wir des aus dem angelegten Bergwerke abfließenden Wassers, welches seinen Lauf, über einen zur Hude dienenden Platz nimmt, auf welchem der Besitzer von Niederbarkhausen das Pflanzungsrecht ausübt. Jenes Wasser wurde ehemals aus Piepenborn durch Röhren in das Dorf geleitet, seit der Arbeit im Bergwerke hat dasselbe aber einen anderen Lauf genommen und aus diesem Grunde glauben wir um so mehr, da uns der vorige Besitzer von Niederbarkhausen, H. Amtsrath Rötteken, wie wir zu erweisen im Stande sind, sein Eigenthum an jener Quelle schon vor langen Jahren abgetreten hat, auf dieses Wasser vollkommenen rechtlichen Anspruch zu haben. Da jedoch neben der Benutzung des überfließenden Wassers zu einer Bleiche deren Bedürfniß hier im Sitz des freien Leinenhandels sehr gefühlt wird, unser Hauptgrund in der Anlage des Feuerteichs besteht, und wir zu diesem Ende wegen das dabei zur Sprache kommende allgemeine Interesse nicht einseitig vorzuschreiben und für befugt halten, so bitten wir hochfl. Vormundschaftliche Regierung unterthänigst:
Die erforderliche Genehmigung jener
Anlage uns gnädigst zu ertheilen und uns mit der nöthigen Autorisation zu versehen.