Brief an den Bürgermeister betreff dem Beauftragten für Bodendenkmalpflege
Oerlinghausen, den 10.05.1982.
An den Herrn Bürgermeister
der Stadt Oerlinghausen.
Anfrage:
Vor etwa 1-2 Jahren wählte der Rat der Stadt einen Beauftragten für Bodendenkmalspflege.
Frage 1. Wird dieser Beauftragte bei Hausabbrüchen (über 100 Jahre alt) benachrichtigt?
Frage 2. Wird dieser Beauftragte bei Ausschachtungsarbeiten auf "geschichtsträchtigen Boden" benachrichtigt oder hinzugezogen?
Wenn Frage 1+2 verneinend beantwortet wird, wie soll dieses dann in Zukunft geändert werden?
Anmerkung:
Im Zuge der Stadtkernsanierung steht der Abbruch einer der ältesten Einwohner - Stätten der früheren Dorfschaft Oerlinghausen bevor (Hattenkerl - zuletzt Soll – Niedernstr. 2) Diese Besitzung wurde schon 1525 im Lippischen Abgabenregister erwähnt.
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Mit freundl. Gruß
Fritz Soll
Landerweg 6
4811 Oerlinghausen