Sitzung des Bau- und Planungsausschusses zur Denkmalspflege

 

STADT OERLINGHAUSEN

Oerlinghausen, 04. Februar 1985

-Der Stadtdirektor-

Bauamt

 

Vorlage

zu der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 13. Februar 1985

 

Punkt der Tagesordnung

Tagesordnungspunkt:

Eintragung von Baudenkmälern in die Denkmalliste der Stadt Oerlinghausen gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG)

Erläuterung:

Gemäß § 3 DSchG sind Denkmäler getrennt nach Baudenkmälern, ortsfesten Bodendenkmälern und beweglichen Denkmälern in die Denkmalliste einzutragen. Die Denkmalliste wird von der Stadt Oerlinghausen als untere Denkmalbehörde geführt.

Anlässlich eines Ortstermins im März 1984 hat die Stadt Oerlinghausen in Zusammenarbeit mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege in Münster eine im Jahre 1977 erstellte Schnellinventarisation der erhaltenswerten Bauten überarbeitet. Diese überarbeitete Übersicht enthält 54 Bauten (siehe Anlage), die sich entweder in privater, kommunaler oder kirchlicher Hand befinden und nach Auffassung der Stadt Oerlinghausen und des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege die Tatbestandsmerkmale des § 2 DSchG erfüllen. Nach § 2 DSchG sind Denkmäler Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen. Da für die in der Liste aufgeführten Bauten die Tatbestandsvoraussetzungen eines Baudenkmals vorliegen, hat die Stadt Oerlinghausen die gesetzliche Verpflichtung, die Denkmäler in die Denkmalliste einzutragen. Hierbei kann es sich nach dem Denkmalschutzgesetz nicht um eine Ermessensentscheidung der Stadt Oerlinghausen handeln.

Im Zuge der Vorbereitungen zur Aufstellung der Denkmalliste hat die Stadt Oerlinghausen alle betroffenen Eigentümer und interessierten Bürger zu einer Informationsveranstaltung im Juni 1984 eingeladen. Diese Veranstaltung fand unter Mitwirkung von Vertretern des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege statt. Hier wurden die 54 in der Übersicht enthaltenen Objekte anhand von Dias vorgestellt. Weiter gab der Jurist des Westf. Amtes für Denkmalpflege eine Einführung in das Denkmalschutzgesetz. Hierbei wurden insbesondere das Unterschutzstellungsverfahren, Genehmigungsverfahren und finanzielle und steuerliche Vergünstigungen behandelt. Abschließend wurden die Fragen der Anwesenden beantwortet. Die zu dieser Informationsveranstaltung gefertigte Niederschrift ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Gemäß § 3 Abs. 2 DSchG i. V. m. § 21 Abs. 4 DSchG hat eine Eintragung in die Denkmalliste bzw. haben sonstige Entscheidungen der unteren Denkmalbehörde im Benehmen mit dem Landschaftsverband -Westf. Amt f. Denkmalpflege- zu erfolgen. Die erforderliche Benehmensherstellung mit dem Westf. Amt f. Denkmalpflege für die Eintragung der 54 Objekte in die Denkmalliste wurde mit Schreiben vom 26. Juni 1984 hergestellt.

Zu der Übersicht über die in die Denkmalliste einzutragenden Baudenkmäler ist ergänzend auszuführen, dass sich die auf Seite 10 genannten Objekte (Ifd. Nr. 1 - 5) im Besitz der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Landes Nordrhein-Westfalen befinden. Somit hat gemäß § 4 der Verordnung für die E'ührung (geschätzt: "Führung") der Denkmalliste der Regierungspräsident Detmold die Eintragung vorzubereiten. Mit Bericht vom 28.03.1984 bzw. 07.06.1984 ist der Regierungspräsident Detmold gebeten worden, die Eint-ragung (geschätzt: "Eintragung") der o. g. 5 Objekte vorzubereiten bzw. durchzuführen.

Von den 54 Baudenkmälern, die sich wie schon ausgeführt entweder in privater, kommunaler oder kirchlicher Hand befinden, sind bereits die nachfolgend genannten gemäß § 4 DSchG vorläufig unter Schutz gestellt worden:

1.) Pfarrkirche Helpup am 23.12.1980 Ifd. Nr. 50 der Übersicht

2.) Alter Krug Helpup am 23.12.1980 Ifd. Nr. 52 der Übersicht

3.) Detmolder Straße 4 am 04.08.1981 Ifd. Nr. 4 der Übersicht

4.) Windmühlenstumpf, Kammweg am 04.08.1981 Ifd. Nr. 42 der Übersicht

5.) Detmolder Straße 22 am 10.12.1981 Ifd. Nr. 7 der Übersicht

6.) Detmolder Straße 20 am 10.12.1981 Ifd. Nr. 6 der Übersicht

7.) Antoniuskapelle, Steinbruchstraße am 19.01.1983 Ifd. Nr. 11 der Übersicht

8.) Detmolder Straße 6/10 am 05.04.1983 Ifd. Nr. 5 der Übersicht

9.) Hauptstraße 60 am 11.07.1983 Ifd. Nr. 33 der Übersicht

10.) Hauptstraße 30 am 09.04.1984 Ifd. Nr. 25 der Übersicht

11.) Hauptstraße 36 am 12.06.1984 Ifd. Nr. 28 der Übersicht

Die Anordnungen über die vorläufige Unterschutzstellung der o. g. Objekte behalten bis zu der Eintragung in die Denkmalliste ihre Wirksamkeit.

Unabhängig von den vorläufigen Unterschutzstellungen hat der Rat der Stadt Oerlinghausen in seiner Sitzung am 24. Mai 1984 beschlossen, das Objekt Detmolder Straße 24 (Ifd. Nr. 9 der Übersicht, Müllerburg) in die Denkmalliste einzutragen. Hier ist das Verwaltungsverfahren soweit abgeschlossen. Es ist lediglich noch der Bescheid gemäß § 3 Absatz 3 DSchG zu erteilen.

Das Verfahren zur Eintragung der einzelnen Baudenkmäler in die Denkmalliste wird mit der Anhörung des Betroffenen gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen -VwVfG NW- eingeleitet. Hiernach ist, bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in die Rechte eines Beteiligten eingreift, diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Der Rat der Stadt Oerlinghausen hat in seiner Sitzung am 23. August 1984 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, für die in der Übersicht über die Baudenkmäler genannten 54 Objekte das Anhörungsverfahren gemäß § 28 VwVfG NW für die Eintragung in die Denkmalliste gemäß § 3 DSchG durchzuführen.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens haben die Eigentümer der nachfolgend genannten Objekte Bedenken gegen die beabsichtigte Eintragung in die Denkmalliste erhoben:

1.) Hauptstraße 10 Ifd. Nr. 15 der Übersicht

2.) Hauptstraße 18 Ifd. Nr. 19 der Übersicht

3.) Pfarrhaus, Pfarrstraße 4 Ifd. Nr. 2 der Übersicht

4.) Robert-Koch-Straße 17 Ifd. Nr. 41 der Übersicht

5.) Robert-Koch-Straße 19 Ifd. Nr. 40 der Übersicht

6.) Hauptstraße 31 Ifd. Nr. 26 der Übersicht

7.) Hauptstraße 9 Ifd. Nr. 14 der Übersicht

8.) Hauptstraße 38 Ifd. Nr. 29 der Übersicht

9.) Hauptstraße 21 Ifd. Nr. 21 der Übersicht

10.) Hauptstraße 46 Ifd. Nr. 31 der Übersicht

11.) Hauptstraße 48/50 Ifd. Nr. 32 der Übersicht

12.) Hauptstraße 30 Ifd. Nr. 25 der Übersicht

13.) Hauptstraße 36 Ifd. Nr. 28 der Übersicht

Die o. g. Bedenken, die bei der Stadt Oerlinghausen eingegangen sind, habe ich mit Schreiben vom 28.12.1984 dem Westf. Amt f. Denkmalpflege zur Stellungnahme und zur Prüfung vorgelegt. Nach Auffassung der Verwaltung sollte eine Beschlussfassung über die Eintragung der o. g. 13 Objekte in die Denkmalliste zunächst zurückgestellt werden, bis eine Stellungnahme der Fachbehörde in Münster vorliegt. Nach Eingang dieser Stellungnahme wird die Verwaltung die Angelegenheit unter Vorlage der entsprechenden Schriftsätze den Mitgliedern des Bau- und Planungsausschusses und des Rates der Stadt Oerlinghausen zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.

Um nun das Verfahren zur Eintragung in die Denkmalliste abschließen zu können, ist es erforderlich, diese Eintragung vom Rat der Stadt Oerlinghausen beschließen zu lassen. Hierbei sind zunächst, wie bereits schon ausgeführt, die Objekte von der Beschlussfassung ausgeklammert worden, bei denen der jeweilige Eigentümer Bedenken gegen die beabsichtigte Eintragung geäußert hat.

 

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Aufnahme der in der beigefügten Aufstellung, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, aufgeführten Objekte in die Denkmalliste zu beschließen.

 

Anlage

 

STADT OERLINGHAUSEN

-Der Stadtdirektor-

Bauamt

 

Anlage zum Beschluss des Bau- und Planungsausschusses vom 13. Februar 1985

hier: Aufstellung über die in die Denkmalliste einzutragenden Objekte

1.) Ev.-ref. Pfarrkirche, Pfarrstraße 21

2.) Antoniuskapelle Steinbruchstraße 12

3.) Detmolder Straße 3

4.) Detmolder Straße 4

5.) Detmolder Straße 6/10

6.) Detmolder Straße 20

7.) Detmolder Straße 22

8.) Detmolder Straße 23

9.) Detmolder Straße 42

10.) Hauptstraße 1

11.) Hauptstraße 3

12.) Hauptstraße 14

13.) Hauptstraße 14 a

14.) Hauptstraße 16

15.) Hauptstraße 19

16.) Hauptstraße 23

17.) Hauptstraße 25

18.) Hauptstraße 26

19.) Hauptstraße 32

20.) Hauptstraße 43

21.) Hauptstraße 46

22.) Hauptstraße 48/50

23.) Hauptstraße 60

24.) Hermannstraße 6

25.) Jägerstraße 12

26.) Tönsbergstraße 3

27.) Ehemalige Synagoge, Tönsbergstraße 4

28.) Jüdischer Friedhof, Auf dem Berge

29.) Rathausstraße 29

30.) Windmühlenstumpf, Kammweg

31.) Denkmal des Königl. Infantrieregiment Nr. 145, Kammweg

32.) Steinpfeiler, Kammweg

33.) Löns-Denkmal, Kammweg

34.) Hünenkapelle, Kammweg

35.) Gut Wistinghausen, Wistinghauser Straße

36.) Huneken-Hof, Währentruper Straße

37.) Mausoleum Tenge, Gut Niederbarkhausen

38.) Ev.-ref. Pfarrkirche in Helpup

39.) Pfarrhaus in Helpup

40.) Alter Krug, Bahnhofstraße

41.) Gut Menkhausen, Menkhauser Weg

42.) Bartholdskrug, Hellweg

 

STADT OERLINGHAUSEN

Oerlinghausen, 06. Juli 1984

-Der Stadtdirektor-

Bauamt

 

Niederschrift

über die am 19. Juni 1984 im Stadthotel durchgeführte Informationsveranstaltung bezüglich der Aufstellung der Denkmalliste gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen -DSchG NW-

 

Beginn der Veranstaltung: 19.10 Uhr

Ende der Veranstaltung: 20.45 Uhr

 

Teilnehmer: siehe beigefügte Teilnehmerliste

 

Stadtdirektor Bollhorst eröffnet die Informationsveranstaltung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die Vertreter des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege in Münster und des Fachbeirats für Denkmalschutz beim Lippischen Heimatbund vor. Hieran anschließend erläutert er kurz den Ablauf dieser Informationsveranstaltung.

Nach dieser kurzen Begrüßung führt Herr Reinboth aus, dass jede Gemeinde bzw. Stadt untere Denkmalbehörde ist. Trifft die Stadt Entscheidungen, so ist das Westf. Amt für Denkmalpflege in Münster zu beteiligen. Rechtliche Konsequenzen für die Eigentümer von Denkmälern ergeben sich erst, wenn das Objekt durch Bescheid unter Schutz gestellt worden ist. Hier ist jedoch das Anhörungsverfahren vorgeschaltet. Im Rahmen der Anhörung kann jeder Eigentümer eines Denkmals Einwendungen gegen die beabsichtigte Unterschutzstellung erheben. Nach Zustellung des Bescheids kann der Eigentümer im Rahmen des Rechtsmittels (Widerspruch und anschließende Anfechtungsklage) gegen die Unterschutzstellung vorgehen.

Ohne die Unterschutzstellung des Objektes ist dieses rechtlich nicht als Baudenkmal anzusehen. Die entscheidende Frage ist also, ob es sich um ein Baudenkmal handelt oder nicht. Nach dem Denkmalschutzgesetz NW sind Denkmäler Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen. Zeitgrenzen sind im DSchG NW nicht festgelegt worden. Jedoch geht man davon aus, dass in Westfalen die Denkmäler vor 1945 errichtet worden sind.

Stellt sich heraus, dass es sich um ein Baudenkmal handelt, dann ist es von der Stadt Oerlinghausen unter Schutz zu stellen. Es sind jedoch grundsätzlich zwei Verfahrensschritte zu sehen:

1.) Die Unterschutzstellung des Baudenkmals gemäß § 3 oder § 4 Denkmalschutzgesetz

2.) Die Genehmigung oder evtl. Versagung einer erlaubnispflichtigen Maßnahme gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz

Das Westf. Amt für Denkmalpflege ist bei beiden Schritten zu beteiligen. In diesem Zusammenhang sollte das Amt für Denkmalpflege als eine Behörde mit beratender Funktion gesehen werden, deren Aufgabe es ist, Wege und Lösungen zu finden, die sowohl den Interessen des Eigentümers als auch denen des Baudenkmals Rechnung tragen.

Das Denkmalschutzgesetz legt den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten von Denkmälern eine Erhaltungspflicht auf. Diese Verpflichtung greift jedoch nur, soweit ihnen die Unterhaltung zumutbar ist. Im Rahmen der Zumutbarkeit kommt es nicht auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Eigentümers an. Sie ist daran zu messen, inwieweit ein Objekt unter Berücksichtigung steuerlicher Vergünstigungen und Zuschüsse rentabel betrieben werden kann.

Bei der Veränderung von Baudenkmälern ist es möglich, dass den Eigentümern aus denkmalpflegerischen Gründen ein Mehraufwand entsteht. Dieser denkmalpflegerische Mehraufwand kann mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen bezuschusst werden. Für das Jahr 1983 hat das Land zu diesem Zweck Mittel in Höhe von knapp 40 Mio. DM zur Verfügung gestellt. Grundlage der Förderung ist jedoch nicht der Gesamtaufwand, sondern der denkmalpflegerische Aufwand. Wenn eine solche Maßnahme mit Landesmitteln gefördert wird, beträgt die Höhe der Förderung in der Regel im Einzelfall bis zu 30%.

Neben der Förderung mit Landesmitteln besteht auch die Möglichkeit, für kleinere Maßnahmen Mittel des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Anspruch zu nehmen. Hier werden ebenfalls 1/3 des denkmalpflegerischen Aufwands gefordert, jedoch höchstens bis zu 10.000,-- DM.

Es ist jedoch unumgänglich, dass man für die Veränderung eines Baudenkmals der Erlaubnis der unteren Denkmalbehörde bedarf. Unabhängig von dieser Erlaubnis muss evtl. zusätzlich noch die bauordnungsrechtliche Genehmigung eingeholt werden. Zusammenfassend kann also festgehalten werden, dass als erster Punkt die Frage zu prüfen ist, ob es sich um ein Denkmal handelt oder nicht. Wird diese Frage bejaht, ist die Unterschutzstellung des Denkmals einzuleiten. Nach der erfolgten Unterschutzstellung bedürfen Maßnahmen an dem Baudenkmal der Genehmigung der unteren Denkmalbehörde. Ein in diesem Zusammenhang entstehender denkmalpflegerischer Mehraufwand kann ggf. mit Mitteln des Landes NW bzw. des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe bezuschusst werden. Unabhängig von dieser Bezuschussung bieten sich auch steuerliche Vergünstigungen an. Gemäß § 82 i Einkommensteuerdurchführungsverordnung kann der Eigentümer eines Baudenkmals anstelle der üblichen linearen Absetzung für die Abnutzung 10 % der Herstellungskosten im Jahr der Herstellung und in den 9 folgenden Jahren absetzen. Ferner besteht gemäß § 82 k Einkommensteuerdurchführungsverordnung die Möglichkeit, die bei Baudenkmälern größeren Aufwendungen zur Erhaltung des Gebäudes auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig zu verteilen. Hierbei hat der Eigentümer die Wahlmöglichkeit, ob er innerhalb von 2 Jahren pro Jahr 50 % oder innerhalb von 5 Jahren pro Jahr 20 % abschreiben will.

Unabhängig von diesen beiden bestehen noch weitere steuerliche Vergünstigungen, die jedoch nur eine bestimmte Eigentümergruppe von Baudenkmälern ansprechen.

Mit der Aufzählung der steuerlichen Vergünstigungen schließt Herr Reinboth seinen Vortrag. Stadtdirektor Bollhorst bedankt sich für die Ausführungen und weist die Besucher der Informationsveranstaltung darauf hin, dass nun die Möglichkeit besteht, entsprechende Fragen an die anwesenden Behördenvertreter zu richten.

Herr Haniel fragt, ob bei der Unterschutzstellung eines Denkmals der heutige Zustand des Objektes maßgeblich ist. Hierauf wird von Herrn Reinboth erwidert, dass für die untere Denkmalbehörde der Zeitpunkt der Unterschutzstellung maßgeblich ist. Vor der Unterschutzstellung vorgenommene Veränderungen am Denkmal können unter Umständen dazu führen, dass das Objekt nicht mit in die Denkmalliste aufgenommen wird, da eben diese Veränderungen die Denkmaleigenschaft wesentlich beeinträchtigt haben. Es ist auch nicht möglich, dass dem Eigentümer nach der Unterschutzstellung die Auflage gemacht wird, dass das Baudenkmal in seinem ursprünglichen Zustand wieder herzustellen ist.

Ein Besucher bittet um Auskunft darüber, ob es für die Bezuschussung objektive Kriterien gibt, z.B. den Wert des Baudenkmals. Diese Frage wird von Herrn Reinboth verneint. Derartige Kriterien sieht das Denkmalschutzgesetz nicht vor.

Auf die Frage, ob es verschiedene Denkmalschutzgruppen gibt, wird erwidert, dass es nur Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes gibt. Eine Unterteilung nach Schutzgruppen sieht das Denkmalschutzgesetz nicht vor.

 

Herr Gräfe weist darauf hin, dass die Baudenkmäler im Jahre 1978 in drei Gruppierungen eingeteilt worden sind. So ist z.B. das Gebäude Detmolder Straße 20 der Gruppe I zugeordnet worden. Er bittet um Auskunft darüber, welche Bedeutung diese Eingruppierung hat. Hierauf wird von Herrn Reinboth ausgeführt, dass das Denkmalschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen erst am 1. Juli 1980 in Kraft getreten ist. Da vor Inkrafttreten des Gesetzes keine einheitliche Regelung bestand, hat man in Anlehnung an die Denkmalschutzgesetze der einzelnen Bundesländer die Baudenkmäler in bestimmte Kategorien eingeteilt. Die Eingruppierung in die Kategorie I bedeutet, dass es sich um ein Gebäude handelt, das denkmalwert im Sinne einer überregionalen Bedeutung ist. Diese Eingruppierung ist jedoch mit Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes gegenstandslos geworden, da jetzt nur noch von dem Begriff des Denkmals ausgegangen wird.

Herr Neese fragt, ob der Eigentümer eines Baudenkmals noch bis zum Tag der Unterschutzstellung Änderungen am Gebäude vornehmen kann und welche rechtlichen Konsequenzen dies nach sich ziehen könnte. Hierauf wird erwidert, dass die Stadt Oerlinghausen als untere Denkmalbehörde auf die Objekte verstärkt achten wird, die für eine Eintragung in die Denkmalliste vorgesehen sind. Sollten dennoch Maßnahmen am Objekt durchgeführt werden, die zu einer Beeinträchtigung führen, so kann die Stadt Oerlinghausen im Extremfall die Unterschutzstellung des Gebäudes mündlich anordnen. Nach dieser mündlichen Anordnung steht ihr das Instrumentarium des Denkmalschutzgesetzes zur Verfügung. Grundsätzlich jedoch kann der Eigentümer eines Baudenkmals Änderungen am Gebäude vornehmen. Solange die Unterschutzstellung nicht erfolgt ist, besteht keine Genehmigungspflicht nach dem Denkmalschutzgesetz.

Herr Hunecke fragt, ob die Aufnahme von 50 Objekten in die Denkmalliste für die Stadt Oerlinghausen nicht zu hoch gegriffen ist. Geht man von den gesamten Gemeinden in Nordrhein-Westfalen aus, so stellt sich doch die Frage, ob nicht die Zuschussmittel zu knapp bemessen worden sind. In diesem Zusammenhang ist zu überlegen, ob sich der Eigentümer nicht gegen die Unterschutzstellung sperren soll. Herr Reinboth erwidert, dass diese Frage immer wieder aufkommt. Es geht ja nicht darum, Änderungen an Baudenkmälern zu verhindern. Die bereitgestellten Zuschüsse sind ja für denkmalpflegerische Mehraufwendungen gedacht. In diesem Zusammenhang scheint es sehr bedenklich, wenn man die Unterschutzstellungen nach der Höhe der zur Verfügung stehenden Zuschüsse vornehmen will. Herr Reinboth erläutert weiter, dass sich ein Eigentümer gegen die Unterschutzstellung nur mit dem Argument wehren kann, dass er die Denkmalwürdigkeit des Gebäudes in Frage stellt. Wirtschaftliche Erwägungen sind als Argument gegen die Unterschutzstellung quasi gegenstandslos. Diese Argumentation könnte erst im Rahmen des zweiten Schrittes, der Ablehnung einer genehmigungspflichtigen Maßnahme greifen. Hiergegen kann der Eigentümer eines Baudenkmals dann gesondert vorgehen.

Ein Besucher der Informationsveranstaltung fragt, ob die Stadt Oerlinghausen an Weisungen des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege gebunden ist, bzw. sich diesen widersetzen kann. Zu dieser Frage wird ausgeführt, dass das Westfälische Amt für Denkmalpflege nicht die entscheidende Behörde ist. Dieses ist vielmehr die Stadt Oerlinghausen als untere Denkmalbehörde. Nach dem Denkmalschutzgesetz muss die Stadt Oerlinghausen ihre Entscheidungen im Benehmen mit dem Landschaftsverband, Westfälisches Amt für Denkmalpflege, treffen. Kommt eine Benehmensherstellung nicht zustande, so hat das Amt für Denkmalpflege das Recht, unmittelbar die Entscheidung der obersten Denkmalbehörde, Ministerium für Landes- und Stadtentwicklung, herbeizuführen. Soweit bekannt ist, hat der Minister für Landes- und Stadtentwicklung erst einmal gegen das Westfälische Amt für Denkmalpflege entschieden.

Herr Heibrock fragt, ob sich die Regelungen des Denkmalschutzgesetzes nicht als geschäftsschädigend erweisen könnten. Als Beispiel sei ein bestehendes Haus genannt, das für eine moderne Geschäftsnutzung nicht mehr zu verwenden ist. Somit bleibt lediglich die Möglichkeit des Abbruches. Dieser Abbruch wäre aber nach den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes nicht möglich. Hierauf wird von Herrn Reinboth erwidert, dass zunächst die Frage gestellt werden muss, ob sich das Objekt durch die derzeitige Nutzung selbst trägt. Ist dieses zu bejahen, dann überwiegt das öffentliche Interesse am Erhalt des Denkmals. In diesem Fall kann ein Verkauf des Objektes erwogen werden. Bevor dieser Weg eingeschlagen wird, ist zu prüfen, ob es nicht mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege abgestimmte Möglichkeiten gibt, das Denkmal zu erhalten. Hierbei muss wieder auf den Begriff der Zumutbarkeit abgestellt werden. Ist es dem Eigentümer nicht zuzumuten, das Denkmal zu erhalten, so kommt ggf. ein Abbruch in Betracht.

Da zunächst keine weiteren Fragen bezüglich des vorangegangenen Vortrages bestehen, werden nun die von der Stadt Oerlinghausen in Zusammenarbeit mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege aufgelisteten Baudenkmäler im Gebiet der Stadt Oerlinghausen anhand von Lichtbildern und Folien, aus denen die Lage hervorgeht, vorgestellt. Zu jedem einzelnen Objekt wird die Kurzbeschreibung verlesen.

Bei der Vorstellung des Gebäudes Detmolder Straße 22 wird von Frau Lohweg dargelegt, dass dieses nicht 1920 erbaut worden ist. Ihrer Meinung nach ist dieses Haus wesentlich früher erbaut worden. Herr Matuschek erklärt hierzu, dass der eigentliche Baukörper um 1830 errichtet worden ist. Die Aufstockung des Dachgeschosses dagegen muss um 1920 erfolgt sein.

Im Anschluss an den Lichtbildervortrag führt Herr Bollhorst aus, dass die Stadt Oerlinghausen vorbehaltlich der Zustimmung des Rates beabsichtigt, die eben vorgestellten Gebäude in die Denkmalliste einzutragen. Der nächste Schritt in diese Richtung wird das Anhörungsverfahren gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz NW sein. Vorab muss der Rat der Stadt Oerlinghausen jedoch darüber beschließen, welche Gebäude überhaupt in die Liste eingetragen werden sollen. Da die vorgestellte Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, ist die Stadt Oerlinghausen für weitere Anregungen bezüglich der Nennung von Baudenkmälern, zumal die Denkmalliste jederzeit ergänzt werden kann, dankbar.

Herr Soll weist darauf hin, dass das Landerhaus nicht mit berücksichtigt worden ist. Herr Haniel schlägt für eine evtl. Eintragung in die Denkmalliste die beiden Gebäude Stranghöners Hof (Wiedemeier, Oetenhauser Straße) und das alte Forsthaus (Wistinghauser Straße 35) vor. Herr Biere weist in diesem Zusammenhang auf die "Schlüsselburg" hin.

Herr Potthast führt zu diesen Vorschlägen kurz aus, dass die v.g. Objekte zum Teil schon überprüft worden sind. Im Rahmen dieser Überprüfung sind jedoch teilweise Zweifel an der Denkmalwürdigkeit der Gebäude aufgekommen. Er sagt eine erneute Überprüfung zu. In diesem Zusammenhang gibt Herr Matuschek bekannt, dass in den nächsten 1 bis 2 Jahren eine sogenannte Kulturgüterfassung durchgeführt wird. Diese flächendeckende Inventarisation wird sicherlich zur Folge haben, dass evtl. jetzt übersehende Baudenkmäler mit erfasst werden.

 

Frau Bohle spricht die Problematik des Fenstereinbaus im Hause Hauptstraße 36 an. Sie macht insbesondere auf die unterschiedlichen Farbtöne aufmerksam. Hierauf erwidert Herr Matuschek, dass sich die Eigentümer des Hauses durchaus vom Westfälischen Amt für Denkmalpflege beraten lassen können. Bei einem Einbau entsprechender Fenster, die die Denkmaleigenschaft des Hauses nicht beeinträchtigen, könnte evtl. ein Zuschuss gewährt werden. Wenn die Eigentümer jedoch auf dieser Ebene keine Bereitschaft zeigen, kann die untere Denkmalbehörde erst dann in dieser Richtung etwas unternehmen, wenn die Eigentümer von sich aus tätig werden.

Da keine weiteren Fragen an die anwesenden Vertreter der Behörden und des Lippischen Heimatbundes bestehen, bedankt sich Herr Bollhorst für das bekundete Interesse sowie die aufschlussreichen Fragen und schließt die Informationsveranstaltung.

 

i. a.

(Schäfer)

 

Anlage

 

STADT OERLINGHAUSEN Oerlinghausen, 19. Juni 1984

Der Stadtdirektor -

Bauamt

Betreff: Informationsveranstaltung "Denkmalschutz" am 19.06.1984 um 19.00 Uhr im Saal des Stadthotels

 

STADT OERLINGHAUSEN

 

Oerlinghausen, im März 1984

-Der Stadtdirektor-

B a u a m t

 

Übersicht über die in die Denkmalliste einzutragenden Baudenkmäler im Gebiet der Stadt Oerlinghausen

1.) Ev.-ref. Pfarrkirche, ehem. St. Alexander. Weiträumige, dreijochige Halle mit Chor im 5/8 Schluss, Westturm. Neubau nach Brand von 1511-14. Von der Vorgängerkirche, 1. H. 13. Jh., Seitenschiffsmauern der Nord-, Süd- und Westseite, sowie Unterteil des Westturmes erhalten, dieser 1878 stark erneuert und erhöht. Orgelprospekt von 1688. Holzausstattung der Neogotik.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 4, Flurstück 678

2.) Pfarrhaus

Zweigeschossiges Fachwerktraufenhaus mit Krüppelwalmdach, 1823 errichtet, 1875 renoviert und um drei Fensterachsen verkürzt.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 4, Flurstück 677

3.) Detmolder Straße 3

Eingeschossige Villa in neobarocken Formen, Mansarddach und Eckturm, verputzt, Sandsteingliederungen.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 2, Flurstück 200

4.) Detmolder Straße 4

Zweigeschossiger Bruchsteinbau mit Werksteingliederungen, Holzerker und Fachwerkschmuckgiebel, inmitten eines großen Gartens mit Pfeilerzaun gelegen, um 1900 erbaut.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 2, Flurstück 249

5.) Detmolder Straße 6/10

Zweigeschossiger, neobarocker Fabrikbau mit Mansarddach, Mittelrisalit, Lisenengliederung, Anfang 20. Jahrhundert.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 2, Flurstück 136

6.) Detmolder Straße 20

Zweigeschossiger Villenbau von Hermann Muthesius. Putzfronten mit ornamentaler Keramikstreifengliederung, Erkervorbauten im EG, Walmdach mit Fledermausgauben. Originelle Raumdisposition. Ausstattung, nach Entwurf des Architekten, noch in Teilen erhalten, 1914 erbaut.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 15, Flurstück 198

7.) Detmolder Straße 22

Zweigeschossige Villa, im EG Rundbogenfenster, OG verschiefert, 1830er Jahre, Aufstockung des OG um 1920.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 15, Flurstück 127

8.) Detmolder Straße 23

Zweigeschossiger Putzbau mit Sandsteingliederungen und Sandsteingewänden, gekuppelte Fenster, Walmdach, 2. H. 19. Jh.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 2, Flurstück 251

9.) Detmolder Straße 24

Große, zweigeschossige Villa in Bruchstein mit neogotischen Sandsteinverblendungen, Treppengiebel und Rundturm, Ende 19. Jh.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 15, Flurstück 272

10.) Detmolder Straße 42

Zweigeschossiges Bruchsteinhaus mit Schweizerhausgiebelzier, Sandsteingewände und Gliederungen, Ende 19. Jh.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 15, Flurstück 33

11.) Antoniuskapelle, Steinbruchstraße 12

Kleine Saalkapelle mit eingezogener Chorapsis, erbaut 1922 in Bruchsteinmauerwerk mit Backsteinrahmungen und Satteldach, Fensterachsen in der Traufe, im Westgiebel Rundbogenportal mit Tympanon, darüber Figurennische, davor Freitreppe. Im Inneren bemerkenswerte Chordekoration und Ausstattung des örtlich bekannten Künstlerehepaares Müller-Wiegmann in zeittypischer Gestaltung nach byzantinischem Vorbild.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 15, Flurstück 276

12.) Hauptstraße 1

Zweigeschossiger Putzbau auf hohem Sockel, Kuppelwalmdach, Eingang verändert, 1831 erbaut.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 2, Flurstück 184

13.) Hauptstraße 3

Eingeschossiger Putzbau mit Mansarddach, Fachwerkanbau, 1791 erbaut.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 3, Flurstück 157

14.) Hauptstraße 9

Eingeschossiges Fachwerkgiebelhaus mit Krüppelwalm, Ende 19. Jh.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 3, Flurstück 151

15.) Hauptstraße 10

Zweigeschossiges Traufenhaus mit pilastergegliederter Tempelfront als Mittelteil, im EG durch Ladeneinbau gestört, 1863 erbaut.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 3, Flurstück 68

16.) Hauptstraße 14

Zweigeschossiges Bruchsteinhaus mit Eckabschrägung, Sandsteingewände und Gliederungen, EG mit störender Markise, Ende 19. Jh.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 3, Flurstück 71

17.) Hauptstraße 14 a

Rathaus mit kleinem Vorbau, zweigeschossiges Bruchsteingebäude mit Walmdach, Jugendstil, Sandsteingesims und mittigem Portal.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 3, Flurstück 236

18.) Hauptstraße 16

Kleines zweigeschossiges Bruchsteinhaus mit Fachwerkgiebel, teilweise Sandsteingewänder, Anfang 20. Jh.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 3, Flurstück 73

19.) Hauptstraße 18

Zweigeschossiges Backsteintraufenhaus mit ursprünglichen Schaufenstern, Anfang 20. Jh.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 3, Flurstück 288

20.) Hauptstraße 19

Dreigeschossiger großer Hotelbau mit Eisenveranda zwischen Risaliten, neobarocke Fenstervergiebelungen, um 1900 erbaut.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 3, Flurstück 147

21.) Hauptstraße 21

Zweigeschossiger Putzbau mit Sandsteingewändern, Traufenfassade quer zur Straße, Ende 19. Jh.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 3, Flurstück 375

22.) Hauptstraße 23

Zweigeschossiges Traufenhaus mit Zwerchhaus, Bruchstein mit Sandsteingliederungen, Ende 19. Jh.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 3, Flurstück 143

23.) Hauptstraße 25

Zweigeschossiger Putzbau mit Walmdach, Mittelbalkon, Ende 19. Jh.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 3, Flurstück 141

24.) Hauptstraße 26

Zweigeschossiges Giebelhaus aus Bruchstein mit Gewänden und Eckquaderung aus Sandstein, Ende 19. Jh.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 3, Flurstück 79

25.) Hauptstraße 30

Zweigeschossiges Traufenhaus mit Walmdach, Putzbau mit angestuckten Gewänden, EG mit Rundbogenfenstern, mittlere Freitreppe, Mitte 19. Jh.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 3, Flurstück 365

26.) Hauptstraße 31

Zweigeschossiges Traufenhaus mit Sandsteingewänden, Ende 19. Jh.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 3, Flurstück 135

27.) Hauptstraße 32

Zweigeschossiger Putzbau mit eingeritzter Quaderung, Sandsteingewände, Freitreppe, 1837 erbaut.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 3, Flurstück 481

28.) Hauptstraße 36

Zweigeschossiges Traufenhaus mit Eckgiebel, Bruchstein mit Sandsteingliederungen, Ende 19. Jh.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 3, Flurstück 488

29.) Hauptstraße 38

Verputztes Fachwerkgiebelhaus des Klassizismus, Türgewände aus Sandstein, schöne Türblätter, Anfang 19. Jh.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 3, Flurstück 87

30.) Hauptstraße 43

Zweigeschossiges Fachwerktraufenhaus, Freitreppe, 1. H. 19. Jh.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 3, Flurstück 113

31.) Hauptstraße 46

Zweigeschossiges verputztes Traufenhaus mit mittlerer Freitreppe, rechts Schaufenstereinbruch, Ende 19. Jh.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 3, Flurstück 93

32.) Hauptstraße 48 / 50

Doppelhaus, zweigeschossiger Putzbau mit anstuckierten Gewänden und ursprünglichen Schaufenstern, Ende 19. Jh.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 3, Flurstücke 96 und 97

33.) Hauptstraße 60

Zweigeschossiges Giebelhaus mit Sandsteinrahmungen, Rundbogenfenstern im OG, Eckquaderung, Ende 19. Jh.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 3, Flurstück 107

34.) Hermannstraße 6

Zweigeschossiger Backsteinbau, teilweise verputzt, Formen des Expressionismus, 1920er Jahre.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 5, Flurstück 10

35.) Jägerstraße 12

Zweigeschossiges verputztes Traufenhaus mit Sandsteingewänden, Anfang 19. Jh.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 3, Flurstück 174

36.) Tönsbergstraße 3

Zweigeschossiger neogotischer Putzbau mit Spitzbogenfenstern und Okuli, Attikaaufsatz, Mitte 19. Jh.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 3, Flurstück 174

37.) Ehemalige Synagoge, Tönsbergstraße 4

Kleiner Traufenbau aus Bruchstein mit Stichbogenfenstern und Sandsteingewänden, Rahmengliederung mit Konsolenfries, 1894 erbaut.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 3, Flurstück 133

38.) Jüdischer Friedhof, Auf dem Berge

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 5, Flurstück A

39.) Rathausstraße 29

Zweigeschossiger Werksteinbau mit unverputztem Zyklopenmauerwerk, Werksteingewände um Fenster und Portal in Weserrenaissancemanier, darüber ein geschweifter Schildgiebel. Holzfenster kürzlich erneuert. Straßenfassade macht einen sehr guten Eindruck mit auf absoluter Symmetrie angelegter Gestaltung. Zum Stil passende Haustür mit Risalitkapitelansätzen, Gebalk und Renaissancekatusche. Segmentbogenstürze der Erdgeschossfenster sind mit einem Schlussstein mit Maskenmotiv versehen.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 2, Flurstück 200

40.) Mariannenstift, Robert-Koch-Straße 19

Zweigeschossiger Bruchsteinbau mit Sandsteingewändern, 1893 erbaut.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 4, Flurstück 471

41.) F. W. Kiffe-Stift, Robert-Koch-Straße 17

Zweigeschossiger Bruchsteinbau mit Eckgiebeln, Sandsteinrahmungen, 1889 erbaut.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 4, Flurstück 470

42.) Windmühlenstumpf, Kammweg

Windmühlenstumpf aus Bruchstein, 18. Jh.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 5, Flurstück 341

43.) Denkmal des Königl. Infanterieregiments Nr. 145, Kammweg

Pfeilergeviert mit Tumba und liegender Bronzeplastik, von Th. Streich, 1930 errichtet.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 17, Flurstücke 47, 67 und 68

44.) Steinpfeiler, Kammweg

Steinpfeiler von 1875

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 17, Flurstück 68

45.) Löns-Denkmal, Kammweg

Löns-Denkmal, Granit, 20. Jh.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 6, Flurstück 102

46.) Hünenkapelle, Kammweg

Ruine einer zweijochigen Kapelle, ehem. gewölbt, 15. Jh.

Gemarkung Helpup, Flur 7, Flurstück 24

47.) Gut Wistinghausen, Wistinghauser Straße

Zweigeschossiges, klassizistisches Herrenhaus aus Sandsteinquadern, Mittelakzente durch Rundbogenfenster und Türgruppen, an der Gartenseite verziertes Risalit, um 1860 erbaut, Wappenstein am Wirtschaftsgebäude.

Gemarkung Helpup, Flur 7, Flurstück 17

48.) Huneken-Hof, Währentruper Straße

3-Ständer-Fachwerkhaus mit Längsdiele, Dielentorbogen mit Inschrift 1784. Lt. Aussage des Eigentümers sogar aus dem 15. Jh. Gebäude wurde in den letzten Jahren sehr einfühlsam restauriert. Ebenso wurde das Umfeld nicht störend hergerichtet. Die ganze Hofanlage ist von einer Bruchsteinmauer umgeben.

Gemarkung Helpup, Flur 4, Flurstück 259

49.) Mausoleum Tenge (Gut Niederbarkhausen)

Neoklassizistischer Tempelbau mit Seitenflügeln, Ende 19. Jh.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 14, Flurstück 191

50.) Ev.-ref. Pfarrkirche in Helpup

Zentralbau mit seitlichem Turm, Sichtmauerwerk mit Sandsteinquaderrahmen, Neoromantik-Jugendstil, Anfang 20. Jh.

Gemarkung Helpup, Flur 2, Flurstück 179

51.) Pfarrhaus (Helpup)

Zum Kirchbau gehörig, in gleichem Stil und Material errichtet, Anfang 20. Jh.

Gemarkung Helpup, Flurstück 2, Flurstück 62

52.) Alter Krug, Bahnhofstraße

Zweigeschossiges Fachwerktraufenhaus mit Krüppelwalmdach, Seitendielentor zugesetzt, 1829 erbaut.

Gemarkung Helpup, Flurstück 2, Flurstück 355

53.) Gut Menkhausen, Menkhauser Weg

Villenartiges Herrenhaus mit Fachwerkgiebeln, Bruchstein- und Putzwände, Sandsteinrahmungen, erbaut 1905.

Gemarkung Lipperreihe, Flur 2, Flurstück 14

54.) Bartholdskrug, Hellweg

4-Ständer-Fachwerkhaus des sogenannten Ackerbürgerhaustyps mit Längsdiele und ehem. Fiet. Linksseitige Auslucht, das ehem. Dielentor schon zugebaut, über dem Torriegel eine volkskundlich interessante Inschrift mit Datierung 1713. Der ehem. Wirtschaftsteil ist inzwischen zu einer traditionellen Gaststätte umgebaut. Diese mit volkskundlich interessanter Ausstattung. Ende des 19. Jh. wurde am ehem. Wohngiebel ein massiver Querflügel angebaut. Zugehörig zur Hofanlage ist ein Altenteilhaus des 19. Jh., rechtwinklig zum Haupthaus stehend. Die Hofstätte ist mit altem Eichenbestand bestückt, darauf zuführend eine alte Allee von der Oerlinghauser Kirche her. Der Hofplatz selbst ist ohnehin auch volkskundlich und landschaftsgeschichtlich interessant.

Gemarkung Lipperreihe, Flur 5, Flurstück 244

Baudenkmäler, die sich im Eigentum des Bundes oder des Landes NW befinden:

 

1 .) Rathausstraße 13/15, Postamtsgebäude

Zweigeschossiger Backsteinbau mit Eckturm, Reichsadler, Sandsteinstürze,

Ende 19 Jh.

Gemarkung Oerlinghausen, Flur 3, Flurstück 239

Eigentümer: Deutsche Bundespost, Postamt Bielefeld, Hausverwaltung,

Postfach 8, 4800 Bielefeld 1

2 .) Grenzstein, Dalbker Weg

Grenzstein, Dreiherrenstein, auf dreieckigem Grundriß: Lippische Rose und

Ravensberger Schild, datiert 1784

Gemarkung Lipperreihe, Flur 6, Flurstück 255

Eigentümer: Land NW, Der Regierungspräsident Detmold, 4930 Detmold

3 .) Grenzstein, Dalbker Weg

Grenzstein zwischen Hochstift Paderborn und Grafschaft Rietberg, datiert 1757.

Gemarkung Lipperreihe, Flur 6, Flurstück 255

Eigentümer: Land NW, Der Regierungspräsident Detmold, 4930 Detmold

4 .) Grenzstein Dalbker Weg

Grenzstein zwischen Lippe (Rose) und Preußen (Adler), datiert 1860.

Gemarkung Lipperreihe, Flur 6, Flurstücke 5/84

Eigentümer: Land NW, Der Regierungspräsident Detmold, 4930 Detmold

5 .) Grenzstein, Bokelfenn

Grenzstein zwischen Lippe (Rose) und Preußen (Adler), datiert 1860.

Gemarkung Lipperreihe, Flur 9, Flurstück 16/87

Eigentümer: Land NW, Der Regierungspräsident Detmold, 4930 Detmold