Kolonat 50 - Hauptstraße 16
Übersetzung aus der Handschriftlichen Aufzeichnung von August Reuter
Abschrift für das Stadtarchiv
1779
Betrifft das Kolonat Nr. 50, jetzt Hauptstraße 16.
Kund und zu wissen sey hiermit jedermänniglich, wie im Jahre 1746 zwischen dem zeitigen Prediger Hildebrandt und der Wittwe Freytags verabredet und vom Hoch Gräfl. Consistorium Nachfolgender Vergleich genehmiget worden, daß obige Wittwe Freytags auf drey Kleine Stücke Gartenland, Nahe am Hofeschlinge gelegen und biß dahin 1rths 9 Mgr. Heuer gethan, ein Hauß Bauen und Bewohnen möchte, dagegen Sie sich und für ihre Nachekommen Verbindlich macht, jährlich an unsern Gnädigsten Landesherrn einen Schatz Reichsthaler an die hiesige Pfarre aber einen Canon mit drey Reichs Thaler jährlich zu entrichten und da sie auf der Gemeinheit nichts besitzet außer, daß ihr Vieh, wann Sie, welches halten kan, mit auf die gemeine Hude gehet.
So verbindet Sie sich dafür die Nachbahrlichen Lasten, als da Sind Kuh-Geldt, Post-Geldt,
Wächter-Geldt, auch Bauerwercken, wenn es zum Besten des Dorfs geschiehet, sich gerne zu Unterwerfen und mit andern Nachbahren zu entrichten.
Wenn nun der jetzige Besitzer Elbracht Freytag wünschet: weil seine darüber Gehabter Versicherung durch Nachlässigkeit verdorben, eine Schriftl. Und von Hoher Obrigkeit bestätigte Versicherung zu haben. So habe seinem Verlangen hierdurch ein Genüge leisten und ein Hohes Consistorium um Confirmation Unterthänigst Bitten wollen.
Örlinghausen d. 26 ten 8b 1779
Von Cölln
Daß Obiges mit meinen Willen und Bitte übereinkommt, und Hoch Gräfl. Consistorium Flehentliche ersuche, Vorstehenden Contract zu meiner und der Meinigen herheit Hoch Oberlich zu Confirmisen, bestättiget meines Nahmens Unterschrift
Örlinghausen, d. 26. 8-1779
Simon Henrich Elbracht Freytag
Namens Celsissimi Regentis Hochgräflichen Gnaden wird vorstehender Contract In allen Stücken salvotamen jure Celsissimi et […..] tercii und mit der Bedingung das von dem Bewohnern des Hauses auf die beim Bau von der Wittwe Freitag unterm 28. Juli 1746 191 Act. übernommenen Würkstuhlsgelder entrichtet werden, confirmiret und bestätiget und soll darüber nöthigenfalls Hochoberlich gehalten werden.
Urkundlich des beigedruckten Consistorial Insiegels und zeitigen Dienstes
Das Consisteriums Unterschrift Detmold den 20. Nbr. 1779
Gräflich Lipp. Consistorium
Allhier
Siegel
gez. v. Schleicher
Original im Besitz des Kaufmanns Ernst Freitag Hauptstr. 16.
Bem. Der oben erwähnte "Prediger Hildebrandt“ hieß August Franz
Hildebrant und war vom 1743 bit 1764 Pastor in Oerlinghausen.
Er war gebürtig aus Detmold und starb nach einem bewegten Leben 1764 ohne leibliche Erben.
Im siebenjährigen Krieg erlitt er beim Franzoseneinfall 1757 und 1759 viel Bedrängnis. Von 1745 bis 1758 hatte er lebhafte Auseinandersetzungen mit dem herfordschen Kanzleirat Barkhausen, Besitzer des Guts Niederbarkhausen, wegen Gebühren, Opfer und dergleichen.
Um 1758 kam ein Vergleich zustande. Um 1750 wurde das „alte Schulhaus“ am Kirchhofe abgebrochen und das Voß’sche Haus als Schule angekauft. Das Voß’sche Haus gehörte später dem Weber Blanke, Pfarrstraße 3, und ist Ostern 1945 durch Brandgranaten der amerikanischenn Truppen zerstört worden.
Christoph Ferdinand August v. Schleicher war von 1775 bis 1790 Consistorialpräsident, gebürtig aus Rinteln, Neffe des Kanzleirats Hoffmann und starb 1790 zu Detmold.
Reuter 26.3.1948
Übersetzung (durch die KI Monica):
Kolonat 50 - Hauptstraße 16
Übersetzung aus der handschriftlichen Aufzeichnung von August Reuter
Abschrift für das Stadtarchiv
1779
Betreff: Kolonat Nr. 50, jetzt Hauptstraße 16
Hiermit wird allen Interessierten mitgeteilt, dass im Jahr 1746 zwischen dem damaligen Pfarrer Hildebrandt und der Witwe Freytags eine Vereinbarung getroffen wurde, die vom hochgräflichen Konsistorium genehmigt wurde. Die Witwe Freytags beabsichtigte, auf drei kleinen Gartenstücken, die in der Nähe der Hofeschlinge liegen und für die sie bisher eine Pacht von 1 Reichsthaler und 9 Mariengroschen gezahlt hatte, ein Haus zu bauen und darin zu wohnen. Im Gegenzug verpflichtet sie sich und ihre Nachkommen, jährlich an unseren gnädigsten Landesherrn einen Betrag von einem Reichsthaler an die hiesige Pfarrei zu zahlen, sowie einen festen Betrag von drei Reichstalern jährlich zu entrichten. Da sie kein Eigentum an der Gemeinheit hat, darf ihr Vieh, sofern sie welches halten kann, auf die gemeinsame Weide.
Sie verpflichtet sich außerdem, die nachbarlichen Abgaben, wie Kuhgeld, Postgeld und Wächtergeld, zu übernehmen, sowie an den Bauerarbeiten teilzunehmen, wenn dies dem Wohl des Dorfes dient.
Falls der derzeitige Besitzer Elbracht Freytag wünscht, eine schriftliche Bestätigung seiner Rechte zu erhalten, da seine vorherige Versicherung durch Nachlässigkeit verloren gegangen ist, so möchte ich diesem Anliegen hiermit nachkommen und das hochgräfliche Konsistorium um eine Bestätigung bitten.
Örlinghausen, den 26. August 1779
Von Cölln
Ich bestätige, dass die oben genannten Vereinbarungen mit meinem Willen und Wunsch übereinstimmen, und ich flehe das hochgräfliche Konsistorium an, den vorliegenden Vertrag zu bestätigen, sowohl für mich als auch für meine Nachkommen.
Örlinghausen, den 26. August 1779
Simon Henrich Elbracht Freytag
Im Namen des hochgräflichen Regenten wird der vorstehende Vertrag in allen Belangen unter Vorbehalt der Rechte des hochgräflichen Hauses und mit der Bedingung, dass die Bewohner des Hauses die bei der Errichtung des Hauses von der Witwe Freytag am 28. Juli 1746 übernommenen Werkstuhlgelder zahlen, bestätigt. Diese Vereinbarung soll gegebenenfalls hochoberlich durchgesetzt werden.
Urkundlich mit dem beigedruckten Konsistorialsiegel und zeitlichem Dienst.
Das Konsistorium, Detmold, den 20. November 1779
Gräflich Lipp. Konsistorium
Siegel
gez. v. Schleicher
Original im Besitz des Kaufmanns Ernst Freitag, Hauptstraße 16.
Anmerkung: Der erwähnte „Prediger Hildebrandt“ war August Franz Hildebrandt, der von 1743 bis 1764 Pastor in Oerlinghausen war. Er stammte aus Detmold und verstarb 1764 ohne leibliche Erben. Während des Siebenjährigen Krieges litt er 1757 und 1759 unter den Übergriffen der Franzosen. Von 1745 bis 1758 hatte er zahlreiche Auseinandersetzungen mit dem herfordischen Kanzleirat Barkhausen, dem Besitzer des Guts Niederbarkhausen, wegen Gebühren und Abgaben. Um 1758 wurde ein Vergleich erzielt. Um 1750 wurde das „alte Schulhaus“ am Kirchhof abgerissen und das Voß’sche Haus als Schule erworben. Dieses Haus gehörte später dem Weber Blanke, Pfarrstraße 3, und wurde zu Ostern 1945 durch Brandgranaten der amerikanischen Truppen zerstört. Christoph Ferdinand August v. Schleicher war von 1775 bis 1790 Präsident des Konsistoriums, stammte aus Rinteln, war Neffe des Kanzleirats Hoffmann und starb 1790 in Detmold.
Reuter, 26. März 1948