Gut Dahlhausen - Bemerkungen zur Urkunde

 

Dahlhausen war ein Meierhof. Aus den reichlich vorhandenen alten Urkunden wird man auch ersehen können, zu welchem Haupthof Dahlhausen gehörte; aber das kann man ohne gründliche Nachforschung nicht wissen - und trotzdem wird noch vieles im dunkeln bleiben. Jedoch darf man annehmen, daß die Meier zu Dahlhausen bis zum 1. August 1479 Lehnsherren der Herzöge waren.

Im Bestand des Staatsarchivs Detmold ( L 52 E Nr. 1 ) finden sich Abschriften aus dem Jahre 1620, wonach der Hof Dahlhausen von den Herzögen von Jülich als Lehen der Grafschaft Ravensberg am 1. August 1479 an einen Albert von dem Bussche verliehen wurde.

Ob eine Abschiebung des Meiers aus Gründen erfolgte, wie sie der noch folgende Bericht "Wie Lippes Rittergüter enstanden" darlegt?

Vielleicht ist der Meier noch als Verwalter auf dem Hofe verblieben. Immerhin wird der Meier zu Dahlhausen noch im 17. Jahrhundert mit dem Hof Dahlhausen in Verbindung gebracht und im Zusammenhang mit dem Meierhof erwähnt.

Die oben erwähnte Urkunde vom 1. August 1479 lautet: