Burghausen im Amte Barkhausen
Von Bürgermeister a. D. Reuter, Brackwede
Am Fuße der Hünenburg liegt der Meierhof Borgsen. Das der Hof seinen Namen von der Hünenburg führt, ist unschwer zu erkennen und dürfte für den nicht zweifelhaft sein, welcher weiß daß das Gebiet der Hünenburg noch heute zum Besitz des Hofes gehört.
Die Schreibweise hat im Laufe der Jahrhunderte gewechselt Der Hof hieß 1325: Borghhusen); 1490: Borchhusen [Fußnote: Bielefelder Urkundenbuch abgekürzt B U.) S. 90. 26; S. 613. 19; S. 662.18.]; 1496; Borchusen); 1550: Borckhuisen [Fußnote: Ravensberger Urkunde von 1550 im Staatsarchiv Münster. Fotokopie in der Heimatbibliothek Bielefeld.]; 1685: Borgsen [Fußnote: Staatsarch. Münster. (Kataster von 1685.)]); 1713: Borkhusen [Fußnote: Brackweder Kirchenbuch.]); 1721: Borchsen [Fußnote: Staatsarchiv Münster, Prastanone von 1721.]). Seit 1800 steht die Schreibweise Borgsen fest.
Zuerst erwähnt wird der Hof in jener bekannten Urkunde vom 25. Mai 1036, die für unsere engere Heimat von besonderer Bedeutung ist [Fußnote: Falkmann Preuß., Lippliche Regesten Nr. 35.]). Nach dieser Urkunde stattet Bischof Meinwerc von Paderborn das Kloster Busdorf mit dem ihm gehörenden Zehnten von 17 Haupthöfen und 71 dazu gehörenden Vorwerken aus, worunter auch folgende genannt werden: Barchusen mit den fünf Vorwerken Orlinchusen, Meginchusen, Burchusen, Hepyn (Heepen) und Pkamaninctorp (Eckendorf); außerdem schenkt er dem Kloster noch den Zehnten über das Vieh und die Bienenstände in der Senne.
In Nr. 35 der Lippischen Regesten steht hinter Barchusen in Klammern vermerkt (Barkhausen) und hinter unserem Burchusen die nähere Bezeichnung „Niederbarkhausen". Es ist nicht recht erfindlich, warum die Verfasser der Regesten das Burchusen in ein Niederbarkhausen umstempeln wollten; wahrscheinlich taten sie es, weil sie den Hof Borgsen mit seinen früheren Schreibweisen Borchusen, Borghusen usw. nicht kannten. Denn Barkhausen und Niederbarkhausen sind identisch. Die Bezeichnung Niederbarkhausen für Barkhausen kam erst im 17. Jahrhundert auf, und zwar als Unterscheidungsmerkmal zu dem neuen Hause des Vogts Barkhausen im höher gelegenen Dorfe Oerlinghausen Die Verfasser der Regesten konnten allerdings den Hof Burchusen in unmittelbarer Nähe des Haupthofes Barkhausen nicht finden und haben ihn jenseits des Vorwerks Heepen wohl nicht gesucht Aber im Mittelalter gingen die Besitzverhältnisse rein verwaltungsmäßig oft arg durcheinander. Die Besitzungen lagen oft verstreut und erstreckten sich leicht über mehrere Verwaltungsbezirke. Man braucht nur an die Geschichte des Hofes Krawinkel in Lippe zu denken, der dem Marienstift in Bielefeld gehörte [Fußnote: Mitteilungen aus der lipp. Geschichte und Landeskunde, Band X]) oder daran, daß das Amt Barkhausen bis 1607 zu Paderborn gehörte, während der Graf zur Lippe dort schon 100 Jahre vorher einen Landvogt hatte und die oberste Gerichtsbarkeit seit mehreren Jahrhunderten dort ausübte.
Unter „Amt" haben wir hier kaum einen staatlichen Verwaltungsbezirk im Sinne der heutigen Aemter zu verstehen, sondern wohl nur einen Hebebezirk. Der Amtsmeier, wie in anderen Gegenden der Schultheiß, war hier in erster Linie der Rentmeister, der für das Hereinkommen der vielerlei Gefälle verantwortlich war. „Die Rentei... liegt als der eigentliche Ursprung immer dabei zu Grunde", sagt schon Meyer bei Besprechung der Stellung des Amtmanns [Fußnote: Meyer. Kolonatsrecht Lemgo und Detmold 1855]).
Haben wir nun auch einen urkundlichen Beweis dafür, daß Borgsen tatsächlich das Burchusen im Amte Barkhausen ist? Auf Grund zweier Urkunden ist es möglich, diesen Beweis zu führen: Die Lippischen Regesten erwähnen unter Nr. 891 eine Urkunde vom 13. Juli 1347; sie besagt, daß Bernhard V., Edelherr zur Lippe, der 1344 zur Regierung gekommen war, mit Genehmigung seiner Frau Rikarde, einer geborenen Gräfin von der Mark, dem Ritter Ludwig von dem Wolde [Fußnote: Das Adelsgeschlecht von der Wolde (auch Walde und Waulde) erscheint seit 1289 häufig im "Bielefelder Urkundenbuch Die v. d Wolde kommen als Knappen, Ratsherren. Kanoniker des Marienstifts, Burgmannen auf dem Sparrenberge usw. etwa 200 Jahre lang vor. Sie hatten einen Hof in Bielefeld und Besitz vor den Toren der Stadt - Vgl. Schrader Die Urzelle Bielefelds. Der Waldhof und seine Bedeutung "Der Ravensberger" Jahrg. 1939.]) und dessen Söhnen Heinrich, Otto und Ludwig sein Haus zu Borchusen, welches Heinrich Volkwinc bewohnt, im Kirchspiel Brackwede liegt und in das Amt Barkhausen gehört, für eine Schuld von 55 Mrk. Pfen., wie zu Lemgo und Horn gängig sind, verpfändet.
Damals gehörte also Borgsen zum Amte Barkhausen, dem späteren Amt Oerlinghausen, jenem Amte, dessen Haupthof (curiis dominicalis) links der Straße Scherenkrug—Oerlinghausen noch heute die Gegend beherrscht und mit seinen hellen Wirtschaftsgebäuden und seiner alten Bauernburg die Beachtung aller Vorüberkommenden fordert. Dies Amt Barkhausen war drei Jahre vorher, nämlich durch den Teilungsvertrag vom 16. 10. 1344, an den oben erwähnten Bernhard V. gefallen. Ihm waren darin auch u. a. Holzminden, Lippstadt, Lipperode, Rheda und Teile des Waldes (Osning) „to Bilvelde" zugesprochen, wie ihm auch die Aemter Enger und Quernheim gehörten [Fußnote: [.....] Art (nach Schiller-Lübben. Mitteldeutsches Wörterbuch, Bremen 1876) Hier also: "nach aller Art Nutzen."]) Es war also ein ansehnlicher Besitz, der dem lippischen Edelherrn „mit alleme rechte, aller tobehoringhe unde aller flachten nut [Fußnote: [.....] Art (nach Schiller-Lübben. Mitteldeutsches Wörterbuch, Bremen 1876) Hier also: "nach aller Art Nutzen."]") gehörte.
Das zweite Beweisstück ist die Urkunde vom 25 November 1357 [Fußnote: Lipp. Regesten Nr. 1020 (Bd. II S. 249) und Meyer, Kolonatsrecht 1, S. 81;]), nach welcher Bernhard V zur Lippe „dal hus to Vorch-Husen" nunmehr an Reinhard von dem Wolde versetzt. In welchem Verwandtschaftsverhältnis Reinhard zu dem oben erwähnten Ludwig von dem Wolde steht, ist aus dem Bielefelder Urkundenbuch nicht eindeutig zu ersehen. Reinhard wird 1347 als Droste der Grafschaft Ravensberg bezeichnet (S. 156, 7 )
Schon vor diesen Verpfändungen (1325) hatte Graf Otto von Ravensberg ein Anrecht aus den Zehnten vom Meierhof Borgsen. Die Grafen von Ravensberg waren mit den lippischen Edelherren durch mehrere Heiraten verwandt [Fußnote: Mitt. a. d. lipp. Geschichte u. L. Bd. VI, S. 81;]). Die Urkunde vom 22. August 1325 behandelt die Einkünfte, die Gras Otto von Ravensberg als Leibzucht für seine Frau festlegte Darin ist „de teghede to Vorghusen" erwähnt [Fußnote: BU S. 90 15;]).
Im Jahre 1496 bezeichnet der Herzog Wilhelm IV von Jülich und Berg den Hof Borgsen als seinen Hof (Borchusen im Kerspel Braickwede) und setzt ihn zum Pfand für ein Darlehn von 200 Goldgulden, das ihm Konrad von Elsen, ein Scholaster des Marienstifts in Bielefeld, gegeben hatte [Fußnote: BU S. 662, 18;])
Das Herüberwechseln der größeren Höfe von einer Eigenbehörigkeit in die andere, besonders über den Umweg der Verpfändung, das wir auch im Bielefelder Urkundenbuch in zahlreichen Dokumenten antreffen, erschwert die Forschung und macht das Bild des Bauernstandes im hohen Mittelalter undurchsichtig. Aus Pfandbesitz wurde oftmals wirklicher Besitz, und was hier für die Höfe gilt, hat auch für ganze Landstriche und Gaue Geltung. So ist z. B. das ganze Amt Enger nur durch Verpfändung ravensbergisch geworden Graf Simon III zur Lippe hat es im Jahre 1409 dem Herzog Wilhelm von Berg pfandweise eingeräumt und blieb seitdem trotz mehrfacher Einlösungsversuche für Lippe verloren. So ging es in vielen Fällen Das bare Geld war knapp und auch wenig gesichert; Kreditanstalten gab es noch nicht. So half man sich durch Verpfändungen. Man hätte ja auch „seine" Höfe verkaufen können; aber das tat man nur ungern, denn man wußte auch damals schon, was Grundbesitz bedeutete. Nicht immer handelte es sich bei den Verpfändungen um Grundbesitz, sondern oftmals um Rechte, um Steuerprivilegien, um Jahresrenten, Zölle, Morgenkorn oder sogenannte Beden, mit denen die Höfe belastet waren
Die „Zehnten" und anderen Lasten, die auf Borgsen ruhten, waren im ganzen ziemlich hoch. Aus dem Ravensberger Urbar von 1550! [Fußnote: Im Staatsarchiv Münster, Fotokopie in der Heimatbibliothek Bielefeld]) wissen wir, was der Meier zu Borgsen alles an Abgaben zu entrichten hatte. Hermann Meier zu Borckhuisen, wie er im Urbar heißt, muß „seinem gnädigen Herrn", dem Grafen von Ravensberg, jährlich eine Kuh, ein Schwein, ein Schaf, ein Lamm, 4 Hühner, 2 Scheffel Roggen, 1 Molt Hafer [Fußnote: 1 Molt = 12 Scheffel.]) und einen Goldgulden abliefern. Außerdem hatte er dem Stift St. Marien zu Bielefeld jährlich 1 Goldgulden und 8 Spint Roggen zu geben. Dazu kamen geringe Abgaben an die Kirche in Brackwede.
Der Vorname Hermann, den wir schon 1550 antreffen, kehrt in der Stammtafel der Meier zu Borgsen bis in unsere Tage wieder. Durch das Brackweder Kirchenbuch ist nachzuweisen, daß der Meierhof seit 1698 in der gleichen Familie ist, also seit 240 Jahren.
Zweck dieser Zeilen war, Unterlagen beizubringen für die Behauptung, daß in der Urkunde vom 25. Mai 1036 mit Burchusen der heutige Meierhof Borgsen gemeint ist und nicht — wie Falkmann und Preuß glaubten — ein Hof Niederbarkhausen. Das ist geschehen durch Heranziehung der Urkunden von 1347 und 1357. Zum andern habe ich versucht, alle älteren Urkunden, die sich mit Borgsen befaßen und bis heute erreichbar sind, anzuführen und späteren Forschern an die Hand zu geben.