Die lippischen Krugwirtschaften in der Frühen Neuzeit
Annette Hennigs
Die lippischen Krüge der Frühen Neuzeit liefern uns ein sehr differenziertes Bild unterschiedlicher Betriebsformen. Einige Krüge hatten das Recht, Bier zu brauen, andere durften Branntwein brennen, wieder andere durften beides. Es gab aber auch Krüge, die nur fremde Getränke „verseilten“, d. h. Verkaufsstellen für einen anderen Produzenten waren. Beim Verkauf beschränkten sich nicht alle Krüge auf Getränke; viele handelten nebenher mit sog. Hökerwaren, also Kaffee, Tabak, Öl usw. Nur wenige Krüge hatten das Recht zur Beherbergung von Logiergästen. Offensichtlich wurde die Art der Krugwirtschaft von der jeweiligen Lage des Kruges bestimmt. Man muss unterscheiden zwischen den Straßenkrügen (zu denen auch die Grenzkrüge zählen), die durch ihre exponierte Lage viele Gäste, insbesondere auch durchreisende Fremde, hatten. Hier wie in den Städten finden sich am ehesten Krüge mit Herbergsrecht. Diese Straßenkrüge lieferten gute Verdienstmöglichkeiten, sodass es z. B. der Ottenkrug in Dudenhausen bei Alverdissen im 18. Jahrhundert zu ansehnlichem Wohlstand brachte. Der Ottenkrug lag direkt an einer der großen Heerstraßen, die ins hannoversche Ausland führte. Als zu Beginn des 19. Jahrhunderts mit dem Bau der Chaussee Lemgo - Barntrup - Alverdissen - Grießem der Verkehrsstrom vom Ottenkrug weggeleitet wurde, ging es mit der Krugwirtschaft so weit bergab, dass 1850 der Betrieb stillgelegt werden musste.
Die Krüge in den Kirchorten hatten ihr Hauptgeschäft am Sonntag nach dem Kirchgang. Die breite Bevölkerung ging vermutlich ohnehin nur an Sonn- und Feiertagen ins Wirtshaus. In Konkurrenz zu den Krügen brauten noch viele Hausfrauen selbst Bier, sodass der Einzelne unter der Woche nicht unbedingt zum Genuss dieses Getränks ins Wirtshaus musste. In diesem Zusammenhang ist ein Krug eher als Kommunikationszentrale zu verstehen. Eine weitere Krugform findet sich häufig in den Wäldern in Verbindung mit der Forstwirtschaft. Beispiele liefern der Entenkrug beim Norderteich oder der Kreuzkrug bei Schlangen, der allerdings durch seine Lage an der Fürstenallee auch unter die Kategorie der Straßenkrüge fällt. Der erste Kreuzkrüger war der Oberjäger Hermann Konrad Kruse aus Kohlstädt; einer seiner Nachfolger war Förster, und in den zum Krug gehörigen Gebäuden waren Waldarbeiter als Einlieger untergebracht.
Jeder Krug brauchte eine obrigkeitliche Konzession zum Betreiben der Wirtschaft. Man muss unterscheiden zwischen den Konzessionsinhabern, die nur über einen gewissen Zeitraum einen Krug betrieben (in der Regel musste der Kontrakt alle 3-5 Jahre erneuert werden), und Krügerfamilien, die ihren Beruf über viele Generationen ausübten. Diese hatten den Krug häufig durch Erbpacht inne (Ottenkrug). Einige hatten auch ein landesherrliches Privileg, das sie von Abgaben befreite (Falkenkrug bei Detmold). Einige dieser Privilegien wurden allerdings im Laufe der Zeit in Erb- oder Zeitpachten umgewandelt.
Im Folgenden sollen nun einige Charakteristika herausgestellt werden, die das Krugwesen bestimmten. Zu jedem Krug gehörte neben der Gastwirtschaft zumeist in geringem Umfang Landwirtschaft. Dies waren in der Regel Kolonate, die wegen zu geringem Grundbesitz einen Nebenerwerb erforderten, um ihre Existenz zu sichern (Straßenkötter, Hoppenplöcker). Wo dies nicht mit der Krugwirtschaft gelang, mussten sich die Krüger noch ein weiteres wirtschaftliches Standbein suchen. Die erhaltenen Namenslisten der Wanderarbeiter weisen seit dem späten 18. Jahrhundert auch Angehörige von Krügerfamilien auf; so z. B. ging von Junghärtgen bei Lage außer den beiden Söhnen auch der Colon mit nach Holland. Dies legt die Vermutung nahe, dass die Krugwirtschaft so klein war, dass die Krügersfrau alleine damit fertig werden konnte. Allerdings lag Junghärtgen nur an einem sog. Kommunikationsweg, also einem geringer frequentierten Verkehrsweg, und die Einnahme durch Kirchgänger fiel auch weg. Als Gegenbeispiel kann hier der Ottenkrug dienen. Die günstige Verkehrslage und offensichtlich auch schwunghafter Handel mit Leinen hatten die Familie Pape so reich gemacht, dass den Töchtern Ende des 18. Jahrhunderts Brautschätze in Höhe von über KXXX Talern mit in die Ehe gegeben werden konnten. Nominell war der Ottenkrug eine Hoppenplöckerstelle, von der normalerweise ein Jahreseinkommen von 10 - 20 Reichstalern zu erwarten gewesen wäre.
Der Ottenkrug, der offensichtlich so gut von seinem Gewerbe leben konnte, weist eine Besonderheit auf: Seit dem 18. Jahrhundert erhielt der jeweilige Hoferbe eine Ausbildung entweder im kaufmännischen Bereich oder als Bierbrauer und Branntweinbrenner. Ein ähnliches Verhalten kann um 1830 auch im Falkenkrug festgestellt werden, wo der Erbe eine Brauerausbildung in Bayern erhielt. Dies deutet auf eine exportorientierte Produktion im größeren Stile hin. Im Ottenkrug betrifft dies insbesondere den Branntwein, von dessen Produktion man auch nach dem Abschneiden von der Hauptverkehrsstraße leben konnte. Im Falkenkrug intensivierte sich die Bierproduktion, aber hier konnte die Gastwirtschaft weiterhin existieren. Im 19. Jahrhundert wurde der Falkenkrug sogar systematisch zu einem beliebten Ausflugsort für die Stadt Detmold ausgebaut, indem man u. a. eine Kegelbahn anlegte.
Die Krüge der frühen Neuzeit erscheinen häufig in den Gogerichtsprotokollen, d. h., sie wurden auf der Ebene der niederen Gerichtsbarkeit aktenkundig. Einen breiten Raum nehmen dabei die berühmten Wirtshausprügeleien ein. Ein besonders anschauliches Beispiel aus dem Jahre 1675 soll hier aus dem Ottenkrug zitiert werden: „Es wird gewruget (= geklagt), dass am Mittelsten Tage im Weihnachten, Henrich Niman ausm Blomberg, samt noch einem Soldaten, Brinckhausen Sohn genannt, in Otto Falckmanns Hause sich voll gesoffen, und dabei eine blutige Schlägerei angefangen, da dann Eickehoffs seinen Sohn die Hand gelähmet, und über die Nase gehauen, Nedderlages Sohn aber, ausm Ambt Barntorff (= Barntrup), die Hand lahm gehauen, des Pastoris Knecht von Hillentrup die Finger ab, und Friderich Potthast in die Schulter gehauen worden. Ferner wird gewruget, dass Tieß Hans zu der Schlägerei Anleitung gegeben, in Betracht er die Türen zugehalten. Noch wird geklagt, dass Henrich Greve, den einen Soldaten beigestanden, und mit einem Thürstacken wacker schlagen helfen. Noch wird geklagt, dass Tieß Hans mit dem Böhmer sich geschlagen.“
Die Krüger mussten solche Vorfälle an die Obrigkeit melden. Überhaupt standen die Krüger stets in engem Kontakt zur Obrigkeit. Sie hatten Meldepflicht bei sämtlichen Auffälligkeiten im Krug, mussten „verdächtiges Gesindel“, Wander- und Betteljuden und alle Logiergäste, die länger als drei Tage blieben, dem zuständigen Amtmann mitteilen. Umgekehrt sollten regelmäßige Wirtshauskontrollen von Seiten der Amtsdiener bzw. der Policeydiener stattfinden, da Krüge ständig verdächtig waren, Anlaufpunkt für unerwünschtes Gesindel zu sein. Ganz von der Hand zu weisen ist diese Kriminalität insbesondere in abgelegenen Krügen nicht: Der Bartholdskrug in der Oerlinghauser Senne war im frühen 19. Jahrhundert ein bekanntes Schmugglernest.
Verschiedene weitere Verordnungen sollten bewirken, die Bevölkerung zu einem disziplinierten Wirtshausbesuch zu bewegen. So war schon in der Kirchenordnung von 1575 generell der Wirtshausbesuch während des Gottesdienstes untersagt. Spätestens seit der Policeyordnung von 1620 kennt man in Lippe die Sperrstunde: Im Sommer um 21 Uhr, im Winter um 20 Uhr. Durch verschiedene Verordnungen versuchte man, der Spielsucht in der Bevölkerung vorzubeugen. Im Zusammenhang mit den Schlägereien und den Glücksspielen liegen die Saufgelage, die natürlich ebenso verboten waren. Trotzdem erscheinen immer wieder Betrunkene in den Gerichtsprotokollen, sogar Frauen, denen der Aufenthalt im Wirtshaus eigentlich untersagt war. 1681 verbot man in einer Landesverordnung jegliche Gelage in Wirtshäusern, auch die privaten Feiern zu Hochzeiten, Taufen etc. Im Osten des Reiches war eine Pestepidemie ausgebrochen, und eine der Maßnahmen, den Ausbruch dieser Krankheit in Lippe zu verhindern, war das Verbot von solchen größeren Menschenansammlungen. Gerade Krüge waren gefährdete Orte, weil hier Fremde einkehrten.
1710 versuchte man, die Saufgelage in den Krügen zu unterbinden, indem man nur noch Durchreisenden Branntwein direkt zum Verzehr ausschenkte. Die Einheimischen mussten sich ihre alkoholischen Getränke nach Hause holen. Dies ist nicht nur als ein Versuch der Sozialdisziplinierung zu sehen: Auch 1710 war ein Pestjahr, wenn auch nicht in Lippe. 1767 wurde das „Vollsaufen“ generell verboten. 1790 sollte eine Landesverordnung gegen das „Verborgen“ (= anschreiben lassen) den Alkoholkonsum weiter einschränken. Dahinter stehen auch ganz stark wirtschaftliche Interessen: Durch das Brennen von Branntwein wurde viel Getreide dem Nahrungskreislauf entzogen, was besonders in Krisenjahren eine große Rolle spielte. Branntwein galt aber auch als Medizin, sodass man sich bereits 1713 entschloss, im Landesinnern das Brennen zu verbieten und stattdessen Branntwein zu importieren, der dann an drei Orten (Lemgo, Detmold und Blomberg) zum Verkauf stand. Die Branntweinblasen in Lippe wurden aber nicht stillgelegt, und mit der Verwertung von Kartoffeln beim Brennen entfiel später die Abhängigkeit vom Getreide.
Das Branntweinbrennen lieferte mit der Schlempe, dem in dem Destilliergerät zurückbleibenden alkoholfreien Getreidebrei, ein nahrhaftes Abfallprodukt, das die Brenner gern zur Viehzucht nutzten. Der Ottenkrug hielt zeitweilig 24 Mastochsen! Ein weiteres Getränk wurde seit dem 18. Jahrhundert in den lippischen Krügen ausgeschenkt: Kaffee. Als belebendes, alkoholfreies Getränk erfreute sich der Kaffee in Lippe wie in ganz Deutschland zunehmender Beliebtheit, sodass das Verbot des Kaffeeverkaufs 1765 auf massive Proteste stieß. Die Regierung wollte zur Unterstützung der Bierproduktion die Brauereien fördern und so eine Alternative zum Kaffee schaffen, was aber nicht gelang. 1793 erschien eine Landesverordnung, die stillschweigend den Genuss von Kaffee wieder duldete. Für die Krüger hatte das Kaffeeverbot offenbar weitreichende Konsequenzen, befürchtete doch der Krüger Brinkmann in Hiddentrup 1778 einen Attraktivitätsverlust seines Kruges:
„Der Kaffee hat sich in ganz Deutschland durchgängig sehr beliebt gemacht und die meisten Menschen finden an diesem Getränk ein besonderes Vergnügen. Vornehmlich bei Reisenden von jeder Gattung ist solches eines der notwendigsten Bedürfnisse geworden: Und es ist schon Grund genug, ein Wirtshaus zu meiden und Meilen weit ein anderes zu suchen, weil in selbigen das Lieblingsgetränk, der Kaffee, nicht geschenkt wird. Es ist ein schlechtes Wirtshaus, man kann nicht einmal eine Schale Kaffee darin haben, ist die gewöhnliche Sprache der Fuhrkärner und anderer Leute. Da ich nun wegen des neulich wiederum erneuerten Edikts solchen überhaupt, auch fremden nicht schenken darf: so habe ich dadurch schon einen merklichen Abgang an der von Hochgräflichen Rentkammer gepachteten Krugnahrung erlitten.“
Selbstverständlich wurden in den Krügen nicht nur Getränke gereicht. Eine Landesverordnung reglementierte allerdings die Ausgabe von Speisen — jede Mahlzeit musste einen vorgeschriebenen Umfang haben und durfte einen vorgeschriebenen Preis nicht überschreiten. Hier fanden keine Qualitätskontrollen statt, wohl aber im Bereich der Getränke. Je nach Qualität durfte nur ein bestimmter Preis verlangt werden, der nach der Kontrolle am Amt festgelegt wurde.
Neben dem Ausschank im Krug hatten die Wirte das Recht, größere Feierlichkeiten mit Getränken zu beliefern. Dies traf insbesondere auf Hochzeiten, Taufen und die „Aufbohrungen“ neuer Häuser, also die Richtfeste beim Hausbau, zu. Krüge waren beliebte Orte für Kriegsdienstwerber, um Soldaten anzuwerben — Grund genug für die Regierung, auch hier einzuschreiten, um das Abziehen der Landeskinder zu verhindern. Die Krüger durften diese Werber nicht beherbergen und mussten sie bei der Obrigkeit anzeigen.
1797 geschah in Oerlinghausen ein tödlicher Unfall mit einem Gewehr in einem Wirtshaus. Von diesem Zeitpunkt an mussten die Krüger ihren Gästen die Gewehre abnehmen und in einem Schrank sicher verwahren.
Mit Sicherheit sind die Gasthäuser der frühen Neuzeit wesentliche Kommunikationszentralen. Nicht nur der wöchentliche Informationsaustausch nach dem Gottesdienst, der vermutlich auch geschäftliche Verbindungen knüpfte und als Heiratsmarkt diente, sondern auch das Zusammentreffen mit fremden Reisenden erweiterte den Erfahrungshorizont der Wirtshausbesucher. Die Regierung nutzte die Krüge, um Landesverordnungen bekannt zu machen. Sie wurden öffentlich am Kruggebäude angeschlagen. Damit ergänzten die Krüge die Kirchen und Schulen als Verbreiter obrigkeitlicher Bekanntmachungen. In einzelnen Krügen kann auch nachgewiesen werden, dass die „Lippischen Intelligenz-Blätter“ gehalten wurden, die ein wichtiges Organ zur Verbreitung aufklärerischen Gedankenguts in der breiten Bevölkerung darstellten.
Zum Schluss blieben noch einige Worte zum Aussehen eines frühneuzeitlichen Kruges zu sagen. Aufgrund der unterschiedlichen Ausprägungen von Krugwirtschaften kann hier aber nicht von einem einheitlichen Bild gesprochen werden. Die kleineren Krüge, die nicht so viel Gewinn erwirtschaften konnten und in der Regel auch nur „Verseller“ waren, waren sicher ungleich primitiver ausgestattet als die reicheren Krüge. Ein wesentliches Merkmal der Straßen- und Kirchkrüge bildeten die Stallungen, in denen die Pferde der Gäste untergestellt werden konnten. Krüge an besonders exponierten Stellen wie z. B. am Fuße eines Berges oder oben auf einer Bergkuppe (z. B. der Apenkrug auf dem Apenberg) hielten Vorspannpferde bereit, damit die Reisenden auch schwierige Wegpassagen überwinden konnten.
Bei den großen Unterschieden zwischen den einzelnen Krugwirtschaften kristallisieren sich also doch einige Gemeinsamkeiten heraus: die frühneuzeitlichen Krüge waren Orte der Kommunikation und der Geselligkeit, und sie waren alle ohne Ausnahmen an dieselben obrigkeitlichen Verfügungen gebunden (auch die privilegierten Krüge machen hier keine Ausnahme).