Als dem Brauereibesitzer Steine um die Ohren flogen
Das Bürgerhaus - ein Haus mit Geschichte / Streit um Wasser des Weberbrunnens löste 1848 Märzaufstand aus Oerlinghausen.
In den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts hatte die Dorfschaft Oerlinghausen in dem Leinenhändler Friedrich Becker einen der reichsten Einwohner. Entsprechend war auch sein Einfluß auf das Geschehen im Dorfe. Sein Sohn August Becker war zu der Zeit Inhaber der 1945 abgebrannten Wirtschaft Ehlebracht, Hauptstraße 68. Um 1830 begann eine rege Bautätigkeit östlich vom Stadthotel (Apotheke — 1830). Dieses Gebiet war bis dahin Hude der Dorfschaft gewesen und im Eigentum der Dorfschaft. Nur die Nutzung beruhte auf alten Rechten der Einwohner. Ein Hudebezirk dieser weiten Fläche, Papengeuen genannt, wurde von Hausbesitzern rund um die Tönsbergstraße für ihr Vieh genutzt.
Als nun die Bautätigkeit einsetzte, verkauften diese Einwohner ihre Nutzungsberechtigung (etwa 1829) und beschlossen, die eingehenden Gelder zu einem Brunnenbau zu gebrauchen. Der damalige Dorfvorsteher Buckup erklärte sich bereit, die Gelder zu verwalten. Auf der Suche nach einem geeigneten Platz für einen Brunnen fand man diesen auf Dorfgelände neben der Schmiede (Moritz-Tönsberg-Straße 1). Dieser Platz war Dorfeigentum direkt neben der sehr schmalen Tönsbergstraße.
Nun wurde gebaut, aber der Brunnen war noch nicht fertig, als das Geld schon verbraucht war. Mit Naturalleistungen der Interessenten wurde er fertiggestellt. Seitdem galt dieser Brunnen neben den öffentlichen Dorfbrunnen als Interessentenbrunnen, von denen es mehrere im Dorfe gab.
Soweit der erste Teil. Die Anlieger der Tönsbergstraße, Jägerstraße und Auf dem Berge hatten keine Wassersorgen mehr.
Im Jahre 1838, am 30. November, stellt August Becker, inzwischen auch Besitzer der Wirtschaft Jägerhaus (Hauptstraße 19), den Antrag an den Dorfvorstand, ihm ein Stück Land an der Tönsbergstraße zur Anlage eines Felsenkellers zu verkaufen. Die Dorfdeputierten stimmen zu, verweisen Becker aber an Barkhausen, da diese noch Besitzer sind. Es kommt am 8. 12. 1838 ein Vertrag zustande. Becker muß für den Platz 75 Rht. in preußischer Münze bezahlen. Im Vertrag steht außerdem, daß er nur zur Anlage eines Bierkellers gilt. Unterzeichnet ist dieser Vertrag von A. Becker, Modo Nagel und von Julius Schütz, Rentmeister zu Barkhausen, wohnhaft Hauptstraße 3.
Das Amt, welches diesen Vertrag bestätigen mußte, schreibt dazu: Wegen der Geringfügigkeit der Größe sollte man ihn einfach dem Kolonat Nr. 24 (Jägerhaus) zuschreiben. Bei Barkhausen brauche man wegen Geringfügigkeit überhaupt nichts abschreiben.
Schon am 26. 10. 1842 schließen die Vertragsparteien (dieselben vom 8. 12. 1838) einen neuen weiteren Vertrag. Becker hatte seinen Bierkeller fertig und wollte nun über diesem sein Wohnhaus errichten (im ersten Vertrag war das extra ausgenommen) mit Brauerei. Aber weil der Platz zu klein war, verkaufte Barkhausen nochmals, wie es im Vertrag heißt: Im Süden, Westen und Nordwesten mit den großen Buchen beim früheren Spritzenhaus.
Aber auch das war noch zuwenig, und die Dorfschaft verkaufte auch noch Gelände, allerdings mit der Auflage, daß der Fußweg (Twete) erhalten bleiben müßte. Im Osten rückte Beckers Wohnhaus direkt an das Moritzsche Haus heran. Im Volksmund hieß das Moritzsche Haus damals Weberhaus. Der Brunnen bekam später den Namen Weberbrunnen. Beim Amt wurde dieser Vertrag am 5. 8. 1843 beglaubigt.
Beim Bau der Brauerei wurde vom Ortsvorstand eine neue Baufluchtlinie für die Tönsbergstraße festgelegt, um später eine Verbreiterungsmöglichkeit zu haben. Dieses war der sogenannte zweite Teil.
Der Bau der Brauerei muß mit Riesenschritten vorangegangen sein, denn schon am 6. 2. 1844 stellt A. Becker den Antrag an den Ortsvorstand, ihm zu erlauben, ein Rohr in den Brunnen vor seinem Hause zu legen, um das zum Brauen benötigte Wasser daraus zu entnehmen. Der Ortsvorstand unter Leitung des neuen Ortsvorstehers F. C. F. Hildebrand genehmigt unter demselben Datum mit einigen Auflagen diesen Antrag.
Nun nahm das Unglück seinen Lauf. Nachdem Becker das Rohr vom Brunnen in seine Brauerei hatte legen lassen, rissen es die erbosten Brunnenbesitzer wieder aus der Erde. Das Criminalgericht zu Detmold wurde angerufen, und schon am 13. Juli 1844 verurteilte dieses 17 Anlieger wegen „öffentlicher Gewalt und Selbsthilfe" zu Gefängnisstrafen von zwei Wochen bis vier Monaten.
Die Verurteilten waren: Heinrich Reuter, Tischler Kramer, Gastwirt Berkemeier und Friedrich Berkemeier (vier Monate); Einlieger Berkemeier, Meier Meier, Friedrich Hölter, Schuhmacher Lepper, Glaser Gröppel (3 Monate); Witwe Hoffmann und Adolf Hoffmann (2 Monate); Meier Meier (6 Wochen), Friedrich Schütte, Friedrich Hillbrink und Adolph Hameier (4 Wochen), Christoph Seppe (3 Wochen) und Wilhelm Hölter (2 Wochen).
Gegen dieses Urteil legten die Betroffenen sofort Berufung beim Hochpreislichen Oberappellationsgericht des Herzogthums Braunschweig und der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont, Lippe und Schaumburg-Lippe ein. Das Detmolder Urteil wurde für nichtig erklärt. Das Berufungsgericht war zu der Überzeugung gelangt, daß der Brunnen ein reiner Privatbrunnen der Anlieger wäre, die diesen immer selbst unterhalten hätten.
Der Jubel im Dorf war groß, ebenso groß war aber auch der Unmut über den Dorfvorsteher Kaufmann Hildebrand. Trotzdem erlaubte man der Brauerei innerhalb ihrer Räumlichkeiten einen eigenen Brunnen mit Pumpe aufzustellen. Schon ein Jahr später wurde Hildebrand nicht wiedergewählt. Rentmeister Schütz, ein bewährter Verwaltungsmann, trat an seine Stelle.
Der Trotz und der Groll der Leute vom Berge blieb jedoch erhalten. Die 17 hatten viele Freunde bekommen. Aus Trotz und Groll erwuchs zuletzt der Haß, welcher sich in der Nacht vom 18. zum 19. März 1848 entlud. Die Verurteilten von 1844 erschienen vor dem Haus von Hildebrand (Hauptstraße 24 — heute Allfrisch) und demolierten mit Pflastersteinen seine Wohnung.
Es waren kleine Handwerker, Tagelöhner und Kötter, die dem Zorn ihrer ungerechten Behandlung freien Lauf ließen, was in den Märztagen 1848 wohl zu verstehen ist. Hildebrand wehrte den mehrmaligen Angriff auf seine Wohnung mit einem Gewehr ab. Hierbei verletzte er den Einlieger Zimmermann Berkemeier am Bein. Als die Behörden den Berkemeier am nächsten Tage suchten, hatte dieser mit Hilfe von Freunden das Lippische Gebiet schon verlassen. Am Ubbedisser Berg heilte seine Wunde, und im nächsten Frühjahr bestieg er in Bremen ein Auswandererschiff.
Nachdem 1906 die Moritzsche Schmiede abgebrannt war, wurde der Neubau des Hauses in die Fluchtlinie der Brauerei gesetzt. Der Brunnen wurde überdeckt, da er fast in der Mitte der verbreiterten Straße stand, und die Pumpe wurde zurückgelegt bis an die Brauereihauswand. Hier stand sie bis 1912, denn sie war durch die neue Wasserleitung überflüssig geworden. Die Pumpe in der Brauerei wurde erst 1935 abgebaut, als der große Raum der Brauerei zum Kino wurde. Zehn Jahre später, in der Endphase des Zweiten Weltkrieges, wurden die Eiskeller zur Zuflucht vieler Oerlinghauser.
Fritz Soll Quellen: St. A. Detmold L 108; Gesch. d. Stadt Oerl. 1936. H. Diekmann; Stadtarchiv Oerlinghausen Nr. 39