Richter, Beamte und Vögte
Ursprünglich wird mit der "Fron" (dessen Hof in Asemissen lag und der heute noch im Besitz der Familie Frohne in Detmold ist), auch "der geschworenen Fron des Amts St. Libori {Der heilige Liborius ist der Schutzpatron von Paderborn, dem Barkhausen gehörte} zu Barkhausen" genannt, der Richter für die Bewohner von Oerlinghausen gewesen sein. Im Jahre 1474 finden wir, wie schon früher erwähnt, einen Richter des Edlen Herrn zur Lippe, mit Namen Bertold Mikes, in Oerlinghausen. 80 Jahre später treffen wir in den Urkunden auf Vögte.
Der erste mit Sicherheit nachzuweisende Oerlinghauser Vogt ist Johann Tofal (1559), aber vorher sind schon sein Vater und anscheinend auch sein Großvater, deren Namen [unleserlich] genannt werden, Vogt gewesen. Im Jahre 1529 kommt ein Heinrich Kanne genannt Tofal vor, welcher Fron des Amts Barkhausen war. Wahrscheinlich ist er Vogt zu Oerlinghausen und im Nebenamte Frohn gewesen. Ob er der Vater oder der Großvater des erwähnten Vogts Johann Tofal gewesen ist, hat sich nicht ermitteln lassen. Verwandt waren die Tofals mit den Meiern zu Barkhausen. Ein Meier zu Niederbarkhausen war in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts mit Ilsa Tofal verheiratet, die wohl die Tochter des Frohns war. Im Museum zu Detmold werden zwei Gipsnachbildungen hölzerner Wappenbilder aufbewahrt, die von einer Barkhauser Truhe stammen, wahrscheinlich der Brauttruhe jener Ilsa. Das auch sonst bekannte Wappen der Meier zu Barkhausen zeigt einen Baum und einen Dachgiebel; das Tofal'sche Wappen stellt einen Ochsenkopf dar.
Johann Tofal muss bei der Landesherrschaft in hoher Gunst gestanden haben, denn Graf Bernhard VII. schenkte ihm im Jahre 1559 den Knick "oben dem Dorfe Oerlinghausen", der durch die Steingrube und oberhalb der Oetenhauser Röden bis an das Wistinghauser Holz und Feld ging (also mit dem heutigen "Brachts-Berg" übereinstimmt), und Graf Simon VI. bestätigte diese Schenkung im Jahre 1601. Graf Simon gab ihm im Jahre 1574 auch noch die Zusicherung, dass ihm einer seiner Söhne im Amt folgen sollte, was auch geschah; denn nach ihm war sein Sohn Heinrich Tofal Vogt zu Oerlinghausen.
Da der erwähnte Knick "in und zwischen der Holzung" des Meiers zu Barkhausen lag und keine bestimmten Grenzen hatte, kam es zwischen Tofal und dem Meier zu Streitigkeiten über den Holzhau und über die Schweinemast "auf und an dem Knick".
Man erkennt aus den diesbezüglichen Akten, wie groß der Besitz von Barkhausen innerhalb der jetzigen Gemarkung Oerlinghausen war; wie ausgedehnt die "Knicke", jene zur Sicherung der Landesgrenzen angelegten Holzungen damals waren (ich komme darauf noch zurück); welchen großen Wert man der Schweinemast in den damals ausgedehnten Eichen- und Buchenwäldern bei Oerlinghausen beimaß.
Im Jahre 1605 vermittelte Graf Simon VI. zwischen den Parteien, da sie doch "nächste besippte Freunde" seien. Heinrich Tofal gab den Knick in die Hände des Grafen zurück, der ihn dann dem Meier zu Barkhausen gegen eine "begnügliche unterthänige Erstattung" abtrat. So erhielt Barkhausen noch mehr Besitz. Tofal dagegen erhielt die Zusicherung, dass ihm jährlich 4 Buchen aus den gräflichen Forsten durch Amtsfuhrwerk nach Oerlinghausen geliefert werden sollten. Außerdem erhielt Tofal die Erlaubnis, bei vollen Mastzeiten 15, bei halben 8 und bei geringen 4 Schweine in den herrschaftlichen Gehölzen gehen zu lassen. Die Buchenbäume wurden bis zum Jahre 1636 anstandslos an Tofal geliefert. Von 1636 - 1650 aber unterblieb die Lieferung infolge des furchtbaren Krieges, sodass Heinrich Tofal's Sohn Simon sich im Jahre 1650 56 Bäume ausbat.
Die Familie Tofal muss eine recht angesehene gewesen sein und eine begüterte dazu. Sie bewohnte in Oerlinghausen einen Hof, der an der Stelle des späteren Bracht'schen Schlosses lag. Diese Besitzung war frei von Lasten, nur der Richtersteuer unterworfen und wird gelegentlich als ein "sattelfreier Hof" bezeichnet, der Besitzer brauchte also dem Landesherrn kein gesatteltes Pferd zu stellen.
Die Tofals hatten ferner einen ansehnlichen Grundbesitz bei Oerlinghausen, teils als freies Eigentum, teils in Erbpacht vom Meier zu Barkhausen. Dazu war ihnen vom Grafen zur Lippe die Berechtigung verliehen, in Oerlinghausen Bier zu brauen, Branntwein zu brennen und beides, wie auch Wein, in ihrem Kruge ausschenken zu lassen.
Heinrich Tofal war ein wohlhabender Mann, solange es Frieden war; durch den 30-jährigen Krieg wurde er bettelarm. Er sowohl, wie sein Sohn Simon geben in Eingaben an den Grafen, an die Regierung, an das Hofgericht in Detmold und andere Stellen eine Schilderung der Drangsale, die sie im Laufe der Kriegsjahre erlitten haben. Wir ersehen daraus die Tatsache, dass die Regierung in den Jahren 1621 - 1631 das fremde Kriegsvolk an der Grenze in Oerlinghausen fortwährend hat Quartier beziehen lassen, das umliegende platte Land aber verschonte mit der Begründung, es sei besser, ein Ort gehe zu Grunde, als das ganze Land. Nun seien den Oerlinghausern zwar einige Kontribuenten zugeordnet, so z.B. die Meier zu Ermgassen und Asemissen, Frohne zu Asemissen, Havergoh zu Wellentrup und Reue in Evenhausen, diese hätten aber wenig oder gar nichts bezahlt, sodass ihm ein Schaden von 3600 Thalern erwachsen sei, eine für die damalige Zeit hohe Summe.
Als Tofal infolgedessen der Konkurs drohte, schrieb er im Jahre 1629 an das Hofgericht:
"Durch die vielen Kriegszüge, Ausraubung und Ausplünderung sei er um all das Seine gekommen; er habe es nicht verfressen oder versoffen oder versäumt, sondern er sei nur durch das Kriegswesen in's Unglück geraten. Vor einigen Tagen habe er seine Güter seinem Sohn Johann übergeben, und er hoffe, dass dieser eine reiche Frau bekomme. Deshalb bittet er, den Konkurs der Gläubiger noch aufzuschieben."
Seine Hoffnung erfüllte sich leider nicht, und 1632 begannen die Kriegsdrangsale aufs Neue! Simon Tofal berichtet darüber:
"Die Kaiserlichen mussten im Jahre 1632 den Schweden Lemgo einräumen, sie zogen sich hinter das Gebirge zurück und machten Quartier in Wiedenbrück und Warendorf. Die Lippische Regierung sei nun der Meinung gewesen, da sie Schweden im Lande habe, brauche sie nicht auch noch den Kaiserlichen Kontribution zu zahlen. Aber da hätten die Kaiserlichen die Kontribution in Lippe durch Execution beitreiben lassen. Diese Execution habe aber Oerlinghausen als nächstes Lippisches Dorf besonders hart betroffen: Menschen, Vieh, Geld und vieles andere sei aus den Häusern und der Kirche weggerafft ("weggerapfet"), sodass sein Vater einen Schaden von 2000 Thalern gehabt habe. Sein Bruder Johann aber sei gefangen nach Wiedenbrück abgeführt; er sei dort einige Monate hart in Stöcken und Block gehalten und bald darauf an den Folgen der Haft gestorben."
Um Tofal einigermaßen zu entschädigen, bestimmte Graf Simon Ludwig, dass ihm die Rittersteuer bis zum Betrage von 500 Thalern erlassen werden solle. Die Steuer muss also nicht gering gewesen sein.
Wann Heinrich Tofal gestorben ist, hat sich nicht ermitteln lassen. Schon vorher hatte er sein Vogtamt verloren, möglicherweise infolge des Regierungswechsels im Jahre 1613. Es mag hier noch erwähnt werden, dass Heinrich Tofal sich im Jahre 1618 über den neuen Vogt Johann Barkhausen beklagt, weil er eine neue Krugwirtschaft aufgemacht habe. Tofal und seine Vorfahren hätten doch seit undenklichen Zeiten die Kruggerechtigkeit gehabt und dafür jährlich 1 Thaler an die gräfliche Rentei und außerdem noch die gewöhnliche Tranksteuer gezahlt. Zwei Krugwirtschaften seien bisher in Oerlinghausen nicht gestattet gewesen, wären auch zu viel, da das Dorf nur noch 26 Feuerstellen habe. Die Bewohner seien außerdem arme Leute, die nur wenig Bier tränken. Auch ginge nur eine "geringe Heerstraße" durch das Dorf. Tofal stellt zum Schluss Betrachtungen darüber an, dass das Bier seinen Geschmack verliert, wenn es zu lange warm liegt. Und das sei jetzt bei ihm der Fall; denn die Leute müssen nun ihr Bier vom neuen Vogt holen, weil sie andernfalls Nachteile seitens des Vogtes fürchten. Deshalb bittet er, dem Vogt Barkhausen die Krugwirtschaft zu untersagen. Er erhielt aber den Bescheid, dass die einmal erteilten Konzessionen und "Begnadungen" in Kraft bleiben und die Parteien in Frieden leben sollen.
Nach Heinrich Tofal's Tode übernahm sein Sohn Simon die über und über verschuldeten Güter seines Vaters. Von zahlreichen Gläubigern gedrängt, führte er ein dornenvolles Dasein, und ständig drohte ihm der Konkurs. Um all den Jammer loszuwerden, schenkte er sein ganzes Hab und Gut Reichskammergerichtsassessor Christoph Johann von Friesenhausen, wohl in der Hoffnung, dass dieser imstande sein werde, mit den Gläubigern fertig zu werden. Das war im Jahre 1647, ein Jahr vor Beendigung des 30-jährigen Krieges. Tatsächlich ist der Ausbruch des Konkurses auch hinausgeschoben. Aber im Jahre 1659 kam es dann doch zur Subhastation, bei der der neue Vogt Johann Bracht die Tofal'schen Güter für 3000 Thaler erstand, wobei er die Verpflichtung übernahm, Simon Tofal bis ans Lebensende zu unterhalten. Später müssen zwischen beiden Mißhelligkeiten vorgekommen sein, denn im Jahre 1665 wandte sich Simon Tofal an die Regierung mit der Bitte, den Vogt Bracht anzuhalten, ihn wieder an seinen Tisch zu nehmen. In demselben Sinn wandte sich für ihn sein Schwager Johann Nagel, der Rektor und später Prediger und Superintendent in Detmold war; dieser war mit Tofals Schwester Katharine verheiratet. Damals muss Tofal schon hochbetagt gewesen sein, sodass er das Gnadenbrot nicht lange mehr gegessen haben wird. Das war der klägliche Ausgang einer Familie, die ehemals eine angesehene und gesicherte Lebensstellung hatte und die erste und vornehmste in Oerlinghausen war.
Simon Tofal war kaiserlicher Notar, er führte als solcher den Wahlspruch:
Tela Jovis semper feliciter cadunt.
(Die Pfeile Jupiters fallen immer glücklich).
Vogt Johann Barkhausen
Im Jahre 1600 gestattete Graf Simon VI. zur Lippe dem Johann Barkhausen, einem Sohn des Meiers Christoph zu Niederbarkhausen, sich im Dorfe Oerlinghausen häuslich niederzulassen und Kaufmannschaft, sowie alle anderen Gewerbe und Hantierungen zu treiben, soweit das nicht den Privilegien der Stadt Lemgo unterstände, und vorbehaltlich des Weinkaufs, Akzise und der sonstigen in Lippe herkömmlichen Gebühren. Er befreite ihn ferner für Lebenszeit von den Kötterdiensten, wofür Barkhausen jährlich 1½ Thaler an die Rentei zu Detmold zu bezahlen hatte.
Im Jahre 1618 war Johann Barkhausen Vogt. Er hatte, wie im vorigen Abschnitt erwähnt, eine Krugwirtschaft angefangen, die sich besseren Besuchs erfreute, als der Tofal'sche Krug.
In den dreißiger Jahren des 17. Jahrhunderts muss er gestorben sein, denn im Jahre 1639 erscheint sein Sohn Simon Barkhausen als Vogt in Oerlinghausen. Simon Barkhausen hat dieses Amt bis zum Regierungsantritt des Grafen Hermann Adolf im Jahre 1652 bekleidet. Bei seiner Entlassung erhielt er aber die Zusicherung, dass, wenn eine der Vogtstellen in Oerlinghausen, Lage oder Schötmar frei würde, dann er oder einer seiner Söhne diese Stelle erhalten solle (wir finden ihn später auch als Vogt in Lage wieder). Vorläufig bleibt er als Krugwirt in Oerlinghausen, und Graf Hermann Adolf bestätigte ihm im Jahre 1653 die Berechtigung, im Dorfe Oerlinghausen Bier zu brauen und das Bier in und außerhalb des Dorfes und auch außerhalb des Landes zu versellen (verkaufen), wofür er die Akzise und Tranksteuer zu entrichten hatte. Der Graf befreite ihn ferner von den Kötterdiensten und von der Verpflichtung zum Briefetragen auf ewige Zeiten. Zwei Tage später erhielt er dann auch die Erlaubnis, gegen eine jährliche Abgabe von 3 Thalern Wein- und Branntweinhandel zu treiben und den Wacholder und Kornbranntwein zu destillieren. Daneben betrieb er auch den Korn- und Leinenhandel.
Trotz alledem blühte ihm infolge des Krieges und auch infolge der Nachwirkungen desselben schließlich das gleiche Los wie Tofal; er geriet in Konkurs, und seine Besitzung wurde verkauft. Einen Teil davon, darunter den Krug, erwarb sein Schwiegersohn Kord Henrich Grote. Der Krug wurde seitdem "zum alten Vogt" genannt. [Fußnote: Oerlinghauser Kirchenbuch I Seite 256, 1681, 10. August: "Simon Barkhausen, gewesener Vogt, begraben.]
Im Jahre 1745 kaufte Henrich Ernst Wistinghausen die Groteschen Güter sub hasta und bat um Bestätigung der Immunität und der Berechtigung, Bier zu brauen und Branntwein zu brennen und zu verkaufen. Seine Bitte wurde erfüllt.
Nach seinem Tode ging der Krug auf seinen Sohn Ferdinand Wistinghausen über. Dieser wurde später irrsinnig, und 1810 erwarb Lübbertsmeier die Besitzung. Lübbertsmeier hat einen langen Prozess mit der Dorfschaft geführt über Hudeberechtigungen in der Senne. Man versteht heute nicht mehr, wie man um solch geringwertige Dinge Prozesse von 20-jähriger Dauer führen konnte. 1863 kaufte S. J. Paradies die Besitzung. Er ließ das alte Haus abbrechen und neu aufführen. Auf die Kruggerechtigkeit verzichtete er.
Dieser Barkhausensche, später Grotsche Wistinghausensche Krug lag neben dem Schneiderbrink, dem Treppenaufgang zum Tönsberg. Das Haus trägt heute die Nummer 53 der Hauptstraße. Der hintere Teil des Hauses nach der Tönsbergstraße heißt im Volksmunde "zum Gottfried". Woher diese Bezeichnung stammt, konnte ich nicht ermitteln.
Vogt Johann Bracht
Johann Bracht kam 1650 nach Oerlinghausen und bezog Tofals Haus. Neun Jahre später wurden ihm beim Konkurs der Tofalschen Gläubiger alle Güter Simon Tofal's in und bei Oerlinghausen für 3000 Thaler zugeschlagen. Als im Jahre 1652 Graf Hermann Adolf zur Regierung kam, entließ er den Vogt Simon Barkhausen und ernannte Bracht an dessen Stelle zum Vogt; später scheint er ihn auch den Titel "Landvogt" verliehen zu haben, denn Bracht wird in amtlichen Schreiben so bezeichnet.
Woher Johann Bracht stammt, hat sich nicht mit Sicherheit ermitteln lassen. Sein Sohn erwähnt einmal, dass er ein tapferer Kriegsmann gewesen ist, und gelegentlich wird er Cornet genannt. Das Ende des dreißigjährigen Krieges wird ihn, wie viele andere, gezwungen haben, das rauhe Kriegshandwerk aufzugeben und einen bürgerlichen Beruf zu ergreifen. Verheiratet war er mit Christine Elisabeth Witte, eine Tochter des Oberstleutnants Konrad Witte, in Varenholz. Aus dieser Ehe ist nur ein Sohn - Hermann Adolf - hervorgegangen, welcher später der Nachfolger seines Vaters im Vogtamte wurde.
Johann Bracht muss ein intelligenter und wohlhabender Mann gewesen sein. Er vermehrte seinen Grundbesitz dadurch, dass er bei Oerlinghausen weitere Grundstücke ankaufte, so z.B. 1660 vom Meier zu Barkhausen die Ötenhauser oder obere Röden mit der Dükersgrund, den Knick, den Tofal 1605 wieder abgeben musste, usw. (also auch das, was wir heute noch als Brachts Berg bezeichnen). Ferner kaufte er ein Gut mit einer Mühle in Kachtenhausen, für das er ebenfalls Freiheit von Lasten erhielt. Die Mühle ist heute in Besitz des Müllers Beckmann, während das Bracht'sche Wohnhaus von dem jetzigen Besitzer Korte im Jahre 1927 leider abgebrochen worden ist. Es war ein schöner, hochgiebeliger Fachwerkbau mit stärksten Eichenständern und -balken. Der Torbalken trug die Inschrift:
MISGUNST KAN MICH NICHT SCHADEN
WAS GOTT WIL MUS DOCH GERATHEN
Daneben hat man das Bracht'sche Wappen, das ein Herz und darunter 3 Sterne zeigt, etwa so:
[Bild]
den 6. Oktober 1666.
Der Torbogen des anderen Gebäudes in Kachtenhausen enthält die Inschrift:
Si Deus pro nobis
QUIS contra Nos
(Wenn Gott für uns ist, wer will gegen uns sein.)
Aus obiger Zeichnung, die ich vor kurzem in Kachtenhausen angefertigt habe, ist zu entnehmen, dass über den beiden äußeren Sternen des Bracht'schen Wappens auch vogelähnliche Gebilde angebracht sind, die mit den Schwalben im Wappen der Grafen zur Lippe (Grafen von Schwalenberg und Sternberg) übereinstimmen. Danach scheint sich Bracht dieses Wappen erst in Lippe zugelegt und dabei das Wappen seines Gönners, des Grafen Hermann Adolf, als Vorbild gewählt zu haben. Nach dem Letzteren hat er ja auch seinen Sohn genannt.
Wundervoll ist das Witte'sche Wappen, die drei ineinander verschlungenen Fische, die ich in dieser Eigenart noch nirgends sah.
Johann Bracht errichtete auch in Oerlinghausen eine Reihe neuer Gebäude: Zunächst das sogenannte Bracht'sche "Schloss", das viele von uns ja noch gekannt haben; es brannte 1901 ab und hatte - wie das Pfarrhaus - keine Kolonatsnummer. Es war ein ansehnlicher, großer, aber schmuckloser Steinbau, der zuletzt von vielen Familien bewohnt war. Zu Brachts Zeiten muss es zu den größten Gebäuden des Landes gehört haben. An Stelle des "Schlosses" steht heute das Gebäude des Lippischen Konsumvereins Hauptstraße Nr. 65. Auch die anschließende hohe Mauer an der Holterstraße, jetzt zum Kolonat Koring gehörend und bis zur Grenze des Ullrichschen Grundstückes reichend, wurde von Bracht errichtet, während die Fortsetzung der Mauer 1863 vom Kaufmann Horst vollendet wurde.
Auch den "Krug", jetzt Hauptstraße 61, erbaute Johann Bracht, und man sieht es heute den Sparren und Balken an, dass nichts gespart wurde. Sehenswert darin ist die alte Treppe mit Schnitzwerk und der mächtige Kamin auf der Diele mit der Jahreszahl 1665. Diese Deele oder "Dell" war der Aufenthaltsraum für die Gäste des Kruges. Sie hat im 7-jährigen Krieg und in den Befreiungskriegen 1813/14 viel Lärm erlebt. Über dem Hauseingang trägt ein einzelner Balken die Inschrift:
Johann Bracht und Christine Elisabeth Witten
haben dies Haus lassen bauen.
Allen, die uns kennen,
Gebe Gott doppelt, was sie uns gönnen.
Schon 1653 hatte Bracht für sich und seine Nachkommen vom Grafen Hermann Adolf das Privileg erhalten, Bier und Broihan zu brauen und Wein und Branntwein innerhalb und außerhalb der Grafschaft zu verkaufen. Da das Vogtamt nun bei Bracht lag, wird in seinem Krug bald der größere Verkehr gewesen sein. Und nach den Gogerichtsprotokollen muss es zeitweise im Brachtschen Krug, wie auch im Krug "Zum alten Vogt", recht tolle Stunden gegeben haben. Der Branntweinkonsum war damals wesentlich größer als heute. In den Krugwirtschaften muss zu jener Zeit viel Geld verdient worden sein; viele drängten sich später nach einer Konzession. Im Jahre 1810 hatte Oerlinghausen schon acht Schenkwirtschaften. Und als 1863 S. J. Paradies auf die alte Krugwirtschaft im "Alten Vogt" verzichtete, tat er es nur zu Gunsten eines anderen, nämlich des Kolons Kochsiek, der dann im Hause Detmolder Straße 5 (jetzt Neubau des Sanitätsrats Dr. Martheus) eine Schenkwirtschaft eröffnete.
Eine weitere Gnade erfuhr Bracht von dem Grafen zur Lippe im Jahre 1654, indem ihm ein Exspektanzbrief auf das Vogtamt für seinen Sohn ausgestellt wurde. Der frühere Vogt Simon Barkhausen besaß zwar auch einen solchen Exspektanzbrief. Graf Hermann Adolf bestimmte aber, dass Brachts Söhne vorsehen sollten. Wodurch mag sich Johann Bracht so viel Gnade verdient haben? Er muss nicht nur ein tüchtiger Verwaltungsbeamter gewesen sein, sondern auch ein tüchtiger Finanzmann. Die Grunderwerbungen und Häuserbauten bestätigen das.
1677 starb Johann Bracht; sein einziger Sohn Hermann Adolf wurde sein Nachfolger als Vogt und erhielt gleichfalls den Titel "Landvogt" verliehen. Johann Bracht hatte seinem Sohn eine für damalige Zeit sehr gute Erziehung angedeihen lassen. Hermann Adolf Bracht muss als ein weitgereister und gebildeter Mann angesprochen werden, zu dem die Oerlinghauser als einem hohen Herrn emporsahen. 1678 heiratete er Elisabeth Ernestine von Zütterich, eine Tochter des Drosten Jakob Henrich von Zütterich in Schwalenberg. Seine Frau schenkte ihm in 40-jähriger Ehe zehn Kinder. Vor dieser Heirat schloss er mit seiner Mutter einen Vertrag, wonach diese auf das ihm gehörige freie Gut in Kachtenhausen ziehen sollte. Er sicherte in diesem Vertrag seiner Mutter die volle Nutznießung dieses Gutes zu, ferner die Zahlung von jährlich 200 Thalern und Stellung einer Kalesche nebst Pferd. Die Mutter zog nach Kachtenhausen, ging dort aber bald eine zweite Ehe ein; sie heiratete den Rittmeister Konrad Henrich Storck. Und nun begann ein langwieriger Prozess, der erst mit dem Tode der Mutter endigte. Storck behauptete nämlich, seine Frau habe Anspruch auf die Hälfte des Gesamtnachlasses, dessen Wert er auf 40.000 Thaler veranschlagt, weil Johann Bracht mit seiner Frau in Gütergemeinschaft gelebt habe. Seine Frau sei mit dem 1678 geschlossenen Vertrag von ihrem Sohn überrumpelt worden. Weil sie weder lesen noch schreiben könne, habe sie die Tragweite des Vertrages nicht zu überblicken vermocht. Wiederholte Einigungsversuche scheiterten an der Hartnäckigkeit des Rittmeisters Storck. Sogar das Reichskammergericht in Wetzlar hat sich mit dem Prozess beschäftigt. Ein Urteil ist aber nicht ergangen. Der Tod der Mutter kam dazwischen, und 1691 nahm Hermann Adolf Bracht das Gut in Kachtenhausen wieder in Besitz.
Beim Grafen Simon Henrich zur Lippe stand Bracht in hoher Gunst. Der Graf wirkte z.B. beim Abschluss des Vertrages von 1678 mit, kam zu diesem Zwecke nach Oerlinghausen und bestätigte den Vertrag. Er wird auch sonst bei Bracht gut aufgenommen sein. Platz genug für solche herrschaftlichen Besuche war ja in dem großen Schloss mit seinen Wohngebäuden und Stallungen usw. reichlich vorhanden. Wir wissen ja, dass beim Brand im Jahre 1901 elf Familien im Schloss wohnten.
Auch der Nachfolger des Grafen Simon Henrich, der Graf Friedrich Adolf zur Lippe, war unserem Bracht sehr gewogen. Wenigstens im Anfang seiner Regierung. Er kam jährlich in großer Gesellschaft und mit zahlreicher Dienerschaft nach Oerlinghausen, um Bracht zu besuchen. Das gab dann ein Leben und Treiben im Dorfe und besonders auf Brachts Hofe. Jagdhörner ertönten und mischten sich in das Kläffen der Hundemeute. Prächtige Karossen fuhren unter dem Halloh der Kutscher durch die damals noch nicht gepflasterten holperigen Straßen. Einmal hatte Bracht 16 Herrschaften und 26 Diener zu verpflegen. Ein anderes Mal erfahren wir, dass bei einem gräflichen Besuche 64 Maß Wein getrunken wurden. Der Bruder des regierenden Grafen, Ferdinand Christian zur Lippe, kehrte wiederholt bei Bracht ein; einmal machte er eine Zeche im Betrage von 73 Thalern, vergaß aber das Bezahlen. Es ging hoch her bei diesen Besuchen. Friedrich Adolf (1697 - 1718) war derjenige Graf zur Lippe, der das üppige Leben des französischen Hofes nachahmte und in seiner Prachtliebe die großen Prunkanlagen der Inselwiese und des Büchenberges bei Detmold ausführen ließ. Gewaltige Summen sind damals am Detmolder Hofe verschwendet worden. Ständig war Ebbe in der Hofkasse, und die Kammer hatte keine anderen Sorgen als Geld aus dem Lande zu ziehen, um das Luxusbedürfnis des Grafen zu befriedigen.
Bracht züchtete für die häufigen gräflichen Besuche "Kalekuttische Hähne", d.h. Puter, und setzte Weinbergschnecken in der Lander aus. Aus seinem Haushaltsverzeichnis geht hervor, dass er ein reiches Silbergeschirr, viele Betten und anderes Mobiliar besaß. Sogar ein Clavichordium und eine Violgamba, dazumal seltene Musikinstrumente, werden aufgeführt. Für seine Kinder hielt er einen Hauslehrer.
Dann kam plötzlich das Verhängnis! Als Vogt hatte Bracht die Steuern und Rentgefälle für die gräfliche Kammer in Detmold einzuziehen. Er drängte 1712 auf Abnahme seiner Rechnung, die ihm die Kammer seit 1701, also seit 11 Jahren, nicht abgenommen hatte. Bracht hatte schon vorher einige Male um Abnahme der Rechnung gebeten, denn er behauptete, an die Kammer noch eine Forderung von 3900 Thalern zu haben. Da drehte die Kammer, die ja immer in Geldnot war, den Spieß um und erklärte, dass Bracht mit einer erheblichen Summe in Rückstand sei.
Sofort wurde Bracht durch gräfliche Beamte verhaftet und in Arrest gesetzt. Sein gesamtes Vermögen, seine Briefschaften und Schuldscheine wurden beschlagnahmt, seine Frau und unmündigen Kinder von Haus und Hof vertrieben und die Möbel an den Meistbietenden verschleudert. Seine Oerlinghauser Besitzungen erstand der Sekretär Charles Rassetouche, ein Franzose, der sich am Hofe in Detmold herumtrieb. Währenddessen hielt man Bracht 47 Wochen lang in Arrest. Als man ihm alle Habe genommen hatte, verlangte man von ihm, dass er Urfehde schwören solle, d.h. er sollte sich verpflichten, nichts gegen das Verfahren der Kammer oder den Grafen zu unternehmen. Nach langen Qualen unterschrieb und schwor er endlich alles, was man verlangte, nur um frei zu kommen.
Nach seiner Entlassung fand er in Paderborn, wohin seine Frau sich schon vorher zurückgezogen hatte, ein kümmerliches Unterkommen. Ehemals ein reicher Mann, war Bracht jetzt dank der landesväterlichen Fürsorge des Grafen und seiner Räte zum Bettler geworden. Man gewinnt aus den ganzen Verhandlungen ein trostloses Bild von den damaligen Zuständen beim Detmolder Hofe und besonders von dem Rechnungswesen der Kammer, das in einer hilflosen Verwirrung gewesen sein muss.
Als sich Bracht in Paderborn in Sicherheit gebracht hatte, wandte er sich im März 1713 an das Reichskammergericht in Wetzlar, bat um Entbindung von seinem Eide, um Bewilligung des Armenrechts und um freies Geleit und schließlich um die Verfügung, dass ihm die weggenommenen Güter zurückgegeben würden. Das Reichskammergericht entschied verhältnismäßig schnell. Schon im Oktober 1713 brachte ein Bote des Gerichts ein Urteil nach Detmold, über das der fröhliche Graf sicher keine Freude empfunden haben wird. Denn es stand darin unter anderem zu lesen:
"Hierum so gebieten wir die obgemelten Grafen aus röm. Kaiserlicher Macht....., dass du alle weggenommenen Güter und Mobilien - nichts davon ausgenommen - samt Rechnungen, Quittungen, Obligationen und andere Briefschaften, sie mögen Namen haben wie sie wollen, sogleich dem Kläger restituirest und herausgibst..... Sodann befehlen wir dir gedachtem Grafen hiermit gnädigst, dass du weder selbst, noch durch andere dich an klagendem Bracht noch an den Seinigen ferner vergreifest, ihn und sie auch nicht incarcerirest oder molestierest, sondern sie an Leib, Leben, Ehr und Gütern ohngekränkt und ohnbekümmert lassest, als lieb dir sein mag, unsere und des heiligen Reiches Ungnade zu vermeiden."
Das war deutlich. Und doch verstand es der Graf, den Prozess vier Jahre lang hinzuziehen. Im Jahre 1717 bestätigte das Reichskammergericht das erste Urteil. Es forderte den Grafen erneut auf, Bracht seine Güter zurückzugeben, und bestimmte, dass zwei Kommissare die Rechnungen nachprüfen sollten. Wieder wurde die Sache verzögert. Am 13. Juli 1718 starb Graf Friedrich Adolf. Nun endlich, im November 1718, sechs Jahre nach dem gewaltsamen Vorgehen der Kammer, wurden Bracht die Oerlinghauser und Kachtenhauser Besitzungen wieder übergeben. Aber in welchem Zustand! Die Gebäude waren vernachlässigt, die Dächer zerstört, das Inventar verschleppt. So klagt Bracht einmal, sein wertvolles Silbergeschirr habe der Kammerdirektor Schröder von Sternfeld in Besitz. Bracht selber war ein gebrochener Mann. Seine Frau war gestorben, seine Häuslichkeit verwüstet. Jahrzehntelang zog sich der Prozess noch hin. Man stritt sich um die Summen, die Bracht und die Kammer sich gegenseitig schuldeten. Die letzten Akten stammen aus den ersten Jahren des 19. Jahrhunderts. Zu einer Entscheidung ist der Prozess nie gediehen!
Bracht starb Ende des Jahres 1722, und seine zehn Kinder hatten sich in die Hinterlassenschaft zu teilen. Das Gut in Kachtenhausen wurde schon bald verkauft; die Oerlinghauser Besitzungen übernahm im Jahre 1732 Brachts Sohn Rudolf Simon Henrich, nachdem sie vorher größtenteils verpachtet gewesen waren. Wegen der Erbteilung mussten Kapitalien aufgenommen werden, und dies mag die Ursache dazu gewesen sein, dass es zum Konkurs kam und die Güter 1752 öffentlich versteigert wurden. Eine Abschrift der Versteigerungsurkunde befindet sich bei unseren Akten. Sieben Personen erstanden den ganzen Besitz für 4000 Thaler und zerlegten ihn in sieben möglichst gleiche Teile. Die Erwerber hießen:
Der Meier Henrich Christoph zu Wistinghausen,
Christian Menke,
Dietrich Ebbinghausen,
Johann Cord Dreyer,
Jakob Grote, alias Berkemeier,
Franz Jobst Wöstmann,
der Schutzjude David Jacob,
Einwohner allhier in Oerlinghausen.
Heute, nach noch nicht 200 Jahren, hat von diesen sieben Käufern bzw. deren Familien oder leiblichen Nachkommen niemand mehr ein Stück des damals erworbenen Landes in Besitz! So schnell wechseln die Besitzer!
Von den Gebäuden erhielt Christian Menke das eigentliche Wohnhaus (das "Schloss") und das Brauhaus. Franz Jobst Wöstmann erhielt den Krug, der heute im Besitz der Witwe Soll ist. Pächter des Kruges war zur Zeit der Subhastation ein Geldmacher (oder Ebbinghaus); der Meier zu Wistinghausen erhielt das Viehhaus, der Schutzjude David den Schmiedekotten und Jacob Grote, alias Berkemeier, den Landerkotten. In der Familie Berkemeier hat sich der Brachtsche Besitz am längsten gehalten. Von einer Nichte des ledigen Kaufmanns F. Berkemeier in Oerlinghausen, der Witwe Limberg-Detmold, hat die Stadt 1921 den letzten Rest, darunter auch den Landerkotten (am Steinbült), erworben. Der Besitz des Schutzjuden David war im Besitz der Familie Isaac Meier (und später) Joe Meyer; im Wege der Subhastation erwarb ihn 1911 der Kaufmann Heinrich Bremer. In den "Lippischen Intelligenzblättchen" vom Jahre 1767, Nr. 14, finden wir ein langatmiges Inserat, wonach der Meier zu Wistinghausen seinen Brachtschen Besitz zum Kauf anbietet. Er hat ihn also bald wieder abgestoßen. Das von ihm erworbene "Kuhhaus" hat oberhalb von Fillies' Haus, Brachthof 3, gestanden. Es ist abgebrannt. Die Ebbinghaus' haben in Fritz Buckup's, Fritz Tellmann's Hause, Hauptstraße 58, gewohnt. Trappen = Freytag heiratete die Witwe Ebbinghaus, geborene Krome, und bezog das Haus Hauptstraße 58, musste aber nach einem Prozess das Haus an die Ebbinghaus, die später nach Nordamerika ausgewandert sind, zurückgeben. Freytag baute darauf das Haus neben dem Amtsgericht, Hauptstraße 30, nach einem Plan von Baumeister Merkel - Detmold. Eine Zeit lang war das Brachtsche Schloss auch in Besitz dieses Trappen - Freytag, der es von Louis Tölcke erworben hatte.
Ein Wittenborn hat in das alte Beckerhaus, jetzt Hauptstraße 18, hineingeheiratet und den Namen Becker angenommen. Sein Sohn war Becker auf'm Keller, der die Brauerei, jetzt Tönsbergstraße 3, gebaut hat und den Platz dazu vom Dorfe gekauft hat (damals [geschätztes Wort: Sandsteinbruch]). Die Familie Becker (auch ein Nagel hat da hineingeheiratet) hat dann in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts nach und nach einen großen Teil des Bracht'schen Gutes erworben, so die Helle, Buckups Wiese unter der Howe, den Röden, Boksiek u.a. Der Rest des Beckerschen Besitzes wurde 1923 von der Firma Carl Weber & Co in Oerlinghausen für 9000 RM angekauft. Damit will ich die Nachforschung nach dem Verbleib des Bracht'schen Gutes einstellen. Die Geschichte der Oerlinghauser Vögte, der Familien Tofal und Bracht, ist erschütternd. Wir haben gesehen, wie sich beide Familien hoher Gunst und festen Wohlstands erfreuten und wie sie Oerlinghausen höchstes Ansehen genossen. Und doch, wie elend sind beide zu Grunde gegangen. Wir haben gesehen, wie Reichtum entstand und schuldlos wieder zunichte wurde. Wir sahen Familien aufsteigen und wieder versinken. Es ist ein ewiges Auf und Ab. Und wir stehen dabei und denken: "Was soll man tun?" - Wir finden keine andere Antwort als: "Wir müssen Gutes tun und für die Allgemeinheit wirken, solange wir leben".