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Gewährung des Kinderzuschlags während der Tätigkeit bei einer SS oder SA-Formation

Der Reichsminister der Finanzen lehnt im September 1933 die Gewährung von Kinderzuschlägen für Beamten-Söhne in SS- oder SA-Formationen ab. Begründet wird dies mit gesetzlichen Definitionen von Ausbildung und der angespannten Finanzlage von Reich, Ländern und Gemeinden.
Dokumentenart:Text
Dateiname:AFS00648
Herkunft:Archiv
Optische Archivnummer:9.17
Zeitraum:1933
Quelle:Stadtarchiv Oerlinghausen
Medium:Archiv *Fritz Soll*
V-Datum:13.09.1933
Relevanz:Kinderzuschlag, S.S., S.A., Beamte, Besoldungsgesetz, Reichsminister der Finanzen, Berlin, Detmold, Lippische Landesregierung, Schulausbildung, Lebensberuf, Wehrmacht, Schutzpolizei, Reichswehr, Reichshaushalt, Finanzlage, Nationalsozialismus, Verwaltung, Graf Schwerin von Krosigk, Dr. Oppermann, Kindergeld, Ausbildung, Dienstzeit, Staatsfinanzen, Erziehungswert
Orte:Berlin, Detmold
Personen:Dr. Oppermann, Graf Schwerin von Krosigk
Berufe:Beamte, Reichsminister der Finanzen, Schutzpolizeibeamter, Soldat
Geschäfte:Bahn, Post
Daten:09.08.1933, 13.09.1933, 27.09.1933
Ereignisse:Ablehnung des Kinderzuschlags, Dienst bei S.A., Dienst bei S.S.
Vereine:S.A., S.S.
Recht:Abschrift, Besoldungsgesetz, Gemeinden, Kinderzuschlag, Landesregierung, Landräte, Lebensberufsausbildung, Reichsbehörden, Reichshaushalt, Schulausbildung, Stadträte
Wirtschaft:Einkommen, Entgelt, Mehraufwand, Mehrkosten, RM
Soziales:Beamte, Berufsstände, Kinder, Söhne
Dokumente:Abschrift, Erlass, Schreiben